Fachwissen-Newsletter 1/2020

Ausgabe April 2020

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Corona-Pandemie stellt den Arbeitsschutz vor neue Herausforderungen. Auch unser Fachwissen-Newsletter bietet zahlreiche Hilfestellungen und Antworten auf aktuelle Fragen rund um SARS-CoV-2.

Daneben finden Sie zahlreiche Informationen zu unverändert wichtigen Themen in den Bereichen Gefahrstoffe, technische Sicherheit und Arbeitsschutzorganisation.


Coronavirus SARS-CoV-2 – COVID-19

Wir haben für Sie Informationen, wie Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen im Unternehmen und darüber hinaus schützen können, zusammengestellt. Sie finden Tipps für gesundes Arbeiten auch zuhause, Hilfestellungen bei Herausforderungen und Hinweise zur Infektionsprävention. :: weiterlesen

Desinfektionsmittel selbst herstellen in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt?

Mit Ausnahmegenehmigungen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Möglichkeiten zur Herstellung von Hand- und Flächendesinfektionsmitteln geschaffen und Informationen bereitgestellt. :: weiterlesen

Desinfektionsmittel selbst herstellen in Corona-Zeiten: Den Arbeitsschutz nicht vernachlässigen!

GisChem bietet aktuell für die innerbetriebliche Herstellung und Verwendung von Hand- und Flächendesinfektionsmitteln Hilfestellungen zum Arbeitsschutz. :: weiterlesen

COVID-19: Sonderregelungen im Gefahrgutbereich

Aufgrund der Auswirkungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie gibt es im Bereich des Gefahrguttransports besondere temporäre Vereinbarungen auf nationaler und internationaler Ebene. :: weiterlesen

CLP-Verordnung geändert – Titandioxid als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen eingestuft

Am 9. März 2020 ist die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 mit zahlreichen neuen Einträgen in Kraft getreten. :: weiterlesen

Merkblatt A 026: Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

Seit vielen Jahren ist dieses Merkblatt das unverzichtbare Nachschlagewerk für alle, die mit überschaubarem Aufwand abwechslungsreiche Unterweisungen planen, erstellen und durchführen. Nun ist eine vollständig überarbeitete Fassung erschienen. :: weiterlesen

Neuauflage der Schriften zur Gefährdung durch Sonnenstrahlung

Der Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge wurde um einen neuen Angebotsvorsorgeanlass ergänzt: Intensive Belastung durch natürliche UV-Strahlung. Dies war Anlass, die „Arbeiten im Freien – Gefährdung durch Sonnenstrahlung“-Schriften zu überarbeiten. :: weiterlesen

Risikobeurteilung in der Anlagensicherheit

Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Störfall-Verordnung, der PAAG-Broschüre und des PAAG-Seminars wurde die Broschüre über das PAAG-/HAZOP-Verfahren komplett überarbeitet und um das Thema Risikomanagement erweitert. :: weiterlesen

Befüllen und Entleeren von Transporttanks für Flüssigkeiten

Im Rahmen der Überarbeitung der Merkblätter T 015 und T 045 wurde beschlossen, diese zu einer Schrift zusammenzulegen. Nun gibt es eine aktuelle Schrift, die Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge, Tankcontainer und Aufsetztanks sowie die dazugehörigen Füllstellen betrachtet. :: weiterlesen

Checkliste für Innenmischer der Gummi- und Kunststoffindustrie

Die in der neuen Fachbereich AKTUELL FBRCI-007 aufgeführten Anforderungen beschreiben den Stand der Technik für Innenmischer der Gummi- und Kunststoffindustrie, die dem Geltungsbereich der DIN EN 12013 unterliegen. :: weiterlesen

Sicherheitskonzepte für Wickelmaschinen zur Folienherstellung

Die aktuelle Fachbereich AKTUELL FBRCI-008 beschreibt alternative Sicherheitskonzepte für Wende- und Kontaktwickler. :: weiterlesen

Mit organischen Peroxiden sicher arbeiten

Bei organischen Peroxiden handelt es sich um eine Stoffgruppe von vergleichsweise instabilen und temperaturempfindlichen Verbindungen. Die aktualisierten Merkblätter M 001 „Organische Peroxide“ und M 058 „Organische Peroxide – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ zeigen, wie Tätigkeiten mit diesen sensiblen Stoffen sicher durchgeführt werden. :: weiterlesen

