Sie sind hier: Ex-Schutz-Wissen › Antworten auf häufig gestellte Fragen › Organische Peroxide › 2 Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Organische Peroxide" (BGV B4)
2.1 Was regelt die DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“?
2.2 Welche Bedeutung haben die Gefahrgruppen?
2.3 Warum kann ein und dasselbe Peroxid (chemische Substanz/Stoff) unterschiedlichen Gefahrgruppen zugeordnet sein?
2.4 Wie finde ich die Zuordnung eines Organischen Peroxids zu der entsprechenden Gefahrgruppe?
2.5 Wie wird bei einem Peroxid die Gefahrgruppe ermittelt?
2.6 Wie hat man Organische Peroxide zu behandeln, die noch keiner Gefahrgruppe zugeordnet sind?
2.7 Wie sind Peroxide zu lagern? Wie muss ein Peroxidlager gebaut sein?
2.8 Darf man flüssige und feste Organische Peroxide zusammenlagern?
2.9 Dürfen Peroxide in Kellern oder in oberen Stockwerken gelagert werden?
2.10 Gibt es Regelungen, die bei der Zusammenlagerung von Organischen Peroxiden mit anderen Stoffen zu beachten sind?
2.11 Muss man Sicherheitsabstände einhalten? Wie werden die erforderlichen Sicherheitsabstände berechnet? Unter welchen Bedingungen können Sicherheitsabstände reduziert werden?
2.12 Wie ermittelt man die erforderliche Größe von Druckentlastungsflächen?
2.13 Welche baulichen/konstruktiven Schutzmaßnahmen sind beim Einsatz Organischer Peroxide in verfahrenstechnischen Anlagen erforderlich?
2.14 Ist für Gebäude, in denen Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden ausgeübt werden, Blitzschutz erforderlich?
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