Aktueller Newsletter „Exinfo“
Ausgabe 01/2021
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 01/2021 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:
Neufassung TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
Die in der 67. Sitzung des AGS beschlossene Neufassung der TRGS 510 wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 16.02.2021 veröffentlicht. Die Neufassung ersetzt die zuletzt 2015 berichtigte Fassung vom Januar 2013. :: weiterlesen
Neufassung TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“
Die im November 2020 vom AGS beschlossene Neufassung der TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ wurde im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 16.03.2021 veröffentlicht. :: weiterlesen
Neue DGUV-Regel 113-605 „Herstellung von Beschichtungsstoffen“
Die neue Branchenregel unterstützt die Unternehmen bei der Erstellung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung. Relevante Gefährdungen werden an den Produktionsschritten orientiert diskutiert und jeweils Maßnahmen zur Lösung vorgestellt. Best-Practice-Beispiele aus der Branche runden das Paket ab. :: weiterlesen
IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“
Das bereits im Newsletter 03/2020 angekündigte Infoblatt Explosionsschutz zu „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“ der IVSS ist jetzt verfügbar. :: weiterlesen
IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Lagerung von Holzpellets“
Mit dem Infoblatt Explosionsschutz zu „Lagerung von Holzpellets“ wird die Reihe der IVSS fortgesetzt, in der sie ganz knapp zu anlagenrelevanten Gefährdungen informieren will, die den Explosionsschutz und andere akute Gefahren betreffen und nicht immer unmittelbar offensichtlich sind. :: weiterlesen
Berichtigung: Beispielsammlung zur EX-RL, Punkt 2.13.5 „Petrochemie - Gruben im Freien“
Bei der Überarbeitung von Punkt 2 „Brennbare Flüssigkeiten“ der Beispielsammlung zur EX-RL hat sich in Punkt 2.13.5 der Druckfehlerteufel eingeschlichen. Der Fehler wurde von einem aufmerksamen Leser entdeckt und ist inzwischen korrigiert. :: weiterlesen
KB 028-1 „Brand- und Explosionsgefahren - Schutzmaßnahmen für sichere Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen“
Diese kurz & bündig – Broschüre erscheint erstmals. Sie ersetzt das Merkblatt T 052 und gibt einen fachlichen Überblick über das Thema Brand- und Explosionsgefahren. :: weiterlesen
KB 028-2 „Rechtlicher Wegweiser im Explosionsschutz“
Explosionen im Betrieb zählen zu den fünf häufigsten Ursachen für tödliche Arbeitsunfälle. Diese neu erschienene Schrift gibt diesbezüglich Hinweise zur Vorgehensweise und zu einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. :: weiterlesen
Dr. Pellmont Fachbuch „Explosionstechnik“
Das unter Experten des Explosionsschutzes bekannte Fachbuch „Explosionsschutz – Grundlagen und Anwendung“ von Wolfgang Bartknecht wurde von Günther Pellmont als siebenbändige Reihe unter dem Titel „Explosionstechnik“ in überarbeiteter Fassung neu herausgebracht. :: weiterlesen
54. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Die 54. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wird im März 2021 ausgeliefert. :: weiterlesen
Veranstaltungen
Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen
Traurige Mitteilung
Leider haben wir die traurige Mitteilung erhalten, dass Herr Günter Lüttgens am 22.03.2021 verstorben ist. Günter Lüttgens war über Jahrzehnte auf dem Gebiet der industriellen Elektrostatik tätig, ist bekannt als Referent des Experimentalvortrags zur Elektrostatik und als Autor mehrerer Fachbücher. Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Sylvia Lüttgens.

Kontakt
Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de
Neufassung TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
Die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ wurde umfassend überarbeitet. Einerseits ist eine Anpassung an die aktuellen Rechtsnormen erfolgt, das betrifft neben der Anpassung an Inhalte und aktuelle Terminologie der Gefahrstoffverordnung auch die Streichung von Verweisen auf alte Einstufungen nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG, andererseits gab es sehr viele Anfragen zur Anwendung der vorhergehenden Fassung, denen bei der Überarbeitung der TRGS 510 durch Umformulierungen und Klarstellungen Rechnung getragen wurde.
Einige wichtige Punkte sind:
- Der Anwendungsbereich wurde um das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen ergänzt.
- Die Tabelle 1, die Mengenschwellen angibt, ab denen die Anforderungen beim Lagern im Lager gelten bzw. die zusätzlichen/besonderen Schutzmaßnahmen anzuwenden sind, wurde für eine Reihe von Gefahrstoffarten/-einstufungen angepasst und ergänzt.