Merkblatt B 002 „Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen" neu aufgelegt

Im Zuge der Überarbeitung erfolgte eine komplette Anpassung an den seit Ende 2010 doch an vielerlei Stellen geänderten Rechtsrahmen sowie an den fortentwickelten Stand der Technik. :: weiterlesen

Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Vinylchlorid

Das aktuelle Verfahren ermöglicht die Konzentrationsbestimmung von Vinylchlorid in der Luft in Arbeitsbereichen. Das Verfahren eignet sich für die Überwachung des derzeitigen Arbeitsplatzgrenzwertes von 2,6 mg/m³. :: weiterlesen

Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Ethylenoxid

Das aktuelle Verfahren ermöglicht die Konzentrationsbestimmung von Ethylenoxid in der Luft in Arbeitsbereichen. Es ist eignet sich für die Überwachung der Akzeptanz- und Toleranzkonzentration von 0,2 mg/m³ bzw. 2 mg/m³. :: weiterlesen

 

+++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++
A 001 „Schriften und Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“

Das Merkblatt wurde überarbeitet.
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A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog“

Das Merkblatt wurde überarbeitet.
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A 023 „Hand- und Hautschutz“

Das Merkblatt wurde an den aktuellen Stand der Vorschriften und Regeln sowie wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst.
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A 037 „Atemwege und Lunge gesund erhalten – Funktion, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen“

Das Merkblatt erscheint erstmals.
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M 034-1 „Liste der nichtmetallischen Materialien für den Einsatz in Sauerstoff zu Merkblatt M 034 „Sauerstoff“ (DGUV Information 213-073)/List of nonmetallic materials compatible with oxygen supporting document to code of practice M 034e Oxygen“ (DGUV Information 213-074)“ (DGUV Information 213-075)

Das Merkblatt wurde aktualisiert.
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T 008-3 „Checklisten Maschinen – Elektrische, hydraulische und pneumatische Ausrüstung“

Das Merkblatt führt die früheren Merkblätter T 008-3, T 008-4 und T 008-5 zusammen. Es wurde an die neue Rechtslage sowie an den Stand der Technik angepasst.
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T 020 „Rührwerke – Ausrüstung und Betrieb“

Das Merkblatt ist neu erschienen.
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T 061 „Sicheres Betreiben von Walzwerken der Gummi- und Kunststoffindustrie“ (DGUV Information 213-109)

Das Merkblatt ist neu erschienen.
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SKG 010 „Instandhaltung – Elektroarbeiten bis 1000 V“

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 010 wurde überarbeitet.
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SKG 011 „Denk an mich – Dein Rücken! – So bleibe ich gesund“

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 011 wurde redaktionell überarbeitet.
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SKG 21 „Leitern und Tritte“

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 21 wurde aufgrund wesentlicher Änderungen in der Normung neu überarbeitet.
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Checklisten für Walzwerke jetzt auch in englischer Sprache

Bestehende Fachbereich-AKTUELL-Schriften für große und kleine Walzwerke der Gummi- und Kunststoffindustrie werden nun auch in englischer Sprache veröffentlicht.
Weitere Informationen in der Rubrik „Maschinensicherheit“

GefDok KMU

Die Software zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung steht in der Version 1.5.0.13 zur Verfügung. Neben einer erforderlichen Anpassung an Windows 10 wurden mit diesem Update auch eine Reihe Änderungen vorgenommen, die die Software noch intuitiver in der Handhabung machen.
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Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Coronavirus SARS-CoV-2 – COVID-19

10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung

Der Koordinierungskreis für Biologische Arbeitsstoffe (KOBAS) der DGUV hat die „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung” aktualisiert und fortgeschrieben. Dieses Faltblatt informiert, was in den Betrieben festzulegen und zu veranlassen ist, wenn sich ein Krankheitserreger weltweit verbreitet. Das Faltblatt wird gemeinsam von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) herausgegeben.

