Fachwissen-Newsletter 2/2017

Ausgabe April 2017

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Kommunikation aller betrieblichen Akteure ist ein wesentliches Element der Prävention, denn viele Unfälle ereignen sich aufgrund fehlender Abstimmung. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen den neuen Leitfaden vor, den der Verband der Chemischen Industrie für die sichere Einbindung von Drittunternehmen entwickelt hat. Kommunikation ist auch dort wichtig, wo Menschen ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in die betrieblichen Prozesse eingebunden werden, ob im In- oder Ausland. Hier können unsere LEBENSRETTER helfen, die nun auch in englischer Sprache vorliegen. Nutzen Sie diese Angebote wie auch die Medien zu den „Klassikern“ wie Hautschutz, Umgang mit leeren Gebinden und organischen Peroxiden, um dem Ziel „Null Unfälle“ näher zu kommen!


VISION ZERO im Fokus – Der neue Newsletter geht an den Start

Einladung zum neuen VISION ZERO-Newsletter der BG RCI. Gemeinsam mit Ihnen setzen wir uns dafür ein, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kontinuierlich zu verbessern. Wir freuen uns, Ihnen das Erscheinen unseres VISION ZERO-Newsletters anzukündigen. Sie können sich bereits jetzt für das kostenlose Abo registrieren. :: weiterlesen

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) passiert Bundesrat

Am 31. März 2017 hat der Bundesrat dem Erlass der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugestimmt. Damit kann die Bundesregierung die seit Jahren erwartete Verordnung nun erlassen. :: weiterlesen

Leitfaden zum Umgang mit Fremdfirmen und Kontraktoren

Für das Management von Fremdfirmen hat der Verband der Chemischen Industrie einen Leitfaden erarbeitet, der die Zusammenarbeit mit Drittfirmen optimieren soll. Durch klare Regeln sollen die Arbeits- und Anlagensicherheit gewährleistet und Gefährdungen ausgeschlossen werden. :: weiterlesen

Mit heiler Haut nach Hause kommen – Unterweisungshilfe zum Thema Hautschutz

Das neue Sicherheitskurzgespräch SKG 023 „Hautschutz“ ist ein anschauliches Medium für die Unterweisung der Hautschutzmaßnahmen: Einsatzgebiete und Anwendung von Hautschutzmitteln, schonendes Reinigen und Hautpflege. :: weiterlesen

Organische Peroxide neu eingestuft

Organische Peroxide sind eine Klasse von sensiblen Stoffen. Um die sichere Handhabung organischer Peroxide zu gewährleisten, werden diese in Gruppen eingeteilt. In der jüngeren Zeit haben sich neue Erkenntnisse bezüglich der Gruppenzuordnung von fünf organischen Peroxiden ergeben. Erfahren Sie, welche Stoffe betroffen sind. :: weiterlesen

Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid

Zwei aktuelle Methoden zur Messung von Kohlenstoffmonoxid in Arbeitsbereichen sind jetzt verfügbar. Die DGUV Information 213-584 beschreibt die Probenahme mittels Infrarot-Absorptionsfotometer und mittels Frourier-Transform-Infrarot-Spektrometer. :: weiterlesen

T 005 „Fassmerkblatt – Umgang mit entleerten gebrauchten Gebinden“

Welche Gefahren bergen entleerte Gebinde, die Reste entzündbarer flüssiger Stoffe enthalten? Wie ist mit solchen Gebinden richtig umzugehen? Das überarbeitete Merkblatt T 005 beantwortet diese Fragen. :: weiterlesen

„My life – 12 LIFESAVERS for employees” und “My responsibility – 12 LIFESAVERS for managers”

Nun auch in englischsprachiger Fassung verfügbar: Die kurz&bündig-Broschüren „12 LEBENSRETTER für Beschäftigte“ und „12 LEBENSRETTER für Führungskräfte“ (KB 012-1e und -2e). :: weiterlesen

Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ – wie packt man es an?