- Die Regelungen zu Zugangsbeschränkungen wurden in Abschnitt 4.3. zusammengefasst und um die Anforderungen in Industrieparks ergänzt.
- Die Anforderungen bei der Lagerung im Lager wurden in einen eigenen Abschnitt 5 ausgegliedert.
- Damit die aus der vorhergehenden Fassung bekannten Nummerierungen der gefahrstoffspezifischen Abschnitte beibehalten werden konnten, wurden die Abschnitte „Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe“ (jetzt Abschnitt 7) und „Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung“ (jetzt Abschnitt 13) verschoben.
- Für alle Gefahrstoffe gelten bei Lagerung in Sicherheitsschränken die Anforderungen der Abschnitte 5 bis 13 als erfüllt.
- Anforderungen an die Zusammenlagerung (Abschnitt 13) gelten erst, wenn Lagerung in einem Lager vorgeschrieben ist.
- Die korrekte Zuordnung der Lagerklassen soll nur basierend auf dem Fließschema in Anhang 2 erfolgen, daher wurden aus der Zusammenlagerungstabelle die Bezeichnungen der Lagerklassen gestrichen.
- Anlagen 1, 2, 5 und 6 wurden gestrichen, wichtige Aspekte und Anforderungen daraus an passender Stelle im Hauptteil ergänzt.
- Anlage 3 ist jetzt Anhang 1, Anlage 4 ist jetzt Anhang 2.
Hinweise zu den wesentlichen Änderungen der TRGS 510 sind am Schluss des auf der BAuA-Seite eingestellten Dokuments zusammengestellt.
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Neufassung TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“
Im letzten Newsletter haben wir im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der TRGS 721 berichtet, dass der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bei seiner 67. Sitzung am 17. und 18. November 2020 die Neufassung der TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ beschlossen hat und die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) im ersten Quartal 2021 erwartet wird.
Dies hatte sich offenbar verzögert, am 16.03.2021 wurde jetzt in der Ausgabe Nr. 17-19, S. 399-415 des GMBl 2021 die Neufassung der TRGS 722 veröffentlicht und die TRBS 2152/TRGS 722 „Vermeidung oder Einschränkung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre“ (zuletzt geändert 03.05.2012) zurückgezogen.
Die Neufassung findet sich an gewohnter Stelle im TRGS-Verzeichnis auf der BAuA-Homepage als pdf-Datei zum Download.
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Neue DGUV-Regel 113-605 „Herstellung von Beschichtungsstoffen“
Bei der Herstellung von Beschichtungsstoffen werden beispielsweise Farben für Bauten, Lacke für Fahrzeuge, Pulverlacke oder auch Druckfarben für Publikationen oder Verpackungen produziert. Branchentypische Gefährdungen gehen von Maschinen und Anlagen, Gefahrstoffen und dem innerbetrieblichen Transport aus, der in der Branche einen Unfallschwerpunkt bildet.
Gegenseitige Rücksichtnahme der innerbetrieblichen Verkehrsteilnehmer, übersichtliche und getrennte Verkehrswege sowie Lager- und Abstellflächen sind hier besonders wichtig. Unfälle im Zusammenhang mit Maschinen und Anlagen ereignen sich in der Branche vor allem dann, wenn die sogenannten „besonderen Betriebszustände“ gemäß § 11 der Betriebssicherheitsverordnung wie Instandhaltung oder Störungsbeseitigung vorliegen. Auch diese Betriebszustände müssen bei der Gefährdungsbeurteilung stets berücksichtigt werden. Sind Gefahrstoffe nicht toxisch oder ätzend, so wird den bei der Verwendung erforderlichen Schutzmaßnahmen häufig nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Die Auswirkungen beim Einatmen oder bei Hautkontakt mit vielen Gefahrstoffen sind oft auch bei längerfristiger Einwirkung nicht oder nur geringfügig bemerkbar. Und genau das ist die große Gefahr, der bereits bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung begegnet werden muss.
Entlang des Herstellungsprozesses von Beschichtungsstoffen vom Ansatz über das Dispergieren, die Qualitätskontrolle bis zur Abfüllung, Verpackung, Transport und Reinigung werden in der DGUV Regel 113-605 kompakt die wesentlichen Gefährdungen für die Beschäftigten und mögliche Schutzmaßnahmen vorgestellt. Spezielle Abschnitte adressieren die Themen Rührwerke, Walzenmaschinen, die Herstellung von Bindemitteln, Pulverlacken und Tätigkeiten mit Nitrocellulose. Trotz der steigenden Zahl von wasserbasierenden Formulierungen werden nach wie vor auch lösemittelhaltige Produkte hergestellt. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der Bedeutung des Explosionsschutzes für die Branche wird nicht nur an den jeweiligen Stellen darauf hingewiesen, dass explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische möglichst vermieden bzw. eingeschränkt werden müssen, vielmehr behandelt auch ein eigener Abschnitt das Thema Zündquellenvermeidung.
