Aktueller Newsletter „Exinfo“
Ausgabe 04/2021
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
vom Referat „Explosionsschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) wurden für Sie im Newsletter „Exinfo“ 04/2021 folgende aktuelle Informationen zusammengestellt:
Explosionsschutz bei chemischen Reaktionen
Der Begriff Explosion geht über die üblicherweise in diesem Newsletter damit gemeinten Oxidationsprozesse in der Gasphase hinaus. Das Sachgebiet Verfahrenstechnik und Druckanlagen der DGUV hat in einer Fachbereich AKTUELL-Schrift einige häufig gestellte Fragen zu „Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsbetrachtung bei chemischen Reaktionen“ beantwortet. :: weiterlesen
Fachbereich AKTUELL Staubungsneigung
Diese Fachbereich AKTUELL – Schrift erscheint erstmals, in ihr werden die derzeit vorhandenen Normen zur Bestimmung des Staubungsverhalten vorgestellt und es wird erläutert, wofür die bestimmten Kennzahlen jeweils angewendet werden können. :: weiterlesen
Neue Liste der harmonisierten Normen zur Richtlinie 2014/34/EU
Die EU Kommission hat eine neue konsolidierte Liste der harmonisierten Normen veröffentlicht. Die Liste hat informativen Charakter und verweist auf die rechtswirksamen Fundstellen der Normen im Europäischen Amtsblatt. :: weiterlesen
Änderung beim Einsatz von Hörgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen
Bitte beachten Sie den konkretisierten Hinweis bei Verwendung von Lithium-Ionen-Zellen. :: weiterlesen
Explosionsschutz an „Batterieladestationen“
Das Sachgebiet Explosionsschutz der DGUV hat eine Fachbereich AKTUELL-Schrift zum Explosionsschutz erarbeitet, der an Batterieladestationen erforderlich ist. :: weiterlesen
Interpretation der Forschung zu Stofffreisetzung an Schwimmdachtanks
Das Sachgebiet Explosionsschutz hat eine Fachbereich AKTUELL-Schrift erarbeitet, die Hilfestellung bietet bei der Zoneneinteilung an Schwimmdachtanks in Tanklägern sowie bei der Berücksichtigung der TRGS 723 im Hinblick auf den Blitzschutz. :: weiterlesen
Klarstellung zur Überwachungsbedürftigkeit von Anlagen
In der Ausgabe 03/2021 wurde beim neuen Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) erwähnt, dass der Katalog der überwachungsbedürftigen Anlagen nicht aus der alten Fassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) in das ÜAnlG übernommen wurde. :: weiterlesen
57. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Die 57. Lieferung des „Kompendium Explosionsschutz“ wurde im Dezember ausgeliefert. :: weiterlesen
Veranstaltungen
Auf dem Explosionsschutz-Portal der BG RCI finden Sie eine Vielzahl von Veranstaltern, die Seminare und Tagungen zum Thema "Explosionsschutz" anbieten. :: weiterlesen
Kontakt
Dr. Oswald Losert
Referatsleiter „Explosionsschutz“
Leiter Sachgebiet „Explosionsschutz“
Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28350
E-Mail: oswald.losert(at)bgrci.de

& einen besinnlichen Start ins Neue Jahr.