Drei Fortbildungsveranstaltungen des Landesverbandes Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vertiefen das prinzipielle Verständnis zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen und zeigen Wege zu ihrer Umsetzung auf. :: weiterlesen


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

VISION ZERO im Fokus – Der neue Newsletter geht an den Start

VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten! Das ist das Ziel der zukunftsweisenden BG RCI-Präventionsstrategie. Jedes einzelne Leben gilt es zu schützen – null Unfälle und gesundes Arbeiten sind die erklärten Ziele unserer VISION ZERO.

Mit dem VISION ZERO-Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über Geplantes und Erreichtes. Zuverlässig werden Sie so mit wertvollen Neuigkeiten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz versorgt – und das kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Ende April 2017 schnüren wir Ihnen ein erstes digitales Informationspaket, gefüllt mit wertvollen Informationen zu unserer innovativen Präventionsstrategie: VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten!

Sie können sich schon jetzt für den Empfang des kostenlosen Newsletters VISION ZERO im Fokus anmelden.

Wechselt zur Anmeldung zum Newsletter VISION ZERO im Fokus

nach oben

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) passiert Bundesrat

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird erstmals bundeinheitlich die Standards für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regeln und damit zur Rechtsvereinfachung in Deutschland beitragen. Darüber hinaus wird die Vergabe der Wassergefährdungsklassen (WGK), die bislang noch aufgrund der früheren R-Sätze erfolgt, an GHS angepasst. Die AwSV löst damit die 16 Länder-VAwS (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sowie die VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe) ab.

Die AwSV kann nun in einer der nächsten Kabinettssitzungen erlassen und dann veröffentlicht werden. Damit ist bis zum Sommer zu rechnen, da nun die entscheidende Hürde genommen ist. Sobald die Verordnung veröffentlicht ist, informieren wir Sie im Fachwissen-Newsletter darüber und stellen wesentliche Neuerungen vor.

nach oben

Leitfaden zum Umgang mit Fremdfirmen und Kontraktoren

Um die überproportional hohe Zahl der Arbeitsunfälle bei Beschäftigten eingesetzter Fremdfirmen und Kontraktoren zu verringern, ist ein effektives Sicherheitsmanagement speziell für Auftragsunternehmen notwendig. Der Leitfaden soll branchenübergreifend Unternehmen daher helfen, Regeln für das Fremdfirmenmanagement im eigenen Unternehmen zu entwickeln, diese in geeigneter Form zu formulieren und Sicherheitsaspekte als Kriterien bei der Auswahl von Auftragsunternehmen heranzuziehen. Dazu zählen insbesondere Regeln zu Sicherheitsmaßnahmen vor Beginn, während und nach Abschluss der Arbeiten sowie das Melden und die Untersuchung von Unfällen. Der Leitfaden des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) mit einem Umfang von 15 Seiten findet sich frei zugänglich auf der Webseite des VCI; der zugehörige Fragebogen zur Sicherheitsbewertung von Fremdfirmen im Excel-Format steht unter „ergänzende Downloads" bereit.

Zur Webseite des VCI wechseln

nach oben

Mit heiler Haut nach Hause kommen – Unterweisungshilfe zum Thema Hautschutz

Mit dem neuen Sicherheitskurzgespräch SKG 023 „Hautschutz“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) steht den Verantwortlichen in den Betrieben ein anschauliches Unterweisungsmedium zum Ergreifen geeigneter Haut­schutzmaßnahmen zur Verfügung. 

In fünf Lektionen werden Aufbau und Eigenschaften der Haut, Einsatzgebiete und Anwendung von Hautschutzmitteln sowie das korrekte Eincremen behandelt. Möglichst schonendes, dem Verschmutzungsgrad angepasstes Reinigen wird ebenso thematisiert wie die Desinfektion. Auch wird aufgezeigt, wo Hautschutzmittel nicht mehr ausreichen: Neben Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen sind dies mechanische Belastung (raue Arbeitsmittel, Späne oder Gefahr von Schnittverletzungen), Sonnenstrahlung und Arbeiten im feuchten Milieu. Der Hand- und Hautschutzplan nennt tätigkeitsbezogene Hautgefährdungen sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Wie in jedem Sicherheitskurzgespräch gibt es ein Wimmelbild, auf dem nach Fehlern gesucht werden kann. Zur Unterweisung größerer Gruppen gibt es erstmalig auch ein Maxi-Wimmelbild im Posterformat.

