Fachwissen-Newsletter 2/2019

Ausgabe Juni 2019

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Sommer ist spürbar angekommen. Ob bei der Arbeit im Freien oder im anstehenden Urlaub: Bitte vergessen Sie den Schutz Ihrer Haut nicht! UV-Strahlung kann zu schweren Erkrankungen führen. Was Sie darüber hinaus für Ihre Gesundheit tun können, lesen Sie in den 14 Meldungen dieser Ausgabe.


Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Die Neuauflage des Merkblatt M 053 enthält die Zusammenstellung und die Kommentierung der wichtigsten Vorschriften und Regeln für die systematische Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung. :: weiterlesen

UV-Strahlung: Schutz vor Hautkrebs

Sonnencreme ist nicht das erste Mittel der Wahl, wenn es um den Schutz vor UV-Strahlung geht. Was besser wirkt und vorher getan werden sollte, beschreibt unser Fachwissen-Portal. In unserem Medienangebot finden Sie zahlreiche Hilfen zum Thema UV-Schutz; dazu gehört auch das neu erschienene Sicherheitskurzgespräch SKG 024 „UV-Schutz“. :: weiterlesen

Sauer?

Das überarbeitete Merkblatt M 004 „Säuren und Laugen“ unterstützt, wenn mit diesen an Arbeitsplätzen umgegangen wird. Weiterhin ist es für ätzende und reizende Stoffe relevant:: weiterlesen

Merkblatt M 040 „Chlorkohlenwasserstoffe“ überarbeitet

Eigenschaften, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Chlorkohlenwasserstoffen: Das überarbeitete Merkblatt M 040 informiert! :: weiterlesen

Unter Strom: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb

Elektrounfälle sind selten, enden aber häufig tödlich. Die Auswahl und der Betrieb von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln stellen daher besondere Anforderungen an die verantwortlichen Personen im Unternehmen. Die neue kurz & bündig-Broschüre KB 010 geht näher auf dieses Thema ein und bietet Hilfestellungen zur sicheren Verwendung. :: weiterlesen

DGUV Information 213-091: Prokaryonten (Bacteria und Archaea) – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe – Ergänzungsliste

Mehr als 3500 neu beschriebene Bakterien- und Archaebakterienarten hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials bewertet. :: weiterlesen

Gehörschutz: Unterweisungen mit Übungen verpflichtend

Ab dem 21. April 2019 dürfen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) vom Hersteller nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung) entsprechen. Das bedeutet: Für Beschäftigte werden damit Unterweisungen mit Übungen zur Pflicht. :: weiterlesen

Checkliste für hydraulische Form- und Spritzpressen in der Gummi- und Kunststoffindustrie

Die in der neuen „Fachbereich AKTUELL“-Schrift des DGUV-Sachgebietes „Maschinen der chemischen Industrie“ aufgeführten Anforderungen beschreiben den Stand der Technik für Hydraulische Pressen der Kunststoff- und Gummiindustrie. :: weiterlesen

Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von 1,3-Butadien

Eine aktuelle Methode ermöglicht die Überwachung der derzeitigen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration von 1,3-Butadien in der Luft in Arbeitsbereichen. :: weiterlesen

Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen

Die neue Methode ermöglicht die Konzentrationsbestimmung von Toluidinen, Aminobiphenylen und Naphthylaminen in Arbeitsbereichen. Sie ist unter anderem geeignet für die Überwachung der Arbeitsplatzgrenzwerte von o-Toluidin und 1-Naphthylamin in der Luft in Arbeitsbereichen. :: weiterlesen

 

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Betriebssicherheitsverordnung

Die Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung sind jetzt rechtskräftig. Die aktuelle Version der Verordnung finden Sie unter folgendem Link: http://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/.

Verzeichnis der „Schriften und Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ aktualisiert

Das aktuelle Angebot an Präventionsschriften und ‐medien im Merkblatt A 001 „Schriften und Medien für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“.
Im Medienshop bestellen

Gefährdungsbeurteilungen sicher durchführen

Mit dem Merkblatt A 016e „Risk Assessment – Seven Steps to the Goal“ auch in englischer Sprache.
Im Medienshop bestellen und Checklisten zum Download


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Chemische Stoffe und Gemische spielen als Rohstoffe, Zwischen- und Fertigprodukte in allen Bereichen des Lebens eine wesentliche Rolle. Einige Stoffe und Gemische haben gefährliche Eigenschaften, bei anderen ergeben sich gefährliche Eigenschaften während der Verwendung. Bei Tätigkeiten mit diesen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, diese werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Das Merkblatt M 053 „Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (DGUV Information 213-080) unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die dabei beratenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen bei der systematischen Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.

