Fachwissen-Newsletter 1/2017

Ausgabe März 2017

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

schon die ersten Monate des Jahres brachten eine Reihe von Änderungen in der Prävention. Im Gefahrstoffrecht und weiteren Bereichen haben sich wichtige Neuerungen ergeben, und auch unser Präventionsangebot ist gewachsen. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere neuen Videoclips, die Gefahren im Labor veranschaulichen, oder die Arbeitshilfen zur Ersatzstoffsuche und Maschinensicherheit. Besonders empfehlen wir Ihnen unsere neuen „LEBENSRETTER“. In sie sind die Erkenntnisse aus mehr als 300 tödlichen Arbeitsunfällen eingeflossen. Die neuen Medien zeigen kompakt, wie solche schweren Unfälle vermieden werden können. Die MEDICHEM öffnet im September ihre Tore in Wien -- sichern Sie sich bis Mai eine vergünstigte Anmeldegebühr!


Mein Leben, meine Verantwortung: LEBENSRETTER aus der Praxis

Die neuen LEBENSRETTER der BG RCI fassen die Ergebnisse aus einer Analyse von mehr als 300 tödlichen Unfällen bei der Arbeit zusammen. Sie zeigen Beschäftigten und Führungskräften anhand prägnanter Fakten, welche Ursachen am häufigsten zu tödlichen Unfällen geführt haben und wie sie diese Gefahren in der Praxis vermeiden können. :: weiterlesen

Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig an neue Einstufung und Kennzeichnung angepasst

Mit der aktuellen „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/27/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen“ wurde mit Artikel 1 die Gefahrstoffverordnung geändert und vollständig auf das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem umgestellt. Erfahren Sie, was sich konkret geändert hat. :: weiterlesen

Die novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung ist am 27. Januar 2017 in Kraft getreten

Die neue „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung)“ wurde am 26. Januar 2017 veröffentlicht und ist am 27. Januar in Kraft getreten. :: weiterlesen

„Zwei-Klassen-Gesellschaft“ des Störfallrechts

Am 10. Januar 2017 trat in Deutschland die Änderung der Störfall-Verordnung in Kraft. Neu sind u. a. die Begrifflichkeiten „Betriebsbereich der unteren bzw. oberen Klasse“, auf die nun die bisher als Grund- bzw. erweiterte Pflichten bekannten Anforderungen anzuwenden sind. :: weiterlesen

SprengTR 310 – Sprengarbeiten löst DGUV Regel ab

Die SprengTR 310 wurde am 11. Oktober 2016 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. :: weiterlesen

Elektromagnetische Felder: Verordnung tritt in Kraft

Die EMF-Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Die Verordnung ist am 19. November 2016 in Kraft getreten. :: weiterlesen

TRGS 201 und TRGS 555 geändert

Die Technischen Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201) und zu Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten (TRGS 555) wurden überarbeitet und werden in Kürze veröffentlicht. :: weiterlesen

A 005 „Sicher arbeiten – Leitfaden für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“

Von Anfang an sicher arbeiten! Das überarbeitete Merkblatt A 005 gibt Hinweise zum sicheren Arbeiten und richtet sich dabei an Beschäftigte, die bereits länger im Beruf stehen und ihren Arbeitgeber wechseln, also eine neue Tätigkeit in einem neuen Umfeld antreten. :: weiterlesen

SKG 009 „Erste Hilfe“

Wesentliche Aspekte der betrieblichen Ersten Hilfe vermittelt das redaktionell überarbeitete Sicherheitskurzgespräch SKG 009 „Erste Hilfe“. Zusätzlich ist dem SKG ab sofort auch das zugehörige Fehlersuchbild (inklusive Lösungen) als Poster im Format DIN A2 beigelegt. :: weiterlesen

Kompendium Maschinensicherheit aktualisiert

Maschinenspezifische Publikationen, Normen-Kurzinformationen und Arbeitshilfen: Die überarbeitete DVD „Kompendium Maschinensicherheit“ bereitet das Thema verständlich und voll recherchierbar auf und berücksichtigt dabei die neue Betriebssicherheitsverordnung. :: weiterlesen

