Sie sind hier: Ex-Schutz-Wissen › Antworten auf häufig gestellte Fragen › 2 Umsetzung der Unfallverhütungsvorschrift "Organische Peroxide" (BGV B4) › 2.8 Darf man flüssige und feste Organische Peroxide zusammenlagern?
Ja. Zu beachten sind jedoch die Mengenbeschränkungen des Anhangs 1 der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“.
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