Fachwissen-Newsletter 1/2019
Ausgabe März 2019
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen sind der Dauerbrenner in der Unfallstatistik. Die oft folgenschweren Verletzungen lassen sich systematisch vermeiden; wie, erfahren Sie mit unserem neuen Angebot. Daneben finden Sie auch in dieser Ausgabe zahlreiche Informationen, wie Sie Gefahrstoffe und Produktionsmittel sicher einsetzen.
Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden
Stolpern, Rutschen oder Stürzen (kurz: SRS) ist eine der Hauptunfallursachen im beruflichen Bereich. Das überarbeitete Merkblatt A 021 „Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden“ hilft dabei, SRS-Unfällen wirksam vorzubeugen und mögliche Unfallursachen aufzudecken. :: weiterlesen
Schlauchleitungen – Sicherer Einsatz
Schlauchleitungen kommen immer dann zum Einsatz, wenn Verbindungen zwischen stationären und beweglichen Betriebseinrichtungen notwendig sind bzw. eine Anschlussseite ortsbeweglich sein muss. Das überarbeitete Merkblatt T 002 „Schlauchleitungen – Sicherer Einsatz“ beschreibt die verschiedenen technischen und organisatorischen Maßnahmen für deren sicheren Einsatz. :: weiterlesen
Gefährdungen durch unkontrollierte Energiefreisetzung bei chemischen Reaktionen
Die neue „kurz & bündig“-Broschüre KB 017 beschreibt die speziellen Gefährdungen, die durch unkontrollierte Energiefreisetzung bei durchgehenden Reaktionen entstehen, und geht auf geeignete Maßnahmen der Prozesssicherheit ein. :: weiterlesen
Chemische Reaktionen sicher beherrschen
Eine neue Unterweisungshilfe der IVSS thematisiert die sichere Prozessführung bei chemischen Reaktionen. :: weiterlesen
Die Sicherheit in der Chemie fängt schon in der Schule an
Das Online-Portal „Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht: DEGINTU“ – eine Datenbank mit über 400 erprobten Schulversuchen – unterstützt bei der sicheren Durchführung des Unterrichts. :: weiterlesen
Videoclips visualisieren Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen
Ein Ziel beim Umgang mit Gefahrstoffen ist es, Unfälle und Erkrankungen zu vermeiden. Videoclips veranschaulichen die Risiken und geben Hinweise für eine sichere Handhabung. Fünf neue Versuche zeigen die Reaktion von Iod mit Chlor, von Chlor mit Kupfer und Eisen und von Kalium mit Wasser, darüber hinaus das Brennen von Magnesium in Kohlendioxid. :: weiterlesen
Neue TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“
Die Technische Regel (TRGS) 554 „Abgase von Dieselmotoren“ steht kurz vor dem Erscheinen. :: weiterlesen
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen beschlossen. :: weiterlesen
Änderung nationaler Gefahrgutvorschriften rückwirkend in Kraft gesetzt
In Folge der Aktualisierung der internationalen Gefahrgutvorschriften wurden nun auch Änderungen der nationalen Vorschriften rückwirkend in Kraft gesetzt. :: weiterlesen
Ihr Kontakt zur Redaktion
Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de
Unsere Themen zum Weiterlesen
Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden
Das Merkblatt A 021 „Auf Nummer sicher gehen – Stolpern, Rutschen und Stürzen vermeiden“ unterstützt bei der Verhütung von SRS-Unfällen im Betrieb. Es enthält einen ausführlichen Gefährdungskatalog, der dabei hilft, mögliche Unfallursachen aufzudecken und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen der Überarbeitung wurde es um zwei Checklisten ergänzt, die einen Vorabcheck zur Vermeidung von Treppen- sowie Stolper- und Sturzunfällen enthalten.
Inhalt des Merkblatts:
1 Einführung
2 Psychologische Aspekte
2.1 Gehen: Ein menschliches Verhalten
2.2 Beschäftigte erreichen und „bewegen“
3 Wer muss etwas tun?
4 Sicher gehen – was ist zu tun?
4.1 Gefährdungskatalog
4.2 Umsetzung im betrieblichen Alltag
Anhang 1: Checkliste Vermeidung von Stolper- und Sturzunfällen (CHL 003)
Anhang 2: Checkliste Sichere Treppen (CHL 004)
Im Downloadcenter kostenlos verfügbar (einschließlich der Checklisten)
Schlauchleitungen – Sicherer Einsatz
Das Merkblatt T 002 „Schlauchleitungen – Sicherer Einsatz“ richtet sich insbesondere an alle, die planerisch tätig sind bzw. Verantwortung tragen. Die neue Ausgabe des Merkblatts berücksichtigt die umfangreichen Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk, wie z. B. die neue TRGS 727 „Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen“ (hier waren viele Fragestellungen zum Thema „Elektrostatik“ neu zu bewerten), die neue Betriebssicherheitsverordnung, die neue Druckgeräterichtlinie und Änderungen in der Normung.