Faltblatt „10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung” bei der DGUV herunterladen

Unterstützung von Beschäftigten

In größeren Unternehmen wird gegebenenfalls bereits ein psychologisches Beratungsangebot vorgehalten, das in Zeiten der Krise genutzt werden kann, sei es im Bereich werksärztlicher Dienst, per EAP (Employee Assistence Program) oder es ist sogar eine Betriebspsychologin oder ein Betriebspsychologe vorhanden. Einen Beitrag zur Nutzung eines solchen psychologischen Beratungsangebots, der Mut machen kann, aus einem unserer Mitgliedsbetriebe findet sich in dem Video „Psychologisches Beratungsangebot” aus der BG RCI-Reihe „Fit für Job und Leben”.

Video „Psychologisches Beratungsangebot” ansehen

Konkrete Beispiele aus der Arbeit einer Beratungsstelle und wie diese den Betroffenen geholfen hat, illustriert das Video „Beispiele aus der Arbeit der Beratungsstelle” aus der BG RCI-Reihe „Fit für Job und Leben”.

Video „Beispiele aus der Arbeit der Beratungsstelle” ansehen

Arbeiten, Bewegen und Entspannen im Home-Office

Die Corona-Pandemie stellt Beschäftigte und Unternehmen vor besondere, neue Herausforderungen; so zwingt der Schutz von Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Kunden viele Unternehmen, ihre Arbeitsweise komplett umzuorganisieren. Verstärkte Arbeit im Home-Office ist nur ein Beispiel davon.

Im Gesundheitsmagazin „Vision Zero – Fit für Job und Leben“ unterstützt die Sonderausgabe „COVID-19“ mit Tipps und Informationen, die in herausfordernden Zeiten wie diesen helfen können, den betrieblichen und häuslichen Alltag gut zu bewältigen.

Zur Sonderausgabe „COVID-19“ wechseln

„Extremereignis – Was tun?“ (Merkblatt A 022)

Die derzeitige Krise versetzt Unternehmen in den Ausnahmezustand: In systemrelevanten Betrieben fällt Mehrarbeit an, die anderen müssen unter Umständen die Produktion einstellen. Das erzeugt bei den betroffenen Menschen Stress, Ängste, Unsicherheit und stellt damit eine Gefahr für die Sicherheit bei der Arbeit und den Gesundheitsschutz dar. Extremsituationen machen Extremereignisse wahrscheinlicher. Im Fall der Fälle hilft das Merkblatt A 022 „Extremereignis – Was tun? Das Betreuungsangebot der BG RCI bei Ereignissen mit psychischer Extrembelastung“ weiter.

Merkblatt „Extremereignis – Was tun?“ im Medienshop bestellen

Arbeitsmedizinische Vorsorge: Beratung während Pandemie auch telefonisch

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erläutert, dass im Pandemiefall die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen auch telefonisch durchgeführt werden können. Denn bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge steht die Beratung im Vordergrund. Beim Umgang mit arbeitgeberbezogenen Fristen hingegen werden pragmatische Lösungsmöglichkeiten ausgehend vom konkreten Fall eingeräumt. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite der BAuA unter „Betriebsärztliche Tätigkeit einschließlich arbeitsmedizinischer Vorsorge im Pandemiefall“.

Zur Webseite der BAuA wechseln

Weitere nützliche Informationen finden Sie in der Rubrik +Coronavirus+ auf der Webseite der Prävention der BG RCI.

Zur Rubrik +Coronavirus+ wechseln

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Desinfektionsmittel selbst herstellen in Corona-Zeiten: Was ist erlaubt?

Infolge der weltweiten Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gibt es eine verstärkte Nachfrage nach Desinfektionsmitteln.

Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Allgemeinverfügungen und Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 55 Abs. 1 der Biozidverordnung erlassen.

Damit ist es unter den jeweiligen Bedingungen erlaubt, ganz bestimmte Hand- und Flächendesinfektionsmittel zur innerbetrieblichen Verwendung selbst herzustellen bzw. unter weiteren Voraussetzungen auch an Dritte abzugeben.

Diese Informationen und Allgemeinverfügungen sind auf den Internetseiten des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks der BAuA zu finden. Eine sehr ausführliche FAQ-Liste erklärt die genaue Anwendbarkeit der unterschiedlichen Regelungen.