Explosionsschutz bei chemischen Reaktionen
Nach Gefahrstoffverordnung sind Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische in der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung besonders auszuweisen. Aus der Bezeichnung „Explosionsschutzdokument“ könnte man vorschnell schließen, dass damit alle Explosionsgefahren betrachtet und durch die dort beschriebenen Schutzmaßnahmen alle Gefährdungen berücksichtigt sind, die zu Explosionen führen können. Ursachen für Explosionen können jedoch nicht nur das räumliche und zeitliche Zusammentreffen von gefährlichen explosionsfähigen Gemischen mit wirksamen Zündquellen sein, es gibt noch ganz andere Explosionen wie folgende Übersicht zeigt:
Explosionen - Gesamtübersicht
Stoffe / Stoffsysteme |
Brennbare Gase und Flüssigkeiten | Reaktive Stoffe | Explosive Stoffe und Zubereitungen | Flüssigkeiten auf heiße Oberfläche | Eingesperrte Gase unter Druck |
z. B. Methan bzw. Methanol | z. B. Acrylsäure | z. B. Feuerwerkskörper | z. B. Wasser auf oder in überhitzte Rohre | z. B. bei Gasdruckprüfungen | |
Brennbare Stäube | Reaktionsgemische und exotherme Reaktionen | Explosionsgefährliche Stoffe | Flüssigkeiten unter der Oberfläche von Schmelzen | Eingesperrte, tiefkalt verflüssigte Gase | |
z. B. Mehl | z. B. Toluol + Schwefelsäure | z. B. Ammoniumnitrat | z. B. Wasser in Aluminiumschmelze | z. B. flüssiger Stickstoff | |
Zündbedingungen | (Luft-)Sauerstoff oder andere oxidierend wirkende Gase | - | - | - | - |
Zündquelle (oder analog) |
13 Zündquellenarten | Temperatur (ggf. katalytische Effekte) | Diverse Zündquellen, auch Reibung oder Stoß | Temperatur | Druck (und Temperatur ) |
Explosionsursache | Schnelle Verbrennungsreaktion | Schnelle Synthesereaktion | Schnelle Reaktion unter Freisetzung von Gasen (+ Wärme) | Schnelle Volumenvergrößerung 1 L (fl) -> 1700 L (g) |
Behälterversagen, gespeicherte Energie komprimierter Gase |
Gültigkeit Ex-Schutz-Dokument | + | - | - | - | - |
Regelwerk | GefStoffV TRGS |
(StörfallV) TRAS 410 |
(SprengG, 1. SprengV etc.) |
(GefstoffV, BetrSichV) | GefStoffV TRGS |
Quelle: Dr. Sommer, Referat Anlagen- und Verfahrenssicherheit, BG RCI
Im Fachbereich AKTUELL FBRCI-009 „Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsbetrachtungen“ sind Fragen und Antworten zum gleichnamigen Themenkomplex zusammengefasst. Anhand der Fragen und in Form einer Tabelle sind die Begriffe Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsbetrachtung, Risikoanalyse und Risikobeurteilung gegeneinander abgegrenzt. Beispielsweise erläutert die Antwort auf Frage 6, warum die Explosionsgefahr bei exothermen chemischen Reaktionen, dass nämlich deren unkontrollierter Verlauf zur „Wärmeexplosion“ führt, nicht bereits durch das Explosionsschutzdokument abgedeckt ist.
Die Fachbereich AKTUELL-Schrift FBRCI-009 finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zum Thema exotherme chemische Reaktionen finden sich beispielsweise in den Schriften der Reihe „Anlagensicherheit“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie.
Das Informationsportal „Anlagensicherheit“ der BG RCI können Sie hier einsehen.
Fachbereich AKTUELL Staubungsneigung
Aus der Praxis ist bekannt, dass auch das unterschiedliche Verhalten von Stäuben im Hinblick auf die Bildung von Staubwolken, d. h. deren Staubungsneigung, bei der Explosionsgefährdung eine Rolle spielt. Dieser Begriff wird allerdings derzeit im Explosionsschutz überwiegend qualitativ verwendet und beruht auf einer individuellen Betrachtung von Verfahren, Umgebungsbedingungen und Produkteigenschaften (z. B. Feuchte, Klebrigkeit) unter Berücksichtigung der unteren Explosionsgrenze (UEG).
Im Hinblick auf die Ermittlung der Schutzmaßnahmen und die Zoneneinteilung gibt es momentan keine belastbaren quantitativen Korrelationen zwischen Staubungsneigung und tatsächlicher verfahrensbedingter Konzentration in Bezug zur unteren Explosionsgrenze. Daher wird in den Beispielen der EX-RL - Beispielsammlung (Anlage 4 zur DGUV Regel 113‑001) kein Bezug zu einer konkreten Kennzahl zur Staubungsneigung angegeben.
