Explosion beim Erwärmen von tert.-Butanol im 200-Liter-Fass

Fehleinschätzung des Mitarbeiters führten zu mittelschweren Verletzungen

Beim Erwärmen des bei Raumtemperatur als Feststoff bis zähe Masse vorliegenden tert.-Butanols in einem teilentleertem Metallfass kam es zur Zündung der entweichenden Dämpfe. Die dabei entstandene Stichflamme fügte dem Beschäftigten Verbrennungen 2. Grades im Gesicht und am Kopf zu.

Ablauf des Unfalls
Für Synthesen im Technikumsmaßstab werden unterschiedliche Mengen an tert.-Butanol benötigt. Das benötigte tert.-Butanol wird in 200-Liter-Fässern eingekauft. Da tert.-Butanol bei Raumtemperatur fest bis zähflüssig ist und dadurch nur schwierig aus dem Fass heraus zu bekommen ist, wird das Fass am Vortag auf eine Wärmeplatte gestellt und über Nacht auf ca. 40 °C erwärmt. Beim Umfüllen stellte man fest, dass die noch im Fass befindliche Menge nicht ganz ausreichte, es wurden weitere 2 Liter benötigt. Um die Synthese zeitnah durchführen zu können, entschloss sich der Beschäftigte, ein neues Fass aus dem Lager zu holen, und dieses im oberen Bereich mittels eines Heißluftgebläses zu erwärmen, um die fehlende Menge von 2 Litern entnehmen zu können. Nach Öffnen des Spundlochs und ca. 5-minütigem Erwärmen verspürte der Beschäftigte einen Nießreiz. Er schaltete das Heißluftgebläse aus und legte dieses auf dem Fassdeckel ab. Kurz danach kam es zur Explosion.

Unfallursachen
Die entstehenden und am Spundloch aus dem Fass entweichenden Dämpfe an tert.-Butanol bildeten mit Luft ein explosionsfähiges Dampf/Luft-Gemisch. Der Flammpunkt von tert.-Butanol liegt bei 11 °C, sodass davon auszugehen ist, dass sich Dämpfe in hinreichender Menge bildeten. Die Zündquelle war der Glühdraht des Heißluftgebläses, der beim Auflegen des Gebläses auf den Behälterdeckel sicher noch deutlich über 500 °C heiß war. Die Zündtemperatur von tert.-Butanol liegt bei 470 °C, also deutlich unterhalb der Temperatur des noch heißen Glühdrahts. Weiterhin hatte der Beschäftigte völlig unterschätzt, dass ein bei Raumtemperatur fester bis zäher Stoff überhaupt Dämpfe bilden kann, die sich im Gemisch mit Luft an einem Heißluftgebläse entzünden lassen. Die vorliegende Anweisung gab vor, die Fässer jeweils über Nacht auf der Wärmeplatte langsam auf ca. 40 °C aufzuwärmen. Ein schnelles Erwärmen mittels eines Heißluftgebläses war nicht vorgesehen.

Maßnahmen
Es wurde den Beschäftigten untersagt, tert.-Butanol in Fässern auf eine andere Art als mittels der Wärmeplatte aufzuwärmen. Weiterhin wurde festgelegt, Kleinmengen in Kleingebinden in Wasserbädern zu erwärmen.