Explosion bei Schweißarbeiten an einem entleerten Fass

Unüberlegtes Handeln mit schwerwiegenden Folgen

Bei Schweißarbeiten an einem entleerten Fass kam es zu einer Explosion. Die Rückstände im Fass wurden durch die Explosion auf die Bekleidung des Arbeiters gespritzt und setzten diese großflächig in Brand. Dieser erlitt Verbrennungen 2. und 3. Grades und wurde per Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik für Brandopfer gebracht.

Ablauf des Unfalles
Um einen Ablaufhahn aus einem gebrauchten 60 l Fass zu entfernen, wollte der Arbeiter die Kontermutter am Fassdeckel mit einem Schutzgasschweißgerät anschweißen. Mit einem Schraubendreher wurden mehrere Löcher in den Deckel gebohrt, um das Fass zu entgasen. Ein Loch wurde auch unmittelbar am Hahn gesetzt, um die Kontermutter anschweißen zu können. Bei diesem Versuch kam es zu der folgenschweren Explosion.

Unfallursachen
In dem entleerten 60 l Behälter befand sich eine leichtentzündliche Universal-Waschverdünnung. Aufgrund der Reste im Behälter hatte sich eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre gebildet. Der Lichtbogen vom Schweißgerät zündete die Atmosphäre und es kam zu der Explosion.

Der Arbeiter hatte im Auftrag eines Kunden seines Arbeitgebers gehandelt, der den Ablasshahn wieder verwenden wollte. Eine Betriebsanweisung für solche Arbeiten lag nicht vor, da Schweißarbeiten an gebrauchten Gebinden untersagt waren.

Die Gefährlichkeit seiner Arbeitshandlung hat der Verunglückte falsch eingeschätzt. Mit der vorhandenen Gebindewaschanlage hätte der Behälter zuvor ausgewaschen werden können.

Maßnahmen
Bei schweißtechnische Arbeiten an entleerten Fässern müssen vor Beginn der Arbeiten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festlegt werden.

Vor Aufnahme der schweißtechnischen Arbeiten sind die Gebinde

  • vollständig zu entleeren,
  • gründlich zu reinigen,
  • zuletzt mit einem nicht brennbaren Stoff, z. B. mit Wasser, Wasserdampf, oder einem inerten Gas, z. B. Stickstoff oder Kohlendioxid, zu füllen.

Weitere Hinweise zum sicherem Umgang mit entleerten Fässern gibt das Merkblatt „T 005 „Fassmerkblatt – Umgang mit entleerten gebrauchten Gebinden“ der BG RCI.