Auswertung von Ereignissen in Biogasanlagen

Biogas ist in den letzten Jahren zu einer bedeutenden Quelle regenerativer Energie geworden. Entsprechend rasant ist die Anzahl installierter Biogasanlagen angestiegen.

Leider treten jedoch in solchen Anlagen, insbesondere in landwirtschaftlichen, immer wieder Schadensereignisse auf.

Ursache hierfür sind die nicht immer ausreichende Berücksichtigung der brennbaren und giftigen Eigenschaften von Biogas sowie Konstruktionsmängel (Material, Statik, Dichtheit) an den Anlagen. Deshalb beschäftigen sich zur Zeit u. a. die Ausschüsse „Ereignisauswertung“ (AS-ER) und „Erfahrungsberichte“ (AS-EB) der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) mit dieser Problematik. Schwerpunkt sind hier die Auswertung der Ereignisse und die Gegenüberstellung der rechtlichen und technischen Regelungen. Weiterhin hat der AS-EB die Ergebnisse der von Sachverständigen nach § 29a BImSchG geprüften Biogasanlagen zusammengestellt. Danach wiesen 80 % der geprüften Anlagen bedeutsame Mängel auf. Diese sind u. a.

  • Unzureichende/fehlerhafte bzw. nicht dokumentierte Ex-Zoneneinteilung
  • Unvollständige oder fehlende Ausrüstung der Anlagen mit explosionsgeschützten elektrischen Betriebsmitteln sowie fehlende Prüfungen
  • Falsche Auslegung einzelner Komponenten, z. B. unzureichende Festigkeitsprüfungen von Rohrleitungen und Gasspeicherfolien, mangelhafte Dichtungen, unzulängliche Überdruckabsicherungen
  • Nichteinhaltung des erforderlichen Schutzabstandes zwischen Gasspeicher und Blockheizkraftwerk (BHKW)
  • Fehlende Ex-Schutz-Maßnahmen im Bereich Vorgrube
  • Fehlende Blitzschutzanlage
  • Fehlende bzw. nicht mit der zuständigen Behörde abgestimmte Feuerwehrpläne
  • Unzureichende Unterweisung der Beschäftigten
  • Verwendung ungeeigneter Einsatzstoffe, für die die Anlage nicht ausgelegt ist (z. B. Abfälle mit gefährlichen Eigenschaften)

Diese Ergebnisse sind insoweit bemerkenswert, da das technische Regelwerk (insbesondere die Gefahrstoff- und Betriebssicherheits­verordnung), Handbücher der Bundesländer (z. B. „Biogashandbuch Bayern“) und berufsgenossenschaftliche Regeln (insbesondere die BGR 104 „Explosionsschutz-Regeln“ und die „Sicherheitsregeln für landwirtschaftliche Biogasanlagen“ der Landwirtschaftlichen BG) ausreichend (sicherheits)technische Anforderungen beschreiben. Zur weiteren Sensibilisierung von Betreibern und Herstellern von Biogasanlagen erarbeitet der AS-ER ergänzend eine Informationsschrift, die auf die gefährlichen Eigenschaften von Biogas hinweist und eine beispielhafte tabellarische Zusammenstellung von festgestellten Mängeln und möglichen Abhilfemaßnahmen sowie Kurzbeschreibungen von Schadensereignissen enthält.