Exinfo Newsletter 03/2020
Ausgabe 03/2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom Referat „Explosionsschutz“ wurden für Sie im Newsletter 03/2020 folgende aktuellen Informationen zusammengestellt:
Neue TRGS 720 veröffentlicht
Im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 (2020) wurde am 24.07.2020 die neue TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische - Allgemeines“ veröffentlicht. :: weiterlesen
Neue TRGS 720: Änderungen gegenüber der TRBS 2152/TRGS 720 in einem Dokument dargestellt
Mit Veröffentlichung der TRGS 720 wird die bisherige TRBS 2152/TRGS 720 zurückgezogen Hier ist ein Dokument, in dem die bei der Überarbeitung in der neuen TRGS 720 vorgenommenen Änderungen markiert sind. :: weiterlesen
Neue TRGS 720: Anmerkungen zu ausgewählten Änderungen
Hier werden stichwortartig einige Anmerkungen zu ausgewählten Änderungen bei der überarbeiteten TRGS 720 gegeben, alle Änderungen im Detail sind dem Vergleichsdokument (s. vorheriger Beitrag) zu entnehmen. :: weiterlesen
Deutsche Sprachfassung der 3. Ausgabe der ATEX-Leitlinie
Wie im letzten Newsletter angekündigt hat die BG RCI eine deutsche Sprachfassung der 3. Ausgabe erstellt und auf sachliche Übereinstimmung mit der Originalfassung prüfen lassen. :: weiterlesen
Brandschutz bei Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus
Im Format „Fachbereich AKTUELL“ der DGUV sind vom Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ die „Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus“ erschienen. :: weiterlesen
IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“
Mit dem bald erscheinenden Infoblatt Explosionsschutz zu „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“ wird die Reihe der IVSS fortgesetzt, in der sie ganz knapp zu Themen informieren will, die für den Explosionsschutz – insbesondere im Zusammenhang mit Energien aus regenerativen Quellen - relevant und nicht immer unmittelbar offensichtlich sind. :: weiterlesen
FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“
Vom 2. November bis zum 11. Dezember 2020 findet wieder das kostenlose Online-Seminar zum Explosionsschutz der FSA statt. :: weiterlesen
Ausbildung zum „Fachmanager Explosionsschutz“
Die neuartige hochanspruchsvolle Ausbildung zum Fachmanager Explosionsschutz startet am 16.02.2021 in der Villa Medici in Bad Schönborn. :: weiterlesen
52. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Die 52. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wird im Oktober ausgeliefert. :: weiterlesen
Veranstaltungen
Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen
Kontakt
Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de
Neue TRGS 720 veröffentlicht
Mit Veröffentlichung der TRGS 720 ist somit die bisherige TRBS 2152/TRGS 720 zurückgezogen.
Die Überarbeitung wurde erforderlich durch die 2015 erfolgte Verankerung der Anforderungen zum Explosionsschutz in der Gefahrstoffverordnung. Das führte u. a. zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs der TRGS 720, die bereits am geänderten Titel erkennbar ist.
Bei der vollständigen Überarbeitung und Aktualisierung der TRGS erfolgte u.a. eine Anpassung der Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen. Dabei musste das bekannte Ablaufschema erweitert werden, weil u. a. berücksichtigt werden muss, wie vorzugehen ist, wenn auf die sinnvolle Einteilung des explosionsgefährdeten Bereichs in Zonen verzichtet wird. Wichtig ist weiter, dass eine modifizierte Verwendung des Begriffs „explosionsgefährdeter Bereich“ erforderlich wurde.
Für die Vorgehensweise zur Beurteilung von Explosionsgefährdungen bei Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen gibt es ebenfalls eine Beschreibung, die der für die Beurteilung der Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen ähnelt. Obwohl sich die Struktur weniger verzweigt gestaltet, dürfte die praktische Umsetzung nicht einfach sein, da z. B. weder sicherheitstechnische Kenngrößen noch ATEX-Geräte unbesehen für die Verwendung unter nicht-atmosphärischen Bedingungen übernommen werden können.
