2.11 Muss man Sicherheitsabstände einhalten? Wie werden die erforderlichen Sicherheitsabstände berechnet? Unter welchen Bedingungen können Sicherheitsabstände reduziert werden?

Es sind die Sicherheitsabstände gemäß § 5 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ einzuhalten. Ausgenommen sind Gebäude, in denen nur Tätigkeiten mit Organischen Peroxiden der Gefahrgruppe OP IV ausgeübt werden.

Die Berechnung der Sicherheitsabstände und der eventuell anzusetzenden Reduzierungen erfolgt gemäß Anhang 1 der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“. Hier sind auch Kriterien beschrieben, die eine Verringerung der Sicherheitsabstände ermöglichen.