3.1 Wie erkennt man, dass man Tätigkeiten mit einem Organischen Peroxid ausführt?

Organische Peroxide sind Gefahrstoffe und müssen deshalb nach der Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet sein. Auf dem Gebinde sind die Stoffbezeichnung, Gefahrenpiktogramm, Signalwort sowie H- und P-Sätze  aufgeführt. Zudem sind diese und weitere Informationen auch Bestandteil des mitgelieferten bzw. mitzuliefernden Sicherheitsdatenblatts.

Bei Organischen Peroxiden, die dem Sprengstoffgesetz unterliegen, ist die Lagergruppe im Sicherheitsdatenblatt aufgeführt.

Weitere Hinweise:

  • Die Versandverpackung ist mit dem Gefahrzettel für organische Peroxide mit der Angabe der Transportklasse 5.2 gekennzeichnet.
  • Im Sicherheitsdatenblatt findet sich der Hinweis auf eine der Gefahrgruppe OP Ia, OP Ib, OP II, OP III oder OP IV.
  • Auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt findet sich u. a. der H-Satz H242: Erwärmung kann Brand verursachen.
  • Typische innerbetriebliche Bezeichnungen lauten: Starter, Initiator, Beschleuniger, Härter oder Vernetzer.
  • In der chemischen Bezeichnung des Gefahrstoffs treten die Teilworte per, -peroxy- oder -peroxid auf.