Tödlicher Unfall beim Zertrennen eines Altölfasses

Zwei Beschäftigte hatten die Aufgabe, Altölfässer zu reinigen, aufzutrennen und als Altmetall zu entsorgen. Ein leitender Mitarbeiter stellte das notwendige Werkzeug, einen Trennschleifer, zur Verfügung. Zuerst wurden die alten Öl- und Chemikalienfässer gesammelt. Ein Teil der Fässer enthielt nur geringe Mengen an Altöl und die Beschäftigten gingen davon aus, dass in den verbliebenen Fässern ebenfalls nur geringe Reste von Altöl enthalten waren. Ein Mitarbeiter wurde kurzfristig mit einer anderen Aufgabe betraut und die beiden anderen Mitarbeiter führten die Arbeiten weiter aus.

Plötzlich gab es beim Ansetzen der Flex an einem Fass eine Explosion. Der Mitarbeiter, der die Flex bediente, wurde schwer am Kopf getroffen. Er starb noch an der Unfallstelle. Der zweite Mitarbeiter verbrannte sich die Beine. Keiner der beiden hatte geahnt, in welcher Gefahr sie sich befanden. Nach dem Unfall sagte der Mitarbeiter: „Wir wurden nur ungenügend auf mögliche Gefahren beim Trennschleifen hingewiesen.” Dieser Darstellung widersprachen die Verantwortlichen. Die Unfall-Untersuchung ergab, dass sich in dem Fass Lösemittelrückstände befanden. Die Explosion wurde durch den Funkenflug ausgelöst. Die Mitarbeiter waren ungenügend unterwiesen und die betriebsinternen Maßnahmen zum Umgang mit gebrauchten Gebinden beim Trennen wurden nicht eingehalten. Den vorgeschriebenen Brandschein gab es nicht. Mitarbeiter und Vorgesetzte unterschätzten die Gefahr.
Wd