Fachwissen-Newsletter 4/2016

Ausgabe Juli 2016

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Sommer und viel Tageslicht: Viele Menschen freuen sich über die Sonne. Doch eine hohe Exposition bedingt auch Gefahren und kann zu weißem Hautkrebs führen, seit 2015 als Berufskrankheit klassifiziert. Die Unfallversicherung legt nun Ergebnisse einer umfangreichen Studie vor, die Risiken durch solare Exposition für verschiedene Berufsgruppen bewertet und Präventionsempfehlungen ableitet.

Die Präventionsstrategie VISION ZERO und die bewährten Instrumente für die betriebliche Umsetzung setzen sich immer mehr durch. Wie Unternehmen das ambitionierte Ziel „Null Unfälle“ erreichen können, diskutieren die Delegierten auf der „First VISION ZERO Europe Conference“. 50 Referenten aus 17 Ländern geben im September in Bochum Anregungen für die Praxis. Seien Sie dabei! Die Vorträge werden in die deutsche Sprache übersetzt, Teilnahmegebühren fallen nicht an.

Dass Prävention nicht an Grenzen Halt macht, sagen uns auch viele Mitgliedsunternehmen: Immer häufiger werden Präventionsmedien in anderen Sprachen als Deutsch nachgefragt. Deshalb gibt es nun auch die BG RCI-Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung und die GHS-Taschenkarte in englischer Sprache, die IVSS-Unterweisungshilfe sogar kostenlos in vier Sprachen.

Mit diesen und weiteren aktuellen Themen wünschen wir Ihnen schöne und gut geschützte Sommertage!


Heftige Dosis Sonne: Bei der Arbeit im Freien bekommt die Haut einiges an UV-Strahlung ab

Eine hohe Einwirkung von Sonnenstrahlung kann zu Erkrankungen führen, bis hin zum weißen Hautkrebs. Aber wie hoch ist die Belastung tatsächlich für einzelne Berufsgruppen? Eine aktuelle Studie vermittelt Erkenntnisse, die teils durchaus überraschen und wichtige Hinweise für die Prävention geben. :: weiterlesen

Wie erreichen Unternehmen das Ziel „Null Unfälle“? Internationale Impulse bei der VIZE Europe Conference

„Null Unfälle“ – wie lässt sich dieses ambitionierte Ziel in der betrieblichen Praxis erreichen? Wertvolle Hinweise vermitteln Referenten aus 17 Ländern auf der „First VISION ZERO Europe Conference“. Dank deutscher Übersetzung profitieren Sie auch ohne fortgeschrittene Englischkenntnisse von den internationalen Erfahrungen. Ein weiteres Plus: Teilnahmegebühren fallen nicht an. :: weiterlesen

MEDICHEM 2017 in Wien: Mark the Date! MEDICHEM 2016 in Basel: Anmeldung noch möglich

Der 45. Internationale MEDICHEM-Kongress findet vom 14. bis 16. September 2017 in Wien statt. Das übergeordnete Thema ist „Occupational Carcinogens“. Merken Sie sich schon jetzt das Datum vor! :: weiterlesen

Europäische Kampagne will gesunde Arbeitsplätze für Menschen jeden Alters

Junge Arbeitnehmer von heute sind die älteren Arbeitnehmer von morgen: Daran möchte Europa mit der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter“ erinnern. Die Initiatoren stellen betriebliche Handlungshilfen vor, mit denen nachhaltiger Arbeitsschutz auch für älterwerdende Belegschaften erreicht wird. :: weiterlesen

Innovative Präventionsmedien aus aller Welt gesucht: Machen Sie mit!

Das Internationale Media Festival für Prävention sucht erneut Ihre innovativen Medienproduktionen! Stellen Sie Ihre Präventionsfilme, Websites, Apps oder Software vor und teilen Sie Erfahrungen mit anderen Akteuren. Die Preise werden auf dem XXI Weltkongresses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2017 in Singapur überreicht. :: weiterlesen

Basisinformationen für Unternehmensgründer/innen aktualisiert: Von Anfang an: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Die aktualisierten „Basisinformationen – Allgemein“ geben Ihnen einen branchenübergreifenden ersten Eindruck, welche grundlegenden organisatorischen Pflichten bei einer Firmengründung zu erfüllen sind. :: weiterlesen

Unterweisungshilfe der IVSS zu Sicherheitszeichen in vier Sprachen

Sicherheitskennzeichen sind ein wichtiges Element im organisatorischen Arbeitsschutz. Die Sektion Chemie der IVSS bietet dazu eine Unterweisungshilfe in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. :: weiterlesen

Ratgeber Anlagensicherheit – 32. Ergänzungslieferung neu erschienen

Der praxisorientierte Leitfaden bietet umfassendes Basiswissen zu Gefahrenfeldern und Schutzkonzepten rund um den Betrieb gewerblicher Anlagen. Er richtet sich an alle, die mit der Sicherheit von Anlagen befasst sind und bietet eine ideale Orientierungs- und Arbeitshilfe für Unternehmer, Planungs-, Betriebs- und Sicherheitsingenieure, Umweltschutz- und Störfallbeauftragte. :: weiterlesen

GHS-Taschenkarte jetzt auch in englischer Sprache verfügbar

Um Mitarbeitern die Bedeutung der GHS-Piktogramme zu erläutern, wurden vom GisChem-Team einige Medien entwickelt. Ein Faltblatt gibt kurze Hintergrundinformationen, eine Taschenkarte im praktischen Hemdtaschenformat enthält kurz und kompakt die wichtigsten Infos. :: weiterlesen

Lernmodul Hand- und Hautschutz

Zum Überprüfen des Wissens kann das Lernmodul Hand- und Hautschutz eingesetzt werden: Aus einem Fragenpool von 115 Fragen werden zufällig 15 Fragen zu Themen rund um den Hand- und Hautschutz ausgewählt. Das auf dem Merkblatt A 023 „Hand- und Hautschutz“ basierende Lernmodul steht online und im Downloadcenter in einer HTML5- und einer Flash-Variante zur Verfügung. :: weiterlesen

Merkblatt A 009 „Zusammenarbeit im Betrieb – Sicherheitstechnisches Koordinieren“

Wozu bei betrieblichen Aktivitäten sorgfältig planen und untereinander abstimmen? Das redaktionell überarbeitete Merkblatt A 009 „Zusammenarbeit im Betrieb – Sicherheitstechnisches Koordinieren“ geht auf die Verpflichtung der betrieblichen Führungskräfte ein, Arbeiten aufeinander abzustimmen bzw. zu koordinieren und zeigt Wege auf, wie Sie diesen Verpflichtungen gerecht werden können. :: weiterlesen

Merkblatt R 004 „Thermische Sicherheit chemischer Prozesse“

Das redaktionell überarbeitete Merkblatt R 004 „Thermische Sicherheit chemischer Prozesse“ (