2.5 Wie wird bei einem Peroxid die Gefahrgruppe ermittelt?

Die Gefahrgruppe für flüssige Organische Peroxide wird gemäß dem Testverfahren nach Anhang 4 der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“ ermittelt. Bei Feststoffen oder in Zweifelsfällen ist eine Prüfung nach der Richtlinie für das Zuordnen sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe zu Lagergruppen (Spreng LR 011) vorzunehmen.