Die European Chemicals Agency (ECHA) stellt weitere Informationen zur Verfügung, z. B. zusätzliche Links zu weiteren nationalen Behörden.

Zum REACH-CLP-Biozid-Helpdesk wechseln
Zur ECHA wechseln

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Desinfektionsmittel selbst herstellen in Corona-Zeiten: Den Arbeitsschutz nicht vernachlässigen!

Das Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien (GisChem) stellt für die innerbetriebliche Herstellung und Verwendung von Hand- und Flächendesinfektionsmitteln Datenblätter zum Arbeitsschutz, Betriebsanweisungen und Etiketten zur Verfügung.

Hierzu werden mit zwei Übersichtsseiten „Desinfektionsmittel zur innerbetrieblichen Handdesinfektion" und „Desinfektionsmittel zur innerbetrieblichen Flächendesinfektion" allgemeine Hinweise und nützliche Links angegeben.

Zu jeder in den derzeit gültigen Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) genannten Rezeptur wird darüber hinaus ein Datenblatt mit zahlreichen Hinweisen zum Arbeitsschutz angeboten.

Ein Betriebsanweisungsentwurf, der wie alle GisChem-Betriebsanweisungen an die innerbetrieblichen Verhältnisse angepasst werden muss, steht ebenfalls zur Verfügung.

Auch eine Vorlage für ein innerbetriebliches Etikett wird zum Download in einer Word-Vorlage angeboten.

Diese Dokumente können mit den Stichwörtern „Handdesinfektion", „Flächendesinfektion" oder auch „Corona" über die Gefahrstoffsuche in GisChem gesucht werden.

Zu GisChem wechseln

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COVID-19: Sonderregelungen im Gefahrgutbereich

Aufgrund der Auswirkungen von Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind im Bereich des Gefahrguttransports besondere temporäre Vereinbarungen auf nationaler und internationaler Ebene getroffen worden. Dies betrifft insbesondere die Gültigkeit verschiedener Zulassungsdokumente und Schulungsnachweise, aber auch die Beförderung von Desinfektionsmitteln oder COVID-19 belasteter Klinikabfälle.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat hierfür nun eine Übersichtsseite über alle mit COVID-19 zusammenhängenden Sonderregelungen zusammengestellt.

Zur Webseite des BMVI wechseln

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CLP-Verordnung geändert – Titandioxid als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen eingestuft

Die 14. Anpassung der CLP-Verordnung, die von der EU-Kommission am 4. Oktober 2019 auf den Weg gebracht wurde, ist am 18. Februar 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union als Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 veröffentlicht worden und am 9. März 2020 in Kraft getreten. Spätestens 18 Monate danach, genauer ab 1. Oktober 2021 ist sie zwingend anzuwenden. In dieser Übergangszeit können die neuen Einstufungen bereits angewendet werden.

Mit Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung kommt es u.a. auch zur Legaleinstufung von pulverförmigem Titandioxid als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen (Carc. 2, H351 (Einatmen)). Für Gemische mit Titandioxid wurden zusätzlich zwei neue EUH-Sätze geschaffen.

Hintergrundinformationen der BG RCI zur Einstufung von Titandioxid und die Fragen rund um den Arbeitsschutz gibt es auf der GisChem-Webseite.

Auch die Einstufung von Cobalt als erwiesenermaßen krebserzeugend (Carc. 1B, H350) ist Teil der Änderungen.

Die vollständige 14. ATP mit allen Änderungseinträgen können Sie unter unten stehendem Link herunterladen (dort ist als Datum der Anwendung noch der 9. September 2021 angegeben; dieses Datum wurde im Amtsblatt vom 25. Februar 2020 in einer Berichtigung der Verordnung auf den 1. Oktober 2021 korrigiert).

Das GisChem-Datenblatt zu Titandioxid wurde in diesem Zusammenhang im Abschnitt GHS-Einstufung angepasst, eine GHS-Einstufung wird jedoch erst mit Inkrafttreten der EU-Verordnung Mitte März 2020 angegeben. Bei den Schutzmaßnahmen ist keine Änderung notwendig, da auch bislang der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten ist.

