3.26 Können Organische Peroxide unbeabsichtigt entstehen?
Ja. Viele Lösemittel, wie z. B. Dekalin, Diethylether, Dioxan, Tetrahydrofuran, Tetralin, Diene, Cumol, Aldehyde und Ketone, können beim Stehen insbesondere unter Lichteinwirkung Organische Peroxide bilden. Bei der Destillation oder dem Abdampfen solcher Flüssigkeiten kann es zu einer gefährlichen Aufkonzentration von Peroxiden kommen. Diese können in einigen Fällen schlag- und reibempfindlich und schlimmstenfalls explosionsgefährlich sein.
So bildet, z. B. Diisopropylether selbst bei Aufbewahrung in braunen Flaschen oligomere, cyclische Peroxide, die bereits durch Schütteln oder hartes Aufsetzen der Flasche zur Explosion gebracht werden können. Bei Verwendung von Tiefkühlbädern aus festem Kohlendioxid und organischen Lösemitteln ist zu verhindern,dass bei Bruch der zu kühlenden Glasgefäße deren Inhalt mit dem Kühlmittel gefährlich reagiert. So darf z. B. Aceton nicht als Tiefkühlmedium verwendet werden, wenn peroxidhaltige Flüssigkeiten gekühlt werden. Beim Bruch der Glasgefäße kann explosionsgefährliches, stoßempfindliches Acetonperoxid entstehen. Mit im Handel erhältlichen Teststäbchen kann ein halbquantitativer Nachweis auf gebildete Peroxide geführt werden. Ein Zusatz von geeigneten Zersetzungskatalysatoren, z. B. Polyaminen oder Schwermetallsalzen (siehe Abschnitt 2.2 in der DGUV Information 213-069 "Organische Peroxide" (Merkblatt M 001 der BG RCI)) in der Destillationsvorlage - insbesondere im Rahmen einer Lösemittel-Rückgewinnung - kann die Bildung gefahrdrohender Mengen an Peroxiden verhindern.