Von den bestehenden normierten Verfahren bietet nur die Staubungszahl nach VDI 2263 Blatt 9 gewisse Einsatzmöglichkeiten für den Explosionsschutz bei bestimmten Anwendungen. Wenn aber im Verfahren Strömungseinfluss vorliegt oder wenn Zwangsbewegungen z. B. auch abgelagerten Staub aufwirbeln, kann das Verfahren nicht herangezogen werden.
Umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wären erforderlich, um für spezielle Produktionsschritte geeignete Verfahren zu finden, die es erlauben, einen Zusammenhang zwischen einer so ermittelten Staubungskennzahl, charakteristischen Produktionsparametern (z. B. Drehzahl eines speziellen Mischertyps) und der Konzentration des aufgewirbelten Staubs bezogen auf die UEG herzustellen. Folglich ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar, dass eine quantitative Bewertung des Staubungsverhaltens entwickelt werden kann, die standardmäßig für staubende Materialien eine Beurteilung der Explosionsgefahren und der Erfordernisse von Schutzmaßnahmen ermöglicht.
Bei der DGUV kann die Schrift hier eingesehen werden.
Neue Liste der harmonisierten Normen zur Richtlinie 2014/34/EG
Mit Datum vom 31.08.2021 wurde von der Europäischen Kommission eine konsolidierte Zusammenfassung der Fundstellen der im Amtsblatt veröffentlichten harmonisierten Normen für Geräte und Schutzsysteme im Sinne der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht. Sie beinhaltet Normen mit Vermutungswirkung und auch zurückgezogene Normen mit Datum der Streichung aus dem Amtsblatt.
Die Kommission weist darauf hin, dass diese Liste nur informativen Charakter hat, sie kann Fehler enthalten oder unvollständig sein und entfaltet als solche keine Rechtswirkung.
Die Liste ist hier in englischer Sprache als pdf-Datei verlinkt:
In weiteren Sprachen kann sie als Excel-Datei hier heruntergeladen werden
Hier ist sie in deutscher Sprache.
Zum Menü „Dokumente/Europäische Regelungen“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
Änderung beim Einsatz von Hörgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen
Trotz Weiterentwicklung von Hörgeräten stellen wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen ein Risiko dar. Selbst wenn davon auszugehen ist, dass der Träger eine Erhitzung des Geräts bemerkt, besteht die Gefahr, dass reflexartig das Gerät entfernt und weggeworfen wird und damit die Zündquelle im explosionsgefährdeten Bereich verbleibt.
Hier finden Sie den gesamten Artikel:
Zum Menü „Dokumente/Aktuelles“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
Explosionsschutz an „Batterieladestationen“
An Batterieladestationen kann Explosionsschutz erforderlich sein, weil es beim Laden von Batterien mit einem wässrigen Elektrolyten zur Bildung von Wasserstoff und damit zu einer Explosionsgefährdung kommen kann. Diese Fachbereich AKTUELL-Schrift unterstützt bei der Beurteilung und Vermeidung dieser Gefährdung. Andere Gefährdungen, wie solche durch Kurzschlussströme oder die in Batterien enthaltenen Elektrolyte werden nicht behandelt.
Die Schrift informiert über Anforderungen an Räume und Bereiche mit Batterieladestationen, erforderliche lüftungstechnische Maßnahmen zur Vermeidung der Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre und weitere Maßnahmen des Explosionsschutzes.
Sobald die Abstimmung im Fachbereich Rohstoffe und Chemische Industrie abgeschlossen ist, wird diese Fachbereich AKTUELL-Schrift auf der Seite des Sachgebiets und in der Publikationsdatenbank der DGUV als pdf-Datei eingestellt. Damit ist im 1. Quartal 2022 zu rechnen, wir werden im Newsletter auf die Download-Adresse hinweisen.