In den beiden folgenden Beiträgen:
- verweisen wir auf ein Dokument, in dem die Änderungen, die bei der Überarbeitung erfolgten, im Detail markiert sind und
- machen wir Anmerkungen zu ausgewählten Änderungen der neuen TRGS 720
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Neue TRGS 720: Änderungen gegenüber der TRBS 2152/TRGS 720 in einem Dokument dargestellt
Dieses Dokument wurde vom Steinbeis Transferzentrum Integrative Sicherheit – Wuppertal und der BG RCI zu dem Zweck erstellt, durch entsprechende Textbearbeitung die Änderungen der TRGS 720:2020 gegenüber der TRBS 2152/ TRGS 720:2006 augenscheinlich zu machen. Für andere Anwendungen empfiehlt es sich, stets eine unveränderte gültige Fassung des Dokuments zu verwenden. Gültige Dokumentenfassungen sind beispielsweise auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden, wo sie kostenlos im pdf-Format heruntergeladen werden können.
In schwarzer Schrift dargestellter Text entstammt der alten TRBS 2152/TRGS 720 :2006 und wurde im Zuge der Fortschreibung zur TRGS 720:2020 übernommen. Text in durchgestrichener blauer Schrift entfiel im Zuge der Fortschreibung zur TRGS 720:2020, in blauer Schrift dargestellter Text wurde im Zuge der Fortschreibung zur TRGS 720:2020 neu verfasst.
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Neue TRGS 720: Anmerkungen zu ausgewählten Änderungen
Präambel:
- Rechtsformale Änderung: Die Präambel als TRBS entfällt.
(Wegen der 2015 erfolgte Verankerung der Anforderungen zum Explosionsschutz in der Gefahrstoffverordnung entfällt die Untersetzung der Betriebssicherheitsverordnung, die Regel ist keine Technische Regel zur Betriebssicherheit mehr.) - Aktualisierung: Bezeichnung als Regeln (Mehrzahl), Veröffentlichung jetzt im GMBl.
- ► Die Streichung der Aussage, dass bei Wahl anderer Lösungen diese in der Gefährdungsbeurteilung zu begründen sind, bedeutet nicht, dass der Arbeitgeber nicht ggf. den Nachweis der gleichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu führen hat.
Anwendungsbereich:
- Erweiterung gemäß GefStoffV auf gefährliche explosionsfähige Gemische (g. e. G.) (also auch nicht-atmosphärische Bedingungen) sowie Verbrennungsreaktionen instabiler Gase. Zerfallsreaktionen instabiler Gase sowie Reaktionen in kondensierter Phase bleiben ausgeschlossen.
- formal: die TRGS enthält keine „Hinweise“ und „Bemerkungen“ mehr. (Abs. 3 alt)
Begriffsbestimmungen:
- In Abschnitt 2.1 wird ein Pool von Begriffen für die weiteren TRGS der 720iger Reihe definiert.
- Die verwendeten Formulierungen schließen an den Stoff-Begriff des Gefahrstoffrechts an. (Absatz 1 neu)
- „Explosionsfähiges Gemisch“ ist jetzt der Leitbegriff aus dem die Definitionen für gefährliches explosionsfähiges Gemisch (g. e. G.) und für gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g. e. A.) abgeleitet werden (Absatz 3 alt/4 neu);
g. e. G. (Absatz 5 neu), e. A. (Absatz 6 neu/4 alt), g. e. A. (Absatz 7 neu/5 alt). - Der Begriff „Explosionsbereich“ (Absatz 9 alt) wird gestrichen, konsistent zur GefStoffV wird „explosionsgefährdeter Bereich“ aufgenommen (Absatz 13 neu), als Auslöser für Prüfungen nach Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV.