Zu den Hintergrundinformationen auf GisChem wechseln
Zur 14. ATP wechseln

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Merkblatt A 026: Effizient und gefährdungsorientiert unterweisen

Auf über 200 Seiten werden alle 64 Themen des Gefährdungskatalogs nach Merkblatt A 017 aufgegriffen. Von Arbeitsplatzgestaltung über mechanische und elektrische Gefährdungen und Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen: Zu jedem Faktor finden sich Themen- und geprüfte Gestaltungsvorschläge, wie man mit aktivem Üben, Gruppenarbeit, interaktiven Lernprogrammen, Filmen und vielem mehr Abwechslung in die jährlichen Unterweisungen bringen kann. Der Recherchebedarf ist dadurch für Unterweisende minimal. Ein weiteres Highlight: Erstmalig bezieht die BG RCI Stellung zum modernen Ansatz einer gefährdungs- und risikoorientierten Unterweisung. Betriebe können damit besonders wirkungsvoll, rechtssicher und nebenbei auch wirtschaftlich unterweisen.

Im Medienshop bestellen
Kostenfrei im Downloadcenter herunterladen

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Neuauflage der Schriften zur Gefährdung durch Sonnenstrahlung

Durch eine Änderungsverordnung wurde im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ein neuer Angebotsvorsorgeanlass ergänzt: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Beschäftigten, die intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Außerdem wurde festgelegt, dass die Belastung durch gefährliche Sonnenexposition so gering wie möglich gehalten werden muss. Weiter konkretisiert wird die Vorsorge durch die Arbeitsmedizinische Regel Nr. 13.3 „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr am Tag“.

Diesem neuen Vorsorgeanlass wird auch in den Schriften der BG RCI Rechnung getragen. Alle drei Schriften zum Thema „Schutz vor Sonnenstrahlung“ wurden überarbeitet: das Merkblatt A 023-1, die kurz und bündig-Schrift KB 015 und das Sicherheitskurzgespräch SKG 024 (nun gleichnamig) „Arbeiten im Freien – Gefährdung durch Sonnenstrahlung“. Der Anlass wurde auch genutzt, um Rückmeldungen und neue Erkenntnisse in die Texte einfließen zu lassen. So wurde z. B. der Gefährdungs-Check (im A 023-1 und KB 015) weiterentwickelt. Im A 023-1 wurde eine Musterbetriebsanweisung „Tätigkeiten im Freien – Sonnenschutz“ als neuer Anhang ergänzt. Der Erläuterungstext für den Unterweiser im SKG 024 wurde um einige Hintergrundinformationen erweitert.

A 023-1 im Medienshop
A 023-1 im Downloadcenter

KB 015 im Medienshop
KB 015 im Downloadcenter

SKG 024 im Medienshop
SKG 024 im Downloadcenter

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Risikobeurteilung in der Anlagensicherheit

Vor 40 Jahren, am 27. Juni 1980, wurde von der Bundesregierung die 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlicht – die Störfall-Verordnung, aus der später auf europäischer Ebene die so genannte Seveso-Richtlinie hervorging. Wenige Wochen zuvor war von der IVSS-Sektion Chemie die Broschüre zum PAAG-Verfahren publiziert worden, die sich zum Standardwerk der systematischen Sicherheitsbetrachtungen etablierte und seither die Basis für die PAAG-Seminare der BG RCI darstellt (PAAG steht für die vier Schritte „Prognose von Abweichungen – Auffinden der Ursachen – Abschätzen der Auswirkungen – Gegenmaßnahmen“). Unter dem Titel „Risikobeurteilung in der Anlagensicherheit: Das PAAG-/HAZOP-Verfahren und weitere praxisbewährte Methoden“ erschien nun zum 40-jährigen Jubiläum die thematisch erweiterte fünfte Auflage, sie dokumentiert das Vorgehen zur systematischen Gefahrenanalyse in der Prozessindustrie mit zahlreichen praxiserprobten Facetten. Die Broschüre ISSA-01 kann über den Medienshop der BG RCI bestellt und als pdf-Datei kostenfrei im Downloadcenter der BG RCI heruntergeladen werden.