Redundanz ist das wichtige Stichwort, nach dem die Branchenregel strukturiert ist. Es bedeutet, dass Gefährdungen an allen Stellen diskutiert werden, an denen sie von Bedeutung sind. Ein Beispiel ist das Thema Lastenhandhabung in Verbindung mit Ergonomie, die beim Ansatz eine wichtige Rolle spielen. Beim Ansatz werden Gebinde unterschiedlichster Art wie Fässer, Hobbocks oder Sackware manuell bewegt. Daher werden im entsprechenden Abschnitt die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen für die Handhabung dieser Lasten vorgestellt. Das Thema ist aber auch beim Reinigen von Behältern wichtig. Daher werden im entsprechenden Abschnitt auch die bedeutsamen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Handhabung von Lasten mit passenden Lösungsvorschlägen nochmals aufgeführt. Sie können die Branchenregel „Herstellung von Beschichtungsstoffen“ also auch als Nachschlagewerk verwenden. Dies kommt insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen entgegen.
Die Branchenregel „Herstellung von Beschichtungsstoffen“ unterstützt Sie dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und viele verbindliche gesetzliche Regelungen konkret anzuwenden. Daneben erhalten Sie auch zahlreiche praktische Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Wer Maßnahmen entsprechend der Regel ergreift, kann davon ausgehen, dass das Notwendige getan wurde, um den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften zu genügen.
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IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“
Mit den „Infoblättern zum Explosionsschutz“ will die IVSS ganz knapp zu Themen informieren, die für den Explosionsschutz – insbesondere im Zusammenhang mit Energien aus regenerativen Quellen - relevant und nicht immer unmittelbar offensichtlich sind.
Anlass für dieses Infoblatt, das ein übergreifendes Thema hat, ist die Überarbeitung der DIN EN 1127-1. In der aktuellen Ausgabe 2019 der Norm werden im informativen Anhang „B Dichtheit von Geräten“ jetzt „Geräte mit normaler Dichtheit“ sowie „Geräte mit erhöhter Dichtheit“ unterschieden. Diese Einteilung tritt an die Stelle der bisherigen, die über „technische Dichtheit“ oder „auf Dauer technische Dichtheit“ erfolgte. Dabei handelt es sich nicht um einen formalen 1:1-Austausch der Begrifflichkeiten, vielmehr liegt der neuen Einteilung auch ein inhaltlich anderer Ansatz zugrunde.
Die Begriffe technische Dichtheit“ und „auf Dauer technische Dichtheit“ mit den ihnen zugrundeliegenden konzeptionellen Gedanken haben sich für die Beurteilung der Explosionsgefahren (und Gasgefahren) sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen seit Jahrzehnten im Arbeitsschutz bewährt. Im nationalen deutschen Regelwerk sind sie für den Explosionsschutz in der TRGS 722 niedergelegt und im Rahmen der Vermutungswirkung für den Explosionsschutz anzuwenden.
Nachdem die Fassung 2019 der DIN EN 1127-1 Gültigkeit erlangt hat, kann auf der internationalen Ebene das Konzept der „technischen Dichtheit“ und „auf Dauer technischen Dichtheit“ nicht mehr über die internationale Normung in Bezug genommen werden. Mit dem IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“ möchte die gemeinsame Arbeitsgruppe der Präventionssektionen Chemie und Maschinen- und Systemsicherheit insbesondere für den Bereich außerhalb des bundesdeutschen Rechtsraums die Aussagen zur Technischen Dichtheit referenzierbar darstellen, so dass auch international ein Dokument vorliegt, auf das man sich bei der Beurteilung der Explosionsgefahren und der Festlegung von Schutzmaßnahmen beziehen kann.
Sobald die überarbeitete Fassung der TRGS 722 veröffentlicht ist, sollen deren aktualisierte Aussagen zur Technischen Dichtheit zeitnah in das Infoblatt übernommen werden, so dass hier Konsistenz gewahrt bleibt.
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IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Lagerung von Holzpellets“
Die Nutzung von Holzpellets zur Energie- und Wärmegewinnung spielt im privaten wie im industriellen Bereich eine wachsende Rolle. Bei der Lagerung von Pellets kommt es unabhängig von der Größe der Anlagen unter anderem zu zwei meist sehr unterschätzten Gefährdungen
- Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre mit der Gefahr von Staubexplosionen
- Entstehen von erheblichen Mengen von Kohlenmonoxid (CO) mit der Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxidvergiftung.