Merkblätter zur Maschinensicherheit überarbeitet

Verschiedene Merkblätter zur Maschinensicherheit wurden an die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung angepasst. Dazu gehören T 008 „Maschinen – Sicherheitskonzepte und Schutzeinrichtungen“, T 008-0 „Maschinen – Bau, Beschaffung und Bereitstellung“ sowie die Checklisten (T 008-1 bis -5). :: weiterlesen

Wesentliche Veränderung von Maschinen – Informationspapier erleichtert Entscheidung

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind wesentlich veränderte alte Gebrauchtmaschinen wie Neumaschinen zu betrachten. Dadurch können erhebliche Kosten für sicherheitstechnische Nachrüstungen entstehen. Ein Informationspapier hilft bei der Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt oder nicht. :: weiterlesen

Neue Videoclips visualisieren Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen

Ein Ziel beim Umgang mit Gefahrstoffen ist es, Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Videoclips veranschaulichen die Risiken beim Arbeiten mit Gefahrstoffen im Labor und geben Hinweise für eine sichere Handhabung. :: weiterlesen

GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen

Nach Gefahrstoffverordnung sollen Betriebe statt Gefahrstoffen möglichst Ersatzstoffe mit geringerem gesundheitlichen Risiko einsetzen. Das Spaltenmodell des Instituts für Arbeitsschutz erleichtert die Beurteilung. :: weiterlesen

T 054 „Brennbare Stäube – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Das überarbeitete Merkblatt T 054 gibt praxisnahe Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema „Staubexplosionsschutz“. Außerdem werden das dazu passende Medienangebot der BG RCI, Kontaktdaten von Expertinnen und Experten für weitergehende Beratungen und weiterführende Literaturquellen aufgelistet. :: weiterlesen

MEDICHEM 2017 in Wien: Reichen Sie ein Abstract ein bis 30. März! Registrieren Sie sich noch heute – als „Early Bird“!

Das übergeordnete Thema ist „Arbeitsbedingte Krebserkrankungen“. Ein vielfältiges Programm zu Risikoklassifikation, Risikobeurteilung und Risikomanagement wird von Experten aus aller Welt bestritten. Wer selbst einen Vortrag halten oder ein Poster präsentieren möchte, ist herzlich eingeladen, ein Abstract einzureichen. :: weiterlesen


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Mein Leben, meine Verantwortung: LEBENSRETTER aus der Praxis

Die Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bis zum Jahr 2024 zu halbieren, ist ein wichtiges Ziel von „VISION ZERO“. Aus diesem Grund wurden die Ursachen der tödlichen Arbeitsunfälle von 2004 bis 2015 analysiert und präventive Maßnahmen abgeleitet. Das Ergebnis sind die 12 LEBENSRETTER für Beschäftigte und Führungskräfte.

Ergänzend finden Sie die LEBENSRETTER auch in englischer Sprache.

Sie sind neugierig auf die LEBENSRETTER? Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der Rubrik VISION ZERO.

Öffnet die Übersicht in der Rubrik LEBENSRETTER

12 LEBENSRETTER für Führungskräfte im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

12 LEBENSRETTER für Beschäftigte im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

12 LEBENSRETTER für Führungskräfte als freier Download

12 LEBENSRETTER für Beschäftigte als freier Download

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Gefahrstoffverordnung jetzt vollständig an neue Einstufung und Kennzeichnung angepasst

Mit der CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Classification, Labelling and Packaging) wurde das Global Harmonisierte System (GHS) der UN in Europa eingeführt. Die Übergangsfrist der CLP-Verordnung für Gemische war mit dem 1. Juni 2015, die für Stoffe bereits mit dem 1. Dezember 2010 abgelaufen. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) basierte bis zur aktuellen Anpassung noch auf der Einstufung nach den bisherigen Rechtsgrundlagen in Europa – auf der Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie auf der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG. Beide Richtlinien sind seit dem 1. Juni 2015 außer Kraft.

Wesentliche Anpassungen unter Berücksichtigung von Begründungen aus der Bundesratsdrucksache 470/16 werden in einem Artikel im BG RCI.magazin 1/2 2017 ab Seite 14 im Überblick zusammengefasst.