Das Merkblatt behandelt die folgenden Themen:
- Rechtsgrundlagen
- Gefahrenanalyse/Gefährdungsbeurteilung aus Hersteller- und Betreibersicht mit Gefährdungskatalog
- Beschaffenheitsanforderungen an Schläuche, Schlaucharmaturen, Schlauchleitungen (einschließlich dem Thema der elektrostatischen Aufladung)
- Kennzeichnung von Schläuchen und Armaturen (durch den Hersteller) und Schlauchleitungen (durch den Konfektionär)
- Prüfung und Dokumentation durch den Hersteller der Schlauchleitung
- Auswahl und Beschaffung
- Betrieb von Schlauchleitungen
Gefährdungen durch unkontrollierte Energiefreisetzung bei chemischen Reaktionen
Ereignisse im Zusammenhang mit chemischen Reaktionen zählen zu den selteneren Unfallursachen, allerdings sind die potenziellen Auswirkungen häufig schwerwiegend und können weit über die Werksgrenzen hinaus Folgen haben. Betroffen sind häufig mittelständische Betriebe, in denen das Wissen um die Ursachen und Zusammenhänge der Gefährdung nicht bei allen Verantwortlichen vorhanden ist.
Die „kurz & bündig“-Broschüre KB 017 „Gefährdungen durch unkontrollierte Energiefreisetzung bei chemischen Reaktionen“ bietet einen Einstieg in die Thematik Energiefreisetzung bei chemischen Reaktionen, die in der Merkblattreihe „Anlagensicherheit“ vertieft wird.
Das KB 017 kann im Medienshop als Papierversion bestellt und im Downloadcenter der BG RCI kostenlos heruntergeladen werden.
KB 017 im Medienshop bestellen
Chemische Reaktionen sicher beherrschen
Bei chemischen Reaktionen wird häufig Energie in Form von Wärme freigesetzt. Wird diese Wärme kontrolliert abgeführt, ist der Prozess sicher. Bei Abweichungen im Reaktionsverlauf oder bei unzureichender Kühlung kann es zu einer durchgehenden Reaktion kommen. Zu den Voraussetzungen für die sichere Durchführung verfahrenstechnischer Prozesse gehören daher die Kenntnis und die Kontrolle der Prozessparameter. Die Sicherheitsunterweisung „Chemische Reaktionen und sichere Prozesse“ beschreibt in fünf Lektionen die zentralen Aspekte der sicheren Führung verfahrenstechnischer Prozesse und die Bedeutung der Prozesskontrolle durch das Bedienpersonal. Die Unterweisungshilfe kann von der Webseite der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit – Sektion für die Prävention in der chemischen Industrie (IVSS – Sektion Chemie) kostenlos heruntergeladen werden.
Die Sicherheit in der Chemie fängt schon in der Schule an
Experimentalunterricht ist von unschätzbarer Bedeutung für die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht, ein sicherer Experimentalunterricht liegt daher im fundamentalen gesellschaftlichen Interesse. DEGINTU – das Online-Portal für ein sicheres Gefahrstoffmanagement in der Schule – dient dazu, den Lehrkräften sowohl das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen als auch die Verwaltung von Gefahrstoffen effizient zu ermöglichen.
Es besteht aus drei Modulen: Gefahrstoffdatenbank, Chemikalienverwaltung und Versuchsdatenbank mit interaktiver Gefährdungsbeurteilung.
Darüber hinaus wird den Schulen, auch ohne Registrierung, die jeweils aktuelle Stoffliste (DGUV Information 213-098) zur DGUV Regel 113-018 „Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen“ zur Verfügung gestellt.
Das Portal steht allgemeinbildenden Schulen, Schülerlabors (Hochschule, Museen, Industrie) und Einrichtungen der Lehramtsausbildung kostenfrei nach Registrierung zur Verfügung.
DEGINTU enthält zahlreiche Versuchsbeschreibungen und rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen. Darüber hinaus können mit geringem Aufwand eigene Versuchsbeschreibungen erstellt werden.
Bilder, Videos und Download-Dokumente vermitteln grundlegendes Wissen zum sicheren Experimentalunterricht.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer und im Fachwissen-Portal.
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Neue Videoclips visualisieren Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen
Fünf neue Videos zeigen
- die Reaktion von Iod mit Chlor
Im Experiment wirkt Chlor als Oxidationsmittel auf elementares Iod ein und die Reaktion wird gezeigt. - die Reaktion von Chlor mit Kupfer und mit Eisen
Zwei Experimente zeigen, wie heftig Kupfer und Eisen reagieren, wenn ein Chlorgasstrom auf diese trifft. - die Reaktion von Kalium mit Wasser
Kalium reagiert spontan unter Wasserstoffbildung, dieser entzündet sich sofort und es kommt zu einer Explosion durch elektrostatische Abstoßung. - Magnesium brennend in Kohlendioxid
Magnesiumspäne werden entzündet und es kommt mit dem Löschmittel zu Reaktionen, die eine zusätzliche Gefährdung hervorrufen.