Im Infoblatt wird erläutert, warum bzw. wann diese Gefährdungen auftreten und welche grundlegenden Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Am Schluss gibt die kurze Information, die den Anlagenbetreiber für die Problematik sensibilisieren will, Hinweise auf weiterführende Literatur.
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Berichtigung: Beispielsammlung zur EX-RL, Punkt 2.13.5 „Petrochemie - Gruben im Freien“
Im Rahmen der laufenden Überarbeitung und Aktualisierung der DGUV Regel 113-001 Anlage 4 „Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereich in Zonen …“ wurde der Punkt 2 „Brennbare Flüssigkeiten“ komplett neu strukturiert.
Dabei ist uns bei Punkt 2.13.5 ein Fehler unterlaufen, der leider in der 26. und 27. Lieferung der „EX-RL – Beispielsammlung“ enthalten ist:
FALSCH:
Wie einem aufmerksamen Leser auffiel, passen die in Spalte 3 angegebenen Voraussetzungen (im Auszug rot eingerahmt)
„…, Bildung von g. e. A. nicht zu erwarten, auch nicht bei seltenen Störungen, da der Flammpunkt der brennbaren Flüssigkeit ausreichend über der Verarbeitungstemperatur liegt (siehe TRGS 721, Punkt 3.2 (4)), Temperaturerhöhungen verfahrensbedingt nicht vorliegen und Versprühen oder Vernebeln ausgeschlossen ist.“
nicht dazu, dass in den Szenarien a) und b) in der Grube Zonen eingeteilt werden (grün eingerahmt), vielmehr wäre das eine Begründung dafür, dass die Grube „zonenfrei“ ist.
RICHTIG muss der Text in Spalte 3 lauten:
(im Auszug grün eingerahmt)
„Ständige aufschwimmende Phase (Oberphase) von brennbaren Flüssigkeiten, Temperatur der brennbaren Flüssigkeit nicht ausreichend unter Flammpunkt.“
Damit passen die grün eingerahmten Voraussetzungen zur ebenfalls grün eingerahmten Zoneneinteilung.
Wir bedanken uns für den Hinweis und bedauern den Fehler.
Aus diesem Anlass möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass selbstverständlich alle Nutzer der EX-RL - Beispielsammlung zur Zoneneinteilung beim Sachgebiet "Explosionsschutz" nachfragen können, wenn ihnen Inhalte unverständlich sind oder falsch erscheinen. Dies hilft, Fehler zu entdecken und zeigt uns auch, dass die Beispielsammlung genutzt wird.
Punkt 2 der EX-RL - Beispielsammlung zur Zoneneinteilung finden Sie hier.
KB 028-1 „Brand- und Explosionsgefahren - Schutzmaßnahmen für sichere Tätigkeiten mit brennbaren Stoffen“
In dieser Broschüre erhalten Sie wichtige Informationen über Voraussetzungen und Ursachen zu Bränden und Explosionen, Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen für den sicheren Umgang mit brennbaren Stoffen und unterstützende Hinweise zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und zur Unterweisung von Beschäftigten.
KB 028-2 „Rechtlicher Wegweiser im Explosionsschutz“
Inhalt dieser Broschüre sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Explosionsschutzes, Erläuterung der Schritte zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Explosionsschutzes gemäß TRGS 720, Hinweise zum Einsatz geeigneter Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen, Erläuterungen zu den Prüfanforderungen bei Vorhandensein einer Explosionsgefährdung und Hinweise zur Dokumentation im Explosionsschutzdokument.
Dr. Pellmont Fachbuch „Explosionstechnik“
Der „Bartknecht“ ist ein Standardwerk, das einen erheblichen Einfluss auf das Regelwerk zum Explosionsschutz hatte und seit Jahrzehnten von Experten herangezogen wird, wenn es um die Beurteilung von Explosionsgefahren und Schutzmaßnahmen geht. Nach der Veröffentlichung von 1993 war noch eine letzte Überarbeitung geplant, die auch eine rückblickende Gesamtbewertung seiner Ergebnisse durch Bartknecht selbst beinhalten sollte. Dr. Pellmont, Bartknecht-Schüler und selbst langjähriger Explosionsschutzfachmann hat den Nachlass gesichtet und die ausstehende Überarbeitung vorgenommen.
