Explosion in einem Stromtrockner für ABS-Pulver

Für das Herunterfahren eines Stromtrockners für ABS-Pulver (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer) wurden in einer speziellen Betriebsanweisung die konkreten Handlungsschritte fixiert. Durch Nichteinhaltung dieser Betriebsanweisung kam es zu einem Brand, mit einem Schwer- und einem Leichtverletzten und der teilweisen Zerstörung des Stromtrockners.

Verfahrens- und Anlagenbeschreibung

Der Stromtrockner besteht aus Stromrohr (1) mit vorgeschaltetem, dampfbeheiztem Heizregister (3), Produktzuführung (2) und nachgeschaltetem Abscheider (4). Da die Mindestzündenergie extrem niedrig und eine Selbstentzündung von ABS-Pulver (Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer) bei Vorhandensein von Luftsauerstoff nicht auszuschließen ist, wird dieser in der Anlage durch Stickstoff verdrängt (5).

Zum Vermeiden von Selbstentzündungen sind in der Betriebsanweisung folgende Maßnahmen zum Herunterfahren der Anlage vorgeschrieben:

  • Unterbrechen der Dampfzufuhr im Heizregister (3)
  • Abkühlen der Anlage unter Beibehaltung des Stickstoffkreislaufes bis die Temperatur im Heizregister 60 °C oder weniger beträgt (Abkühlzeit erfahrungsgemäß 60 Minuten)
  • Umstellen von Stickstoff- auf Luftbetrieb
  • Öffnen der Reinigungsklappe (6) und Entfernen des abgelagerten Materials.

Schadenablauf

  • Die Anlage wurde zu Reinigungs­zwecken abgestellt und dabei die Dampfzufuhr unterbrochen. Entgegen der Betriebsanweisung wurde sofort von Stickstoff- auf Umluftbetrieb umgestellt und kurz danach die Reinigungsklappe (6) am Heizregister (3) geöffnet.
  • Wegen der langen Verweilzeit der Staubablagerungen im Bereich hoher Temperaturen hatte sich der abgelagerte Staub am Heizregister erhitzt (3). Durch den Wegfall der Stickstoffzufuhr stieg diese Hitze weiter an. Schließlich kam es zur Selbstentzündung und wegen der Luftzufuhr durch die geöffnete Reinigungsklappe (6) dann auch zum Brand.
  • Zwei an der Nachbaranlage beschäftigte Mitarbeiter sahen Rauchwolken und versuchten sofort den Brand zu löschen. Dabei richteten sie das mit hohem Druck austretende Löschpulver direkt auf den abgelagerten ABS-Staub. Dieser wurde aufgewirbelt und bildete ein gefährliches explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch, das sich ebenfalls entzündete und explodierte. Dadurch schleuderte brennbares Material in Richtung der mit den Löscharbeiten Beschäftigten.

Schadenausmaß

  • Ein Schwer- und ein Leichtverletzter
  • Teilweise Zerstörung des Stromtrockners

Ursachen

  • Nichteinhalten der Betriebsanweisung für das Herunterfahren der Anlage
  • Aufwirbelung des abgelagerten Staubes durch Einsatz des Löschers

Maßnahmen

Zum Gewährleisten des sicheren Herunterfahrens werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Verriegeln der Klappe zum Umstellen von Stickstoff auf Luftbetrieb bei T ≤ 60 °C im Heizregister
  • Verriegeln der Reinigungsklappe; sie kann erst geöffnet werden bei T ≤ 60 °C im Heizregister
  • Verbessern der Staubabscheidung und der Reinigungsmaßnahmen zum Vermeiden von gefährlichen Staubablagerungen, insbesondere im Bereich des Heizregisters.

Quelle: IVSS-Broschüre „Staubexplosionsereignisse – Analysen von Staubexplosionen in Industrie und Gewerbe – Ursachen, Lehren und Maßnahmen“
ISBN 92-843-7169-4