Interpretation der Forschung zu Stofffreisetzung an Schwimmdachtanks
Es wurden eine Reihe von wissenschaftlichen Studien durchgeführt, die plausibel darlegen, dass durch die verbesserten Dichtungen an Schwimmdachtanks die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre geringer ist als es die TRGS 509 bei ihren Anforderungen an die Zoneneinteilung zugrunde legt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Studien wurden von der Otto-von-Guericke Universität die Forschungsvorhaben „Ermittlung explosionsgefährdeter Bereiche bei Tankanlagen“ und „Emissionen leichtflüchtiger Kohlenwasserstoffe aus Schwimmdachtanks und deren lokale Ausbreitung - Betrachtungen zum bestimmungsgemäßen Betrieb und im Schadenfall“ durchgeführt, um die Grundlagen für andere Zoneneinteilungen zu erarbeiten.
Diese Fachbereich AKTUELL-Schrift Schwimmdachtanks soll Erläuterungen zum Verständnis und zur Anwendung der Forschungsberichte vor dem Hintergrund der Angaben in der TRGS 509 geben. Dies ist als Hilfestellung gedacht, wenn im Rahmen der spezifischen Gefährdungsbeurteilung an Schwimmdachtanks in Tanklägern die Zoneneinteilung erstellt werden soll oder eine bestehende Einteilung zu überprüfen ist. Weiter wird darauf eingegangen, welche Anforderungen an den Blitzschutz dann aus der Berücksichtigung der TRGS 723 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Vermeidung der Entzündung gefährlicher explosionsfähiger Gemische“ resultieren.
Sobald die Abstimmung im Fachbereich Rohstoffe und Chemische Industrie abgeschlossen ist, wird diese Fachbereich AKTUELL-Schrift auf der Seite des Sachgebiets und in der Publikationsdatenbank der DGUV als pdf-Datei eingestellt. Damit ist im 1. Quartal 2022 zu rechnen, wir werden im Newsletter auf die Download-Adresse hinweisen
Klarstellung zur Überwachungsbedürftigkeit von Anlagen
Es könnte der Eindruck entstehen, dass deshalb momentan eine Lücke besteht, welche Anlagen als überwachungsbedürftig gelten und den entsprechenden Pflichten der Betriebssicherheitsverordnung unterliegen. Dies ist nicht der Fall:
Zwar enthält § 2 ÜAnlG eine neue Begriffsdefinition für überwachungsbedürftige Anlagen in Nummer 1: „überwachungsbedürftige Anlagen [im Sinne dieses Gesetzes sind] solche Anlagen, a) die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können und b) von denen beim Betrieb erhebliche Risiken für die Sicherheit und die Gesundheit insbesondere Beschäftigter ausgehen können und die deshalb in einer auf Grund des § 31 erlassenen Rechtsverordnung als überwachungsbedürftige Anlagen bestimmt sind, […]
und in § 31 Satz 2 Nummer 1 die bei der Definition in Bezug genommene Ermächtigungsklausel:
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, […] durch Rechtsverordnung […] vorzuschreiben, welche Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach diesem Gesetz zu treffen sind. Durch eine solche Rechtsverordnung kann insbesondere Folgendes bestimmt werden: 1. der Katalog überwachungsbedürftiger Anlagen […]“,
in § 34 Absatz 1 wird aber die Übergangsvorschrift erlassen, dass die bisherige Bezeichnung überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß §2 Nummer 30 ProdSG alter Fassung weitergilt, bis eine Rechtsverordnung erlassen ist, die einen entsprechenden Katalog enthält:
„Bis zur Bestimmung eines Katalogs überwachungsbedürftiger Anlagen in einer Rechtsverordnung gemäß § 31 Satz 2 Nummer 1 gelten die in § 2 Nummer 30 des Produktsicherheitsgesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2179; 2012 I S. 131) in der Fassung der Änderung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) genannten überwachungsbedürftigen Anlagen als überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne dieses Gesetzes.“
Bei der Änderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde der Bezug auf das ProdSG in der Begriffsbestimmung § 2 Absatz 13 Satz 1 entfernt, die neue Definition lautet jetzt in einem Rückbezug auf die BetrSichV:
„Überwachungsbedürftige Anlagen sind die Anlagen, die in Anhang 2 genannt oder nach § 18 Absatz 1 erlaubnispflichtig sind. […]“.