Das neue SKG 023 „Hautschutz“ ist als geleimter Block im DIN A4-Format über den Medienshop der BG RCI erhältlich. Unterweisungsfolien stehen als PDF-Datei im Downloadcenter der BG RCI zur Verfügung.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

Freier Download der Unterweisungsfolien

nach oben

Organische Peroxide neu eingestuft

Organische Peroxide zählen zu den weniger stabilen Verbindungen. Sie sind temperaturempfindlich. Teils können schon geringe Energien wie z. B. schwache Reibung ausreichen, um eine spontane Selbstzersetzung zu initiieren. Die Folge können heftige Explosionen und Brände sein.

Um die sichere Handhabung organischer Peroxide zu gewährleisten, werden diese in Gruppen eingeteilt. Die Zuordnung erfolgt von einer Arbeitsgruppe, die dem Fachbereich Rohstoffe und chemische Industrie angehört. In dieser Arbeitsgruppe ist auch die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) vertreten.

Entsprechend der Zuordnung zur jeweiligen Gefahrengruppe sind geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese sind beispielsweise in der Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (BGV B4, jetzt DGUV Vorschrift 13) oder dem BG RCI-Merkblatt M 001 „Organische Peroxide“ beschrieben.

Beim Vorliegen neuer Erkenntnisse zur Einstufung organischer Peroxide wird die Liste, in der die Gruppenzuordnungen für die jeweiligen organischen Peroxide aufgeführt sind, regelmäßig aktualisiert. Diese Liste ist auch ein wesentlicher Bestandteil des Anhangs 2 zur Unfallverhütungsvorschrift „Organische Peroxide“ (jetzt DGUV Vorschrift 13).

Für fünf organische Peroxide wurden neue Gruppenzuordnungen getroffen:

  • Di(4-tert-butylcyclohexyl)peroxydicarbonat (c ≤ 75 %): Gefahrgruppe II (neu)
  • tert-Butylperoxyneodecanoat (c ≤ 100 %): Gefahrgruppe Ia (bisher Ib)
  • tert-Butylperoxyneodecanoat (c ≤ 75 %): Gefahrgruppe Ia (bisher Ib)
  • Dicetylperoxydicarbonat (c ≤ 100 %): Gefahrgruppe III (bisher II)
  • tert-Butylcumylperoxid (c > 42 – 100 %): Gefahrgruppe II (bisher Ib) 

Die Veröffentlichung hierzu erfolgte seitens der BAM bereits in der amtlichen Bekanntmachung Nr. 01/2017/GefStoffV zum 01.03.2017.

Weitere Informationen und Links zur DGUV Vorschrift 13, dem BG RCI-Merkblatt M 001 sowie die Liste der Gruppenzuordnungen finden Sie in der Rubrik „Aktuelles zu Gefahrstoffen“ im Fachwissen-Portal.

Zur Rubrik „Aktuelles zu Gefahrstoffen“ wechseln

nach oben

Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid

Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Jetzt ist ein weiteres Verfahren aus dieser Reihe fertig gestellt: die DGUV Information 213-584 „Verfahren zur Bestimmung von Kohlenstoffmonoxid". Es beschreibt zum einen die direktanzeigende, kontinuierliche Konzentrationsmessung von Kohlenstoffmonoxid mittels einem nicht dispersiven Infrarot-Absorptionsfotometer (NDIR), zum anderen mittels einem Fourier-Transform-Infrarot-Spektrometer (FTIR).

Damit liegt bei Verwendung des NDIR-Verfahrens die Bestimmungsgrenze bei 1,6 ppm und bei Verwendung des FTIR-Verfahrens bei 0,29 ppm.