- „Zone“ wird nur als Begriff aufgeführt, die Definitionen der einzelnen Zonen entfallen, da sie bereits in der GefStoffV definiert sind, eine Zoneneinteilung ist nicht mehr verpflichtend, gemäß GefStoffV wird auf die Möglichkeit zum Verzicht auf Zoneneinteilung hingewiesen. (NEU)
► Entsprechend ist der alte Abschnitt „2.2 Explosionsgefährdete Bereiche“ (mit dem bisherigen Bezug auf Zonen) gestrichen. - Abschnitt 2.3 ist im Hinblick auf die Folge-TRGS aus der Vorläufer TRBS 2152/TRGS 720 übernommen, es werden lediglich teilweise Begriffe im „Wording“ präzisiert (z. T. Angleichung an Definitionen der einschlägigen Normen bzw. Anpassung an den erweiterten Anwendungsbereich der TRGS).
Abschnitt 3 neu „Vorgehensweise für die Beurteilung und Vermeidung von Explosionsgefährdungen bei atmosphärischen Bedingungen“
- Der Titel ist präzisiert im Hinblick auf den parallelen Abschnitt 4 zur Vorgehensweise bei nicht-atmosphärischen Bedingungen.
- „Ausstiegskriterien“ des Ablaufschemas („Duktus“) sind in den Text übernommen, dabei werden an den entsprechenden Punkten auch Hinweise zur Prüfverpflichtung nach BetrSichV und zur Dokumentation gegeben.
- Die Substitutionsprüfung wird entsprechend der Forderung der GefStoffV in der Abfolge nach vorne gezogen. (Ziffer 3 neu statt Ziffer 5 alt)
- Klarstellung zu vorhandenen (nicht gezielt auf Explosionsschutz ausgerichteten) Maßnahmen (passive technische, bestehende organisatorische Maßnahmen sowie natürliche Lüftung): sie können bei der Ermittlung, ob g. e. A. auftreten kann, berücksichtigt werden (Ziffer 4 neu).
- Die von GefStoffV geforderte Rangfolge der Schutzmaßnahmen wird betont, indem die besonderen technischen Maßnahmen zur Verhinderung von g. e. A. explizit separat genannt werden. (Ziffer 5 neu).
Auf die Prüfpflicht dieser Schutzmaßnahmen nach BetrSichV wird in Absatz 4 und im Ablaufschema hingewiesen. - Die Bewertung der Auftrittswahrscheinlichkeiten und Dauer von g. e. A. bzw. Wahrscheinlichkeit und Wirksamkeit von Zündquellen (Ziffer 6 alt) wird gemäß GefStoffV in Ziffer 7 neu gefordert, in Ziffer 8 die Kennzeichnung der Bereiche.
- Ziffer 9 weist auf die Grundlage der Zonenbetrachtung hin: Unabhängigkeit der Wahrscheinlichkeiten von g. e. A. und Auftreten von Zündquellen. Ist diese Unabhängigkeit nicht gegeben, ist in der Regel Unterstützung durch Experten erforderlich.
- Die Optionen der Verwendung oder des Verzichts auf Zoneneinteilung werden in Ziffer 10 und 11 berücksichtigt. Schließlich werden in den beiden letzten Ziffern des Ablaufs die Maßnahmen zur Zündquellenvermeidung und - soweit erforderlich - des konstruktiven Explosionsschutzes angesprochen.
- Wie in der Vorgänger-TRBS 2152/TRGS 720 wird in Absatz 2 die Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen (wie in GefStoffV vorgegeben) aufgeführt.
- Die Dokumentation im Explosionsschutzdokument und der Verweis auf das Ablaufdiagramm wurden übernommen und erhielten eigene Absätze.
Abschnitt 4 „Vorgehensweise für die Beurteilung und Vermeidung von Explosionsgefährdungen bei Vorliegen explosionsfähiger Gemische unter nicht-atmosphärischen Bedingungen“
- Der neue Abschnitt 4 weist in Absatz 1 darauf hin, dass nicht-atmosphärische Bedingungen in der Regel nur im Inneren von Behältern und Umschließungen auftreten und stellt dann die Überlegungen des Ablaufschemas zur Vorgehensweise bei explosionsfähigen Gemischen unter nicht-atmosphärischen Bedingungen dar.