Dafür sind Vorgaben und Informationen aus den unterschiedlichsten Vorschriften und Regeln sowie weiterführenden Schriften relevant, die in diesem Merkblatt zusammengeführt und kommentiert werden.

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UV-Strahlung: Schutz vor Hautkrebs

Das Sicherheitskurzgespräch SKG 024 „UV-Schutz“ besteht aus fünf Lektionen, einem Fehlersuchbild, einer Anleitung und einer Dokumentationsseite. Die Lektionen umfassen jeweils ein Blatt für die zu Unterweisenden (mit Stichworten und Zeichnung) sowie eine Seite mit Hintergrundinformationen für die Unterweisenden.

Behandelt werden:

  • Natürliche UV-Strahlung als Gefährdung
  • Hauttyp und Eigenschutzzeit
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Schutzkleidung
  • Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Sonnenschutzmittel

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Sauer?

Säuren und Laugen finden breite Anwendung, sodass man sie an den unterschiedlichsten Arbeitsplätzen antreffen kann. Zudem treten sie in unterschiedlichen Formen auf, können fest, flüssig, dampf- oder gasförmig sein oder als Aerosole und Schwebstoffe vorliegen.

Aufgrund der beschriebenen Gesundheitsgefährdung sind bei Tätigkeiten mit diesen passende Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Das überarbeitete Merkblatt M 004 „Säuren und Laugen“ unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer sowie die betrieblichen Vorgesetzten bei der

  • Ermittlung und Beurteilung der Gefahren,
  • Festlegung der zum Schutz des Menschen und der Umwelt erforderlichen Maßnahmen und Verhaltensregeln,
  • Festlegung des Verhaltens im Gefahrenfall,
  • Festlegung der Erste-Hilfe-Maßnahmen,
  • Ausarbeitung der Betriebsanweisung und
  • Durchführung der mündlichen Unterweisungen

wenn mit Säuren und Laugen umgegangen wird. Das Merkblatt ist vom Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ als DGUV Information 213-070 verabschiedet worden.

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Merkblatt M 040 „Chlorkohlenwasserstoffe“ überarbeitet

Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) sind in reinem Zustand klare, farblose Flüssigkeiten. Sie finden Anwendung als Lösemittel, Extraktionsmittel, Reinigungs- und Entfettungsmittel, als Bestandteil von Klebstoffen, in chemischen Synthesen und vielem mehr.

CKW werden vor allem über die Atemwege, aber auch über die Haut, in den Körper aufgenommen. Sie sind nicht ganz ungefährlich und können akute (z. B. Übelkeit, Rausch, Bewusstlosigkeit) und chronische Auswirkungen (z. B. Abgeschlagenheit, Nierenschäden) haben.

Das Merkblatt M 040 „Chlorkohlenwasserstoffe“ zeigt, wie die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit CKW durchgeführt wird und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

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Unter Strom: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb

Die neue kurz & bündig-Broschüre KB 010 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb“ gibt einen ersten Überblick über die Rechtslage zum Einsatz von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.

In den Abschnitten

  • Gefahren des elektrischen Stroms
  • Beschaffung neuer Betriebsmittel
  • Benutzung
  • Prüfung
  • Instandsetzung

werden den Verantwortlichen Basisinformationen vermittelt. Ziel ist ein Bewusstsein für die besonderen Gefahren des elektrischen Stroms zu schaffen und die daraus resultierenden inhaltlichen Anforderungen an die Beschaffung und Benutzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel darzulegen. Die Prüfung wird ebenfalls in Grundzügen behandelt und es wird deutlich gemacht, welche Bedeutung der Elektrofachkraft zukommt.

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DGUV Information 213-091: Prokaryonten (Bacteria und Archaea) – Einstufung biologischer Arbeitsstoffe – Ergänzungsliste

Die Einstufungsliste der Prokaryonten (Bacteria und Archaea) wurde nach dem Stand der Wissenschaft überarbeitet und ergänzt. Ausgewiesen sind neben der Einstufung in eine Risikogruppe auch Zoonoseerreger, tier- und pflanzenpathogene Spezies sowie sensibilisierende oder toxische Eigenschaften. Die Änderungen und Ergänzungen gegenüber den Vorgängerversionen sind in der Liste kenntlich gemacht. Insgesamt enthält die Ergänzungsliste ca. 3500 neu bewertete Bakterien- und Archaebakterienarten. Bei ca. 60 Arten konnte aufgrund fehlender Daten eine Einstufung noch nicht erfolgen. Bisher wurde keine Prokaryontenart der Risikogruppe 4 zugeordnet. Arten, deren Bezeichnung nach dem 1. Januar 1980 geändert wurde, sind in der Liste unter allen seither verwendeten Bezeichnungen zu finden.