Die Videos helfen, Gefährdungen im Labor zu erkennen und folglich systematisch zu vermeiden. Sie können für Unterweisungen im Betrieb als anschauliche Beispiele genutzt werden. Die erläuternden Texte stehen auch in englischer Sprache zur Verfügung.
Die Reihe der Clips wird kontinuierlich fortgesetzt.
Neue TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“
Die Technische Regel (TRGS) 554 beschäftigt sich mit den Abgasen von Dieselmotoren. Diese bestehen aus partikelförmigen und gasförmigen Anteilen.
Es handelt sich insbesondere um:
- Dieselrußpartikel, entspricht gemäß TRGS 900 dem Begriff „Dieselmotoremissionen (Dieselrußpartikel, als EC (elementarer Kohlenstoff))“
- Stickstoffmonoxid (NO)
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Kohlenstoffmonoxid (CO)
- Kohlenstoffdioxid (CO2)
Die Situation am Arbeitsplatz wird durch die hohe Variationsbreite der emittierten Verbindungen in Abhängigkeit vom eingesetzten Motortyp, vom Kraftstoff und insbesondere von der Betriebsweise bestimmt.
Gerade vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion um Umweltschutzgrenzwerte bei Stickoxiden ist diese TRGS von besonderem Interesse.
Den Entwurf finden Sie schon jetzt auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung
Auszug aus Meldungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS): Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dient dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Anhang 2 Abschnitt 4 der Verordnung enthält besondere Prüfvorschriften für Druckbehälter. Die Prüfpflichten hängen auch von den in ihnen enthaltenen Stoffen und Gemischen ab, die durch Verweisungen auf Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bestimmt werden. Nachdem die CLP-Verordnung geändert worden ist, muss die BetrSichV entsprechend angepasst werden. Die Anpassung wird so ausgestaltet, dass die Inbezugnahme der Stoffe und Gemische nicht mehr durch Verweisung auf entsprechende Nummern in Anhang I der CLP-Verordnung erfolgt, sondern durch Nennung der so genannten H-Sätze (Gefahrenhinweise), die den betreffenden Stoffen und Gemischen über die CLP-Verordnung fest zugeordnet sind. Die geänderte Darstellung bewirkt eine deutliche Erleichterung für die Anwender der BetrSichV, weil die H-Sätze der in den Druckanlagen gehandhabten Stoffe und Gemische direkt aus deren Sicherheitsdatenblatt entnommen werden können. Mit der Änderung der Art der Inbezugnahme ist keine inhaltliche Änderung der bisherigen Prüfpflichten verbunden.
Mittlerweile wurde die Betriebssicherheitsverordnung vom Bundesrat mit noch weiteren Änderungen am Kabinettsbeschluss beschlossen. Einzelne Passagen des Verordnungstextes wurden geändert, davon sind zwei wesentliche:
- Bei wiederkehrenden Prüfungen sind die Prüffristen aller anstehenden Prüfungen zu überprüfen.
- Eignung und Funktionsfähigkeit der technischen Maßnahmen sowie Eignung der organisatorischen Maßnahmen sind nun auch bei jeder wiederkehrenden Prüfung zu überprüfen.
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Änderung nationaler Gefahrgutvorschriften rückwirkend in Kraft gesetzt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. Februar 2019 die „Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen“ beschlossen. Damit werden Änderungen der nationalen Gefahrgutvorschriften rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt, welche sich überwiegend aus den ebenfalls zum 1. Januar 2019 eingeführten Änderungen der internationalen Gefahrgutvorschriften ergeben. Es wurden Änderungen der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), der Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV), der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und der Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV) vorgenommen.
In der GGVSEB gab es unter anderem folgende Änderungen:
- Es wurde eine Anlage 3 eingefügt, welche sich mit den Anforderungen an besonders ausgerüstete Fahrzeuge für erwärmte flüssige und feste Stoffe befasst. Diese war bisher als Anlage 12 in den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) enthalten.
- Bei den Pflichten der am Transport Beteiligten gab es unter anderem folgende Änderungen:
- Zusätzlich zum Fahrzeugführer ist nun auch der Beförderer für die Einhaltung der Überwachungsvorschriften nach Kapitel 8.4 und 8.5 ADR verantwortlich.
- Der Empfänger darf die Annahme von Sendungen nur mit zwingendem Grund verweigern, laut Begründung ist hier einzig eine Falschlieferung gemeint.
Weitere am Transport Beteiligte, welchen ausschließlich bestimmte Pflichten zugewiesen sind, wurden in § 2 Absatz 1 Nummer 1 der GbV aufgenommen und somit von den Vorschriften der GbV befreit.
Da die bisherigen Gebühren der GGKostV auf einer Berechnungsgrundlage aus dem Jahr 2009 beruhten, wurden sie um mindestens 10 % erhöht.
Die gesamte Änderungsverordnung inklusive der Begründungen der Änderungen kann unter folgendem Link nachgelesen werden.
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