- Der Ablauf entspricht im Grunde der Vorgehensweise in Abschnitt 3, wobei sich formale Vereinfachungen ergeben, weil der Zonenbegriff nicht für nicht-atmosphärische Bedingungen gilt (wie auch bei den dazu korrespondierenden ATEX-Geräten, z. B. der Gerätekategorie 1, nicht automatisch eine Eignung angenommen werden darf). Entsprechendes trifft für die sicherheitstechnischen Kenngrößen zu, worauf im letzten Absatz 8 nochmals ausdrücklich hingewiesen wird.
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Deutsche Sprachfassung der 3. Ausgabe der ATEX-Leitlinie
Die ATEX-Leitlinien sind sowohl für die zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten als auch für die betroffenen Wirtschaftsakteure wie beispielsweise Hersteller, deren Fachverbände, Normungsgremien und Stellen, die mit Konformitätsbewertungsverfahren beauftragt sind, bestimmt. Sie sollen Fragen klären und Verfahren erläutern, die die Anwendung der Richtlinie 2014/34/EU betreffen. Diese Richtlinie, allgemein als ATEX-Produktrichtlinie bezeichnet (ATEX = „Atmosphères explosibles“ = „explosionsfähige Atmosphären“), ist seit 20. April 2016 in Kraft und hat die bis dahin geltende Richtlinie 94/9/EG ersetzt.
Die ATEX-Leitlinien wurden von den Dienststellen der Europäischen Kommission unter Beteiligung und mit Unterstützung der Mitglieder der ATEX 2014/34/EU Arbeitsgruppe verfasst und durch die ATEX 2014/34/EU Arbeitsgruppe im Juli 2018 - Mai 2019 genehmigt. Die dritte Ausgabe wurde im Mai 2020 veröffentlicht, um die Übereinkünfte, welche bei den Sitzungen der ATEX-Arbeitsgruppe am 5.7.2018 und 15.05.2019 getroffen wurden, aufzugreifen.
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Brandschutz bei Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus
Seit einiger Zeit werden aktuelle Fachaussagen von der DGUV im Format „Fachbereich aktuell“ herausgegeben. Hier weist das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ auf wichtige Punkte hin, die bei Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus relevant sind.
Lithium-Ionen-Akkus werden im gewerblichen Gebrauch in vielen verschiedenen Produkten und Anlagen eingesetzt. Das Spektrum reicht z. B. von Hörgeräten, Mobiltelefonen, Computern und mobilen Werkzeugen/Maschinen über Flurförderzeuge bis hin zu Lithium-Ionen-Großspeichern in Containern oder anderen baulichen Anlagen. Dazu werden je nach benötigter Größe des Akkus bzw. Speichers eine entsprechende Anzahl von zylindrischen, prismatischen oder Pouch-Zellen zusammengefasst.
Mit dieser Fachbereich AKTUELL werden die wichtigsten Aspekte des betrieblichen Brandschutzes bei der Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus beschrieben. Dieses informiert über mögliche Brandursachen, das Brandverhalten von Lithium-Ionen-Akkus, Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden bei der Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus und gibt Quellen und weiterführende Informationen.
Bei der DGUV finden Sie hier das PDF-Dokument zum Download.
IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“
Die Begriffe „technische Dichtheit“ und „auf Dauer technische Dichtheit“ mit den ihnen zugrundeliegenden konzeptionellen Gedanken haben sich für die Beurteilung der Explosionsgefahren (und Gasgefahren) sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen seit Jahrzehnten im Arbeitsschutz bewährt. Im nationalen deutschen Regelwerk sind sie für den Explosionsschutz in der TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 niedergelegt und im Rahmen der Vermutungswirkung für den Explosionsschutz anzuwenden.