Eine wesentliche Aussage, die herauszustellen ist, ist der Hinweis auf die oftmals sehr begrenzte Aussagekraft von Extrapolationen und die Warnung vor unkritischer Verallgemeinerung von Aussagen, die unter den Randbedingungen der Versuche erhalten werden. Diese Aufforderung zur kritischen Betrachtung, wenn es um Schlussfolgerungen aus der Übertragung von Versuchsdaten auf reale industrielle Prozesse geht, will nicht die richtungsweisenden Forschungen Bartknechts herabwürdigen, sondern vielmehr den Praktiker wie den Forscher daran erinnern, dass es sich um ein komplexes Themenfeld handelt, bei dem viele Aspekte noch untersucht werden wollen. Wenn man in dieser Buchreihe die Entwicklung der Explosions(schutz/untersuchungs)technik in den letzten hundert Jahren sieht, wird man vermutlich auch bei der Beurteilung konkreter Fragestellungen einen geweiteten Blick entwickeln, der eine schnelle, unreflektierte Übertragung von scheinbaren Patentlösungen verhindert.
Die Bücher können direkt beim Verfasser bestellt werden. Die Titel lauten:
Band 1: Sicherheitskenngrößen
Band 2: Vorbeugender Explosionsschutz
Band 3.1: Konstruktiver Explosionsschutz 1
Band 3.2: Konstruktiver Explosionsschutz 2
Band 4: Spezialfälle
Band 5: Zusammenfassung
Band 6: Verzeichnisse / Definitionen
Bestellung ist möglich unter:
https://www.pellmont.com/wp-content/uploads/2021/01/Bestellformular.pdf
54. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Mit dieser Lieferung erhalten Sie:
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“, Ausgabe Juli 2020, GMBl 2020, S: 419 – 426 [Nr. 21]
Änderungen sind:- Aktualisierung an den Stand des Vorschriften- und Regelwerks, insbesondere GefStoffV und TRGS,
- Anpassung der Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen (modifizierte Verwendung des Begriffs „explosionsgefährdeter Bereich“, Möglichkeit zur Einteilung in Zonen),
- neue Beschreibung einer Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen.
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 721 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Beurteilung der Explosionsgefährdung“, Ausgabe Oktober 2020, GMBl 2020, S. 807-814 [Nr. 38]
Die TRGS 721 wurde vollständig überarbeitet:- Konkretisierung die Vorgehensweise bei der Beurteilung der Explosionsgefährdung (Kriterien für eine Explosionsgefährdung, Benennung zentraler Kenngrößen),
- Berücksichtigung von Inhalten aus der Novellierung der Gefahrstoffverordnung, insbesondere gefährlicher explosionsfähiger Gemische,
- Vorgehensweise der Gefährdungsbeurteilung entsprechend TRGS 720,
- Einbeziehung aller Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage einschließlich prozessnotwendiger Sonderzustände (wie z. B. An- oder Abfahren) oder die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind (Betriebskonzept),
- nachvollziehbare Dokumentation, die auch Informationen zur Bewertung von Abweichungen enthält
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 509 und die 10 Berichtigungen, Ergänzungen und Änderungen, Ausgabe Oktober 2020, GMBl 2020, S. 817 [Nr. 38]
- Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ vom Juli 2019, geändert mit GMBl 2020, S. 815 [Nr. 38] vom 02.10.2020. Neu ist z. B. die Anlage 4 „Abfüllen von Natriumhypochlorit und Natriumchloritlösungen“.
- TRBS 3151/TRGS 751 „Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Tankstellen und Gasfüllanlagen zur Befüllung von Landfahrzeugen“ vom September 2019 mit kleinen Änderungen, GMBL 2020, S. 807 [Nr. 38]
- Ergänzungslieferungen der DGUV Regel 113-001 mit folgenden Änderungen:
- TRGS 720 und TRGS 721
- Vorbemerkungen zur EX-RL – Beispielsammlung
- Punkt 1 „Brennbare Gase“
- Punkt 4.5 der Beispielsammlung: Änderungen und Ergänzungen. Verarbeiten von Beschichtungsstoffen mit organischen Lösemitteln“
Weiterhin wurden ca. 90 Fragen aktualisiert und neu hinzugefügt, wie z. B. Sicherheitstechnische Kenngrößen Fragenkomplex 2.2, Normung, neue bzw. aktualisierte Technische Regeln und interessante Fragen zur Weiterentwicklung der Angebote zum adaptiven, mobilen und personalisierten Lernen (Fragen 11.4.1 bis 11.4.10).
Zum Menü „Wichtige Medien/Fachbücher“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
Veranstaltungen
Wegen der aktuellen Situation finden anstelle der Präsenzkurse viele Online-Seminare statt. Hier können Sie sich informieren:
Zum Menü „Tagungen" des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
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