3.3 Sind Formulierungen von Persäuren (insbesondere Peressigsäure) den Organischen Peroxiden zuzurechnen?

Ja. Es handelt sich hier um Organische Peroxide. Sie unterliegen dem Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 13 „Organische Peroxide“, wenn ihr Massenanteil 5 % und mehr an Persäuren oder mehr als 1,0 % an Aktivsauerstoff aus den Persäuren enthält.

Je nach Konzentration und Typ (Einstufung nach Transportrecht) sind die verschiedenen im Handel befindlichen Persäure-Formulierungen einer der Gefahrgruppen OP Ib, OP II , OP III oder OP IV zugeordnet.