Wechselt zum aktuellen BG RCI.magazin

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Die novellierte Chemikalien-Verbotsverordnung ist am 27. Januar 2017 in Kraft getreten

Die neue „Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung – ChemVerbotsV)“ wurde als Artikel 2 einer Artikelverordnung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 4, am 26. Januar 2017 veröffentlicht und ist am  27. Januar in Kraft getreten. Sie ist damit Bestandteil der „Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien“ vom 20. Januar 2017.  

Wesentliche Änderungen betreffen: 

  1. Anpassungen der Regelungen zu Verboten und Beschränkungen an REACH:
    Circa 50 Stoffverbote und -beschränkungen des Anhangs zur ChemVerbotsV wurden aufgehoben, da diese im Anhang XVII der REACH-Verordnung geregelt sind.
  2. Änderungen des Anwendungsbereiches der Abgabevorschriften aufgrund
    - der neuen Chemikalien-Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und
    - der Regelungen zu Sprengstoffgrundstoffen nach der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 (Verordnung vom 15. Januar 2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe)
  3. Neue anwenderfreundliche Strukturierung der Abgabevorschriften

Die neue Verordnung und ein Überblick über die Änderungen vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sind auf der Webseite des Ministeriums zu finden.

Zu Abschnitt 3 „Regelungen und Abgabe“ finden Sie einige Änderungen zusammengefasst dargestellt in der Rubrik "Aktuelles zu Gefahrstoffen".

Wechselt zur Webseite des BMUB

Wechselt zur Rubrik „Aktuelles zu Gefahrstoffen“

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„Zwei-Klassen-Gesellschaft“ des Störfallrechts

Die Störfall-Verordnung ist die Umsetzung der bereits 2012 von Europäischem Parlament und Rat verabschiedeten „Seveso-III-Richtlinie“. Der Anhang I mit den Stofflisten orientiert sich nun vollständig und ausschließlich an den Einstufungen der CLP-Verordnung und gliedert sich in die Abschnitte „H“ für Gesundheits- (Health) Gefahren (hier sind akut toxische Stoffe der Kategorie 3 nur insoweit zu berücksichtigen, als sie nicht über den dermalen Expositionsweg aufgenommen werden), „P“ für Physikalische Gefahren (neu dazugekommen sind hier Aerosole und selbstzersetzliche Stoffe), „E“ für Umwelt- (Environment) Gefahren sowie „O“ für andere (Other) Gefahren (z. B. Stoffe mit EUH 014 oder mit EUH 029). Danach folgen wie schon bekannt namentlich genannte gefährlich Stoffe.   

Weitere Änderungen sind:

  • Berücksichtigung angemessener Sicherheitsabstände störfallrelevanter Anlagen zu benachbarten Schutzobjekten (aber nicht als Betreiberpflicht)
  • Beteiligung der Öffentlichkeit an dem störfallrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie schriftliche Einspruchsmöglichkeit betroffener Personen und Vereinigungen
  • Das „Konzept zur Verhinderung von Störfällen“ muss der Öffentlichkeit ständig zugänglich gemacht werden, auch auf elektronischen Weg

Gemäß den Übergangsvorschriften (§ 20 StörfallV) müssen Konzepte zur Verhinderung von Störfällen, Sicherheitsberichte und interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne innerhalb von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung aktualisiert sein.

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SprengTR 310 – Sprengarbeiten löst DGUV Regel ab

Die neu erschienene Technische Regel zum Sprengstoffrecht Sprengarbeiten (SprengTR 310 – Sprengarbeiten) löst die DGUV Regel 113-016 „Sprengarbeiten“ ab. Sie knüpft inhaltlich sehr stark an die DGUV Regel an, entfaltet aber Vermutungswirkung.

Inhaltlich weicht sie nur unwesentlich von der DGUV Regel ab, allerdings wurden Inhalte verschoben bzw. Kapitel und Anhänge neu nummeriert.

Für den Anwender ist insbesondere zu beachten, dass der alt eingeführte Begriff „Sprenghelfer“ durch „Hilfskräfte“ ersetzt wurde. Während die Voraussetzungen für die Hilfskräfte nicht verändert wurden, sind die Tätigkeitsbeschränkungen vollständig entfallen. Der Sprengberechtigte legt fest, welche Tätigkeiten die Hilfskräfte ausüben und hat sie während der Tätigkeiten unter ständiger Aufsicht.