Wie in der Ausgabe 03/2021 des Newsletters in den Beiträgen zu den Änderungen von Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung bzw. zum neuen Produktsicherheitsgesetz und dem Anlagenüberwachungsgesetz bereits gesagt:
- Die von den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen zu beachtenden konkreten Vorgaben sollen weiterhin, gestützt auf das ÜAnlG, in einer Verordnung geregelt werden. Dies ist aktuell die BetrSichV, die inhaltlich unverändert bleibt, so dass den Betreibern mit dem ÜAnlG keine neuen Pflichten auferlegt werden.
- Bei den Änderungen der BetrSichV handelt es sich um formale Änderungen wegen der Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen, eine spezielle Relevanz für den Explosionsschutz haben diese Änderungen im Moment nicht.
Auch auf die Überwachungsbedürftigkeit von Anlagen haben die Anbindung der BetrSichV an das ÜAnlG und die weiteren Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkung.
Zum Menü „Dokumente/Nationale Regelungen“ des Explosionsschutzportals der BG RCI wechseln.
57. Lieferung „Kompendium Explosionsschutz“
Die EU-Marktüberwachungsverordnung, abgekürzt EU-MÜ-VO 2019/1020 trat am 16. Juli 2021 unmittelbar EU-weit in Kraft, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf. Durchführungsbestimmungen dazu werden in einem neuen „Gesetz zur Marktüberwachung und zur Sicherstellung der Konformität von Produkten“ – Marktüberwachungsgesetz - (MÜG) geregelt, dieses ist seit 9. Juni 2021 in Kraft. Durch die europäische Verordnung und das MÜG erhalten die Marktüberwachungsbehörden erweiterte Befugnisse und verbesserte Instrumente. Der elektronische Geschäftsverkehr und der Online-Handel finden verstärkte Berücksichtigung. Für die Wirtschaftsakteure ergeben sich erweiterte Pflichten, allgemein besteht, sowohl für die Wirtschaftsakteure als auch im Falle des Online- oder Fernabsatzhandels für "Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft", eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden.
Im Zuge dieser Neuordnung hat die Bundesregierung, um Überschneidungen mit dem Produktsicherheitsgesetz zu vermeiden, das Produktsicherheitsgesetz von 2011 verschlankt und die Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen in ein „Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen“ (ÜAnlG) überführt. Damit erhalten überwachungsbedürftige Anlagen zum ersten Mal ein eigenes Gesetz.
Mit dieser Lieferung erhalten Sie das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162). Die Inhalte der DGUV Regel 113-001 (EX-RL) wurden an die Ausgabe August 2021 angepasst, dies betrifft insbesondere die Aktualisierungen der EX-RL – Beispielsammlung, sowie die in „Punkt 4 Spezielle Anlagen“ begonnene Anpassung der Bezüge an die Gliederung der Neufassung der TRGS 722. Für die anderen Punkte der Beispielsammlung gibt es eine Vergleichstabelle, die am Anfang und am Ende der EX-RL – Beispielsammlung eingestellt worden ist. Die Anpassung der Punkte 1 bis 3 wird in den nächsten Lieferungen erfolgen.
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Veranstaltungen
Wegen der aktuellen Situation finden anstelle der Präsenzkurse viele Online-Seminare statt. Hier können Sie sich informieren:
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- Änderung beim Einsatz von Hörgeräten in explosionsgefährdeten Bereichen (Young woman with cochlear implant close up © ELizabethHoffmann / iStock, 464470338)
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