Im internationalen Bereich wurde jedoch bei der Überarbeitung der Ausgabe 2019 der DIN EN 1127-1 deren informativer Anhang B zur „Dichtheit von Geräten“ dergestalt geändert, dass die vorher dort ebenfalls definierte Einteilung der Geräte über eine „technische Dichtheit“ oder „auf Dauer technische Dichtheit“ durch eine Einteilung in „Geräte mit normaler Dichtheit“ sowie „Geräte mit erhöhter Dichtheit“ ersetzt wurden. Es handelt sich dabei nicht um einen formalen 1:1-Austausch der Begrifflichkeiten, vielmehr wurde bei der neuen Einteilung ein inhaltlich anderer Ansatz verfolgt.
Mit dem IVSS-Infoblatt zum Explosionsschutz „Dichtheit von Anlagenteilen und Verbindungen“ möchte die gemeinsame Arbeitsgruppe der Präventionssektionen Chemie und Maschinen- und Systemsicherheit insbesondere für den Bereich außerhalb des bundesdeutschen Rechtsraums die Aussagen zur Technischen Dichtheit referenzierbar darstellen, so dass auch international ein Dokument vorliegt, auf das bei der Beurteilung der Explosionsgefahren und der Festlegung von Schutzmaßnahmen Bezug genommen werden kann, nachdem der Verweis auf die DIN EN 1127 nach deren Fortschreibung nicht mehr möglich ist.
Es ist vorgesehen, nach Veröffentlichung der TRGS 720, die sich derzeit in der Endphase der Überarbeitung befindet, deren aktualisierte Aussagen zur Technischen Dichtheit in das Infoblatt zu übernehmen, so dass hier Konsistenz gewahrt bleibt.
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FSA Online-Seminar „Explosionsschutz im Betrieb“
Die FSA e.V. (Forschungsgesellschaft für angewandte Systemsicherheit und Arbeitsmedizin) bietet praxisorientierte Forschung, Beratung, Planung und Problemlösung unter anderem in den Bereichen Arbeitsmedizin, Brand- und Explosionsschutz, Mikrobiologie und Technik an. Vom 2. November bis zum 11. Dezember 2020 bietet die FSA e.V. ein Online-Seminar zum Thema „Explosionsschutz im Betrieb“ an. Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Ausbildung zum „Fachmanager Explosionsschutz“
Genaue Informationen erhalten Sie auf untenstehendem Link.
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52. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Mit dieser Lieferung erhalten Sie die TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung“ vom März 2018, aktualisiert 2019, die Aktualisierungen zur TRGS 725 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen“ Januar 2016, aktualisiert 2018. Weiterhin erhalten Sie die wesentlichen Inhalte der 26. Lieferung der DGUV Regel 113-001 „Explosionsschutz-Regeln – EX-RL: Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen“ vom Juli 2020. Wesentlicher Bestandteil dieser Lieferung ist die völlige Überarbeitung und Aktualisierung des Punktes 2 „Brennbare Flüssigkeiten“ der Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen.
Auf der CD-ROM sind die neuesten Fassungen der Merkblätter der BG RCI T 020 „Rührwerke“ von 11/2018 und M 001 „Organische Peroxide“ von 02/2020. Neue und aktualisierte Fragen erhalten Sie zu den Komplexen Forschung (13.1 und 13.2), Lachenverdampfung (3.3.33), Checkliste für explosionsgeschützte Ventilatoren (12.1.14, 11.14.1 bis 11.14.5), zum mobilen adaptiven und personalisierten Lernen und zur Frage 13.3.6 explosionsgeschützte Kameras.
In der Frage 1.3.13 wird darauf eingegangen, dass die TRBS 1201 Teil 5 „Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, soweit entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden, hinsichtlich Gefährdungen durch Brand und Explosion“ durch die Bekanntmachung des BMAS vom 01.10.2019 aufgehoben worden ist. Die entsprechenden Anforderungen finden sich nunmehr in der TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen“.
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Veranstaltungen
Wegen der aktuellen Situation finden anstelle der Präsenzkurse viele Online-Seminare statt. Hier können Sie sich informieren:
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