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Befüllen und Entleeren von Transporttanks für Flüssigkeiten

Das durch die Zusammenlegung der bisherigen Merkblätter T 015 „Eisenbahnkesselwagen für Flüssigkeiten – Befüllen und Entleeren“ und T 045 „Tankfahrzeuge/Tankcontainer für Flüssigkeiten – Befüllen und Entleeren“ entstandene neue Merkblatt T 015 „Befüllen und Entleeren von Transporttanks für Flüssigkeiten – Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge, Tankcontainer und Aufsetztanks“ beschreibt die Gefährdungsbeurteilung beim Befüllen und Entleeren. In diesem Rahmen werden Tanktypen, Zulassung, Eignung, Prüfung und Kennzeichnung erklärt. Dazu wird das sichere Vorgehen beim Befüllen und Entleeren sowie die passenden Schutzmaßnahmen gezeigt. Außerdem werden Anforderung an Abfüllstellen formuliert.

Abgerundet wird das Merkblatt durch Begriffserläuterungen, Beispiele sowie einer Mustercheckliste

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Checkliste für Innenmischer der Gummi- und Kunststoffindustrie

Die in der „Fachbereich AKTUELL“-Schrift FBRCI-007 des Sachgebietes „Maschinen der chemischen Industrie“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aufgeführten Anforderungen beschreiben den Stand der Technik für Innenmischer der Gummi- und Kunststoffindustrie, die dem Geltungsbereich der DIN EN 12013:2018-03 „Kunststoff- und Gummimaschinen – Innenmischer – Sicherheitsanforderungen“ unterliegen.

Die Anforderungen der Norm werden in dieser Schrift konkretisiert, teilweise ergänzt und näher erläutert. Zu den normativen Anforderungen nach Stand der Technik werden hier auch die sicherheitstechnischen Anforderungen für Bestandsmaschinen (vor 2018) beschrieben. Dazu wurden im DGUV-Sachgebiet die Erfahrungen von Herstellern, Betreibern, Verbänden und Berufsgenossenschaften eingebracht und in den jeweiligen Schutzmaßnahmen berücksichtigt.

Zur Fachbereich AKTUELL FBRCI-007 wechseln

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Sicherheitskonzepte für Wickelmaschinen zur Folienherstellung

Die derzeit gültige Norm DIN EN 13418:2013 „Wickelmaschinen für flache Bahnen“ ist für einige Betriebsarten bzw. Anforderungen von Betreibern nicht befriedigend anwendbar.

Das Sachgebiet „Maschinen der chemischen Industrie“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat deshalb alternative Sicherheitskonzepte in Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften, Verbänden, Herstellern und Betreibern erarbeitet und in der Fachbereich-AKTUELL-Schrift FBRCI-008 „Sicherheitskonzepte für Wickelmaschinen zur Folienherstellung“ zusammengestellt. Die Konzepte lösen zwar keine Vermutungswirkung im Rahmen des nach Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG durchzuführenden Konformitätsbewertungsverfahrens aus, können aber entsprechend dem Stand der Technik als gleichwertige Lösung betrachtet werden.

Zur Fachbereich AKTUELL FBRCI-008 wechseln

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Mit organischen Peroxiden sicher arbeiten

Bei organischen Peroxiden handelt es sich um eine Stoffgruppe von vergleichsweise instabilen und temperaturempfindlichen Verbindungen. Aufgrund ihrer hohen Reaktivität besitzen sie eine große Bedeutung und werden beispielsweise als Initiatoren für Polymerisationsreaktionen bei der Kunststoffherstellung sowie für die Vernetzung von Polymeren und die Härtung von ungesättigten Polyesterharzen (UP-Harzen) eingesetzt.

Bestimmte organische Peroxide sind als explosionsgefährlich eingestuft oder neigen zur exothermen Zersetzung, sobald eine bestimmte Temperatur überschritten ist (self accelerating decomposition temperature = SADT). Ein Peroxidzerfall kann mitunter auch schon katalytisch durch geringste Verunreinigungen, wie zum Beispiel Schmutz, Asche, Rost oder Metallabrieb eingeleitet werden und ist dann nur noch schwierig zu stoppen.

Die maßgeblichen Bestimmungen sind dabei in der Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (BGV B4) und in der Gefahrstoffverordnung vorgegeben. Beispielhaft erläutert und präzisiert werden diese Basisbestimmungen in den nun aktualisierten Merkblättern:

Das Merkblatt M 001 „Organische Peroxide“ (DGUV Information 213-069) erklärt die Auswirkungen der rechtlichen Grundlagen und zeigt detailliert die sichere Anwendung und Lagerung Organischer Peroxide.

Viele Fragen der betrieblichen Praxis beantwortet das Merkblatt M 058 „Organische Peroxide – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ (DGUV Information 213-096). Expertinnen und Experten der BG RCI und aus der Industrie haben hier Antworten auf die häufigsten betrieblichen Fragestellungen zusammengetragen.

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Merkblatt B 002 „Biologische Laboratorien – Ausstattung und organisatorische Maßnahmen" neu aufgelegt

Das aktualisierte Merkblatt B 002 (DGUV Information 213-086) zeigt nun bereits beim Titel, dass es sich speziell mit dem Thema „biologische“ Laboratorien befasst. Allgemeine labortypische Gefährdungen und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen sind in der DGUV Information 213-850 „Sicheres Arbeiten in Laboratorien – Grundlagen und Handlungshilfen“ beschrieben, die in biologischen Laboratorien zusätzlich zu beachten ist.

Wie sein Vorgänger lotst Merkblatt B 002 den Leser auf leicht verständliche Weise durch den „Dschungel“ des Vorschriften- und Regelwerks in Form eines Kompendiums. Die Schrift macht dabei Vorschläge zu Räumlichkeiten, Einrichtungen, Arbeitsmitteln und -verfahren, erläutert die Pflichten des Arbeitgebers bei der Errichtung, Ausstattung und beim Betrieb von biologischen Laboratorien anhand von Beispielen, hilft bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und dem Ableiten der daraus resultierenden Schutzstufen, zeigt die Sicherheitsmaßnahmen in den jeweiligen Schutzstufen auf und veranschaulicht sicherheitstechnische Lösungen, von denen nur dann abgewichen werden darf, wenn gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, Führungskräfte und sonstige Akteure des Arbeitsschutzes werden hierdurch bei der Gestaltung von biologischen Laboratorien, labortypischen Arbeitsverfahren und betrieblichen Abläufen wesentlich unterstützt.

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Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Vinylchlorid

Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 03 der DGUV Information 213-512 „Verfahren zur Bestimmung von Vinylchlorid“. Es beschreibt die Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Carbograph/Carboxen mittels Gaschromatographie nach Thermodesorption.

Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 0,000275 µg.

Bei einem Probeluftvolumen von 1,2 l wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,00023 mg/m³ erreicht.

Das Verfahren eignet sich für die Überwachung des derzeitigen Arbeitsplatzgrenzwertes von 2,6 mg/m³.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Messverfahren „Vinylchlorid”

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Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Ethylenoxid

Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 07 der DGUV Information 213-527 „Verfahren zur Bestimmung von Ethylenoxid“. Es beschreibt die Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle mittels Gaschromatographie nach Desorption und Derivatisierung mit Bromwasserstoffsäure.

Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 0,044 µg Ethylenoxid pro Adsorptionsröhrchen.

Bei einem Probeluftvolumen von 6 l wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,007 mg/m³ erreicht.

Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration von 0,2 mg/m³ bzw. 2 mg/m³.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Messverfahren „Ethylenoxid”

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Bildnachweis / Impressum

Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen sind die im Folgenden genannten Bilder:

  • Coronavirus SARS-CoV-2 - COVID-19 © Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAMS
  • Collage: "Desinfektionsmittel ...: was ist erlaubt?" mit Coronavirus © Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAMS
  • Collage: "Desinfektionsmittel ...: Arbeitsschutz nicht vernachlässigen!" mit Coronavirus © Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAMS
  • Collage: "COVID-19: Sonderregelungen im Gefahrgutbereich" mit Coronavirus © Alissa Eckert, MS, Dan Higgins, MAMS 

Dieser Newsletter wird Ihnen von der BG RCI zur Verfügung gestellt: Impressum