Informationen zum Messverfahren und die Vorabversion erhalten Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Analysenverfahren „Kohlenstoffmonoxid”

Wechseln Sie zum Internetauftritt der Analysenverfahren

nach oben

T 005 „Fassmerkblatt – Umgang mit entleerten gebrauchten Gebinden“

Das Merkblatt T 005 richtet sich an Vorgesetzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte, die mit entleerten Gebinden, die Reste entzündbarer flüssiger Stoffe enthalten, umgehen. Dabei werden die Gefährdungsmöglichkeiten und Schutzmaßnahmen

  • beim Lagern, Öffnen, Ausleuchten, Reinigen sowie
  • bei Dichtheitsprüfungen und schweißtechnischen Arbeiten

von bzw. an Fässern, Kannen und vergleichbaren Gebinden, die Reste entzündbarer flüssiger Stoffe enthalten und zur Wiederverwendung geeignet sind, thematisiert.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

nach oben

„My life – 12 LIFESAVERS for employees” und “My responsibility – 12 LIFESAVERS for managers”

Ein wichtiges Ziel von „VISION ZERO“ ist die Halbierung der Anzahl der tödlichen Arbeitsunfälle bis zum Jahr 2024. Aus diesem Grund wurden die Ursachen der tödlichen Arbeitsunfälle innerhalb der BG RCI und den Vorgänger‐Berufsgenossenschaften über einen Zeitraum von 12 Jahren (2004 bis 2015) analysiert. Wann das Risiko am höchsten ist und welche präventiven Maßnahmen dabei helfen, das Risiko zu minimieren, zeigen die 12 LEBENSRETTER für Beschäftigte und 12 LEBENSRETTER für Führungskräfte. Sie wurden ins Englische übersetzt und sind somit für eine größere Gruppe von Interessierten nutzbar. 

Öffnet die Übersicht in der Rubrik LIVESAVERS

12 LIFESAVERS for managers im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

12 LIFESAVERS for employees im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

12 LIFESAVERS for managers als freier Download

12 LIFESAVERS for employees als freier Download

nach oben

Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ – wie packt man es an?

Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur eine arbeitsschutzrechtliche Vorgabe, sondern seit vielen Jahren das zentrale Instrument zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Betrieben. Die Gefährdungsbeurteilung des Betriebes umfasst viele verschiedene Gefährdungen und Facetten des betrieblichen Alltages, für die es in den meisten Fällen gute, etablierte und von den Akteuren beherrschte Instrumente zur Unterstützung der praktischen Umsetzung gibt. Auch für die Betrachtung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gibt es seit langem verschiedenste Instrumente. Seit der Gesetzgeber im Jahr 2013 das Arbeitsschutzgesetz dahingehend ergänzt hat, dass psychische Belastungen in der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung explizit zu berücksichtigen sind, fokussieren viele Betriebe bei der Durchführung ihrer Gefährdungsbeurteilung auf die genannte Belastung. Daraus resultieren viele Beratungsanfragen von Unternehmern, Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen an die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.

Die diesjährige arbeitsmedizinische Fortbildungsreihe des Landesverbandes Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bereitet das Thema der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung aus verschiedenen Perspektiven auf. Es bietet Daten und Fakten zum Thema, weist auf Unterstützungshilfen sowie Instrumente hin, gibt Tipps für die konkrete Umsetzung in den Betrieben und bezieht aktuelle Erfahrungsberichte ein. Nicht zu vergessen ist, dass die Veranstaltung auch dazu dient, den Erfahrungsaustausch unter den betriebsärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der Veranstaltung zu fördern.

Die Veranstaltung richtet sich an Arbeits- und Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner. Drei Termine stehen zur Wahl:

  • 29.06.2017 in Saarbrücken
  • 05.07.2017 in Tübingen
  • 12.07.2017 in Karlsruhe

Das Programm wird derzeit erstellt, Anmeldungen sind bereits möglich.

Anmeldung zur arbeitsmedizinischen Fortbildungsreihe per E-Mail

nach oben


Bildnachweis / Impressum

Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen sind die im Folgenden genannten Bilder:

  • Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV): © Nasared - fotolia.com
  • Leitfaden zum Umgang mit Fremdfirmen und Kontraktoren: © BASF SE 
  • Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ – wie packt man es an? © foto_tech - fotolia.com

Dieser Newsletter wird Ihnen von der BG RCI zur Verfügung gestellt: Impressum