Die Ergänzungsliste einschließlich Vorspann wird im Rahmen des Kooperationsmodells vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die TRBA 466 „Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen“ übernommen.

Die DGUV Information 213-091 ist über den Medienshop zu beziehen.

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Gehörschutz: Unterweisungen mit Übungen verpflichtend

In der PSA-Verordnung wird Gehörschutz neu als persönliche Schutzausrüstung (PSA) der Kategorie III eingestuft. Das hat zum einen Auswirkungen für die Hersteller, zum anderen aber auch für die Anwender. Bisher war Gehörschutz in der niedrigeren Kategorie II eingestuft. Die nun höhere Kategorie III umfasst PSA gegen tödliche und irreversible Schäden. Für die Produktion und den Einsatz von PSA in dieser Kategorie gelten höhere Anforderungen. Für Anwenderinnen und Anwender gehören dazu Unterweisungen mit Übungen im Gebrauch der PSA.

Weitere Informationen finden Sie in der Publikation „Fachbereich AKTUELL – FBPSA-002“.

Wechselt zu „Fachbereich AKTUELL – FBPSA-002“

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Checkliste für hydraulische Form- und Spritzpressen in der Gummi- und Kunststoffindustrie

Die Checkliste der „Fachbereich AKTUELL“-Schrift FBRCI-003 umfasst den Anwendungsbereich für Ober- und Unterkolbenpressen, deren Werkzeugbereich als nicht betretbar eingestuft wird, und Pressen, die dem Geltungsbereich der DIN EN 289:2014-09 „Kunststoff- und Gummimaschinen – Formpressen und Spritzpressen – Sicherheitsanforderungen“ unterliegen.

Die Anforderungen der Norm werden in dieser Schrift konkretisiert, teilweise ergänzt und näher erläutert. Zu den normativen Anforderungen nach dem Stand der Technik werden hier auch die sicherheitstechnischen Anforderungen für Bestandsmaschinen (vor 2014) beschrieben. Dazu wurden im DGUV-Sachgebiet „Maschinen der chemischen Industrie“ die Erfahrungen von Herstellern, Betreibern, Verbänden und Berufsgenossenschaften eingebracht und in den jeweiligen Schutzmaßnahmen berücksichtigt.

Kurzinformation Fachbereich AKTUELL FBRCI-003 herunterladen

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Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von 1,3-Butadien

Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Ein weiteres Verfahren aus dieser Reihe ist fertig gestellt: die DGUV Information 213-526 „Verfahren zur Bestimmung von 1,3-Butadien". Es beschreibt die Probenahme mit Pumpe und Adsorption an Aktivkohle mittels Dampfraumgaschromatographie. Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 0,5 μg 1,3-Butadien pro Adsorptionsröhrchen. Bei einem Probeluftvolumen von 20 l wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,025 mg/m³ erreicht. Das Verfahren eignet sich für die Überwachung der derzeitigen Akzeptanz- und Toleranzkonzentration von 0,5 mg/m³ bzw. 5 mg/m³.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Analysenverfahren „1,3-Butadien”

Wechseln Sie zum Internetauftritt der Analysenverfahren

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Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen

Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.

Die Methode 02 der DGUV Information 213-583 „Verfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen" beschreibt die Probenahme mit Pumpe und Abscheidung auf einem sauer imprägnierten Filter mittels Gaschromatographie nach alkalischer Extraktion und Derivatisierung mit Heptafluorbuttersäureanhydrid.

Mit diesem Verfahren ist die Konzentrationsbestimmung von Toluidinen, Aminobiphenylen und Naphthylaminen im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest möglich. Die absoluten Bestimmungsgrenzen des Messverfahrens liegen bei 0,04 pg bis 0,23 pg je nach Amin. Bei einem Probeluftvolumen von 120 l werden relative Bestimmungsgrenzen von 0,001 µg/m³ bis 0,008 µg/m³ erreicht. Das Verfahren eignet sich unter anderem für die Überwachung der derzeitigen Arbeitsplatzgrenzwerte von o-Toluidin und von 1-Naphthylamin.

Das Messverfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen (Anilin, 4-Ethoxyanilin, Methoxyanilinen, Methylanilinen und Dimethylanilinen) durch Abscheidung auf einem sauer imprägnierten Filter und Gaschromatographie nach Elution aus dem Jahr 2012 (Methode 01) ist weiterhin gültig.

Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Informationen zum Analysenverfahren „Aromatische Amine”

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Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen ist das im Folgenden genannte Bild:

  • Unterweisungen mit Übungen zum Gehörschutz verpflichtend: Andrea Enderlein/BG RCI

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