Neu ist, dass der Geltungsbereich der SprengTR 310 die Verwendung von Sprengstoffen, Zündmitteln und Anzündmitteln für Prüfzwecke und für wissenschaftlich-technische Untersuchungen erfasst. 

Die SprengTR 310 kann auf der Webseite der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg als PDF-Datei heruntergeladen werden. Beim Deutsche Sprengverband e. V. finden Sie eine Gegenüberstellung von SprengTR 310 und DGUV Regel 113-016.

Wechselt zum Download der SprengTR 310

Öffnet die Gegenüberstellung des Deutschen Sprengverbandes e. V.

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Elektromagnetische Felder: Verordnung tritt in Kraft

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen und abhängig von der Gefährdung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten festzulegen.

Am 18. November 2016 ist die neue Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV) im Bundesgesetzblatt (BGBL. I, S. 2531) verkündet worden. Die Verordnung ist am 19. November 2016 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert hierüber.

Zur Webseite des BMAS wechseln

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TRGS 201 und TRGS 555 geändert

Im Zuge der Umstellung der Einstufung und Kennzeichnung auf GHS wurden neben der Gefahrstoffverordnung auch einige Technische Regeln überarbeitet, darunter auch die Vorschriften zur innerbetrieblichen Kennzeichnung und zu Betriebsanweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Anfang Februar wurden die neu gefassten TRGS 201 und 555 auf die Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gestellt, in Kürze werden sie mit der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt rechtsgültig.

Einige wichtige Änderungen aus den beiden Technischen Regeln:

  • Vorzugsweise soll auch innerbetrieblich nach CLP-Verordnung gekennzeichnet werden, aber trotzdem ist ein Umetikettieren von alter orangefarbener Kennzeichnung auf die neue GHS Kennzeichnung nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen Sicherheitsinformationen ergeben haben. Das gilt insbesondere für Originalgebinde, Rückstellmuster, Laborpräparate oder selten benötigte Chemikalien im Lager.
  • Auch beschaffte Chemikalien (mit GHS-Kennzeichnung) müssen dagegen neu gekennzeichnet werden, wenn es Anhaltspunkte für unzureichende Einstufung und Kennzeichnung gibt.
  • Bei der Übernahme von Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt in die Betriebsanweisung ist dieses auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlerhafte Angaben zu überprüfen.
  • In den Betriebsanweisungen sollen die GHS-Piktogramme verwendet werden. Betriebsanweisungen mit den alten Symbolen dürfen aber noch benutzt werden, so lange es im Betrieb auch noch entsprechende alte Kennzeichnungen gibt.

Wechseln Sie zur vorläufigen Veröffentlichung auf der Webseite der BAuA

Wechseln Sie zu bereits rechtsgültig im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlichten TRGS auf der Webseite der BAuA

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A 005 „Sicher arbeiten – Leitfaden für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“

Das überarbeitete Merkblatt A 005 „Sicher arbeiten – Leitfaden für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ enthält wichtige Ratschläge, die neuen Beschäftigten helfen sollen, von Anfang an sicher zu Arbeiten. Die Grundzüge sicheren Arbeitens sind in 9 Abschnitten zusammengefasst:

  • Von Anfang an sicher Arbeiten!
  • Allgemeine Sicherheitsratschläge
  • Gefahrstoffe
  • Arbeitsmittel
  • Verhindern von Bränden und Explosionen
  • Lager- und Transportarbeiten
  • Elektrische Betriebsmittel
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Erste Hilfe

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SKG 009 „Erste Hilfe“

Das redaktionell überarbeitete Sicherheitskurzgespräch SKG 009 „Erste Hilfe“ richtet sich in erster Linie an Vorgesetzte, die Unterweisungen zu diesem Thema durchführen. Es besteht aus fünf Lektionen, einem Fehlersuchbild, einer Anleitung und einer Dokumentationsseite. Die Lektionen umfassen jeweils ein Blatt für die zu Unterweisenden (mit Stichworten und Zeichnung) sowie einer Seite mit Hintergrundinformationen für die Unterweiserin/den Unterweiser.

Behandelt werden:

  • Wo ist Was?
  • Sofortmaßnahmen
  • Der Notruf
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen
  • Nach den Erste-Hilfe-Leistungen 

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Im Downloadcenter kostenlos verfügbare Vortragsfolien

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Kompendium Maschinensicherheit aktualisiert

Die Inhalte der DVD „Kompendium Maschinensicherheit“ wurden überarbeitet und an die neue Betriebssicherheitsverordnung angepasst. Folgende Materialien sind auf der DVD zu finden:

  • Rechtsgrundlagen: Für die Maschinensicherheit wichtige EU-Richtlinien, Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln
  • Maschinenspezifische Schriften der DGUV und Merkblätter
  • sowie Checklisten der BG RCI
  • Merkblätter und Arbeitshilfen zur Gefährdungsbeurteilung
  • Publikationen im Fachwissen-Portal der BG RCI zur Maschinensicherheit
  • Normen-Kurzinformationen: Kurzgefasste Informationsblätter zu maschinenspezifischen Normen
  • Arbeitshilfen: Gefährdungsbeurteilung, Checklisten, Maschineninformationsblätter (neu), Präsentationen, Betriebsanweisungsentwürfe, Sicherheitskurzgespräche

Als neue Arbeitshilfen wurden im Rahmen der Überarbeitung sogenannte Maschineninformationsblätter erstellt. Die Sammlung befindet sich noch im Aufbau.

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Merkblätter zur Maschinensicherheit überarbeitet

Die überarbeiteten Merkblätter T 008, T 008-0 und die Maschinen-Checklisten T 008-1 bis -005 richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:

  • Das Merkblatt T 008 unterstützt die Verantwortlichen in Unternehmen bei der Bewertung und Auslegung von Schutzeinrichtungen an Maschinen und bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
  • Das Merkblatt T 008-0 richtet sich vor allem an Konstrukteure, Hersteller und Eigenbauer von Maschinen sowie an Verantwortliche für die Beschaffung von Maschinen.
  • Die Checklisten T 008-1 bis T 008-5 richten sich vor allem an Verantwortliche für die Prüfung von Maschinen.  

Die Merkblattinhalte wurden an die neue Betriebssicherheitsverordnung und den Stand der Technik angepasst. Neben den Aktualisierungen der bestehenden Inhalte wurde der Umfang erweitert. Im Merkblatt T 008 wurde zum Beispiel das neue Thema „Gewährleistung und Garantie beim Kauf von Maschinen“ eingeführt. Die Merkblätter sind außerdem branchenübergreifend nutzbar. 

T 008 im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

T 008-0 im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

T 008-1 im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

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Wesentliche Veränderung von Maschinen – Informationspapier erleichtert Entscheidung

In der letzten Newsletter-Ausgabe konnten wir Ihnen das Informationspapier nicht zugänglich machen. Wir holen dies in dieser Ausgabe nach.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sind wesentlich veränderte Maschinen (Altmaschinen/Gebrauchtmaschinen) wie Neumaschinen zu betrachten. Somit können erhebliche Kosten für die erforderlichen sicherheitstechnischen Nachrüstungen entstehen.

Das Informationspapier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ soll insbesondere Planungsingenieuren, Sicherheitsfachkräften, Instandhaltungspersonal, Betriebsleitern und Aufsichtspersonen als Entscheidungshilfe dienen, um Änderungen an Maschinen zu bewerten.

Der unbestimmte Rechtsbegriff der „wesentlichen Veränderung“ wurde am 9. April 2015 durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) interpretiert und zum Teil konkretisiert. Da das BMAS-Papier für alle Branchen und Arten von Maschinen anwendbar sein soll, enthält es zwangsläufig einige Unschärfen und unbestimmte Rechtsbegriffe, die häufig unterschiedlich ausgelegt werden. Um die Entscheidung, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu erleichtern, wurde das BMAS-Diagramm daher durch das Kompetenzcenter Technische Sicherheit der BG RCI um praxisgerechte Fragen und Erläuterungen erweitert und dadurch noch weiter konkretisiert. Zusätzlich sind im Anhang abgestimmte Fallbeispiele aufgeführt und die Risikohöhe bei der Entscheidung wird mit berücksichtigt.

Das Informationspapier ist im Fachwissen-Portal der BG RCI als Download erhältlich.

Wechselt zum Download des Informationspapiers

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Neue Videoclips visualisieren Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen

Sechs anschauliche Videos helfen, Gefährdungen im Labor zu erkennen und folglich systematisch zu vermeiden:

  • Volumenanstieg durch die Bildung von Gasen
  • Absorption und Desorption von Gasen von Atemschutzfiltern
  • Versuch zur Schutzfunktion eines Labormantels
  • Durchbruchsverhalten von Handschuhmaterial
  • Chemische Zerstörung von Handschuhen
  • Versuch zur Brennbarkeit von Handschuhmaterial

Die Videos können für Unterweisungen im Betrieb als Beispiele genutzt werden.

Die Reihe der Clips wird kontinuierlich fortgesetzt.

Zu den Downloads der Videoclips wechseln

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GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen

Die Beurteilung der Substitutionsproblematik ist oft nicht einfach. Als Hilfe bei der Beurteilung, welcher Ersatzstoff infrage kommt, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) das Spaltenmodell entwickelt. Anhand nur weniger Informationen über die fraglichen Produkte können mithilfe dieser Tabelle die Ersatzstoffe beurteilt werden.

Zur Webseite des IFA wechseln

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T 054 „Brennbare Stäube – Antworten auf häufig gestellte Fragen“

Das überarbeitete  Merkblatt T 054 „Brennbare Stäube – Antworten auf häufig gestellte Fragen“ richtet sich an Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte und -rätinnen und Beschäftigte, die Tätigkeiten mit brennbaren Stäuben durchführen oder bei deren Tätigkeiten brennbare Stäube entstehen. Im Vergleich zur Vorfassung berücksichtigt das überarbeitete Merkblatt die aktuellen Änderungen im Gesetzes- und Regelwerk, z. B. Richtlinie 2014/34/EU. Zudem wurden die Fragen angepasst.

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MEDICHEM 2017 in Wien: Reichen Sie ein Abstract ein bis 30. März! Registrieren Sie sich noch heute – als „Early Bird“!

MEDICHEM befasst sich mit arbeitsmedizinischen und umweltmedizinischen Fragen im Zusammenhang mit der Produktion und Weiterverarbeitung von Chemikalien. Die internationale wissenschaftliche Gesellschaft besteht seit 45 Jahren. MEDICHEM ist eine einzigartige Informations- und Kommunikationsplattform für Spezialisten der Arbeitsmedizin und ein hervorragendes Forum, um sich mit Kolleginnen und Kollegen der Toxikologie, Psychologie, Ökologie und anderen Disziplinen austauschen zu können.

Zur Fortbildung dient der Pre-Conference Workshop am 13. September 2017 zum Thema „Arbeitsbedingte Karzinogene“ in 3 Themenblöcken:

  1. Einführung in epidemiologische Konzepte und Methoden
  2. Etablierung von Kausalzusammenhängen
  3. Methoden zur Gefährdungsbeurteilung

Ein Abendempfang am Mittwoch, 13. September 2017 mit Führung durch das Technische Museum bildet den Kongressauftakt. An den darauffolgenden zwei Tagen erwarten Sie zahlreiche interessante Vorträge, Diskussionen und Möglichkeiten, neue Kontakte zu knüpfen und sich fachlich auszutauschen. Dazu lädt auch das Kongressdinner im Rathaus mit Empfang durch den Bürgermeister der Stadt Wien am 14. September 2017 ein.

Wir freuen uns, Sie zum 45. Internationalen MEDICHEM-Kongress vom 13. bis 15. September 2017 in Wien willkommen heißen zu dürfen.

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Bildnachweis / Impressum

Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen sind die im Folgenden genannten Bilder:

  • Spreng TR 310: © agnormark - fotolia.com
  • TRGS 201 und TRGS 555: Uwe Völkner, Fotoagentur FOX

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