3.6 Welche Mengen an Organischen Peroxiden dürfen am Arbeitsplatz vorhanden sein?

An oder in der Nähe von Arbeitsplätzen dürfen Organische Peroxide nur in einer Menge bereitgehalten werden, die für den Fortgang der Arbeit erforderlich ist.

Außerhalb eines Abstellraumes für Peroxide oder eines Peroxidlagers dürfen an geeigneten Orten kleine Mengen Organischer Peroxide bis zu folgenden Höchstmengen abgestellt werden:

  • Gefahrgruppe OP Ia: kein Abstellen zulässig
  • Gefahrgruppe OP Ib: bis 20 kg
  • Gefahrgruppen OP II und III: bis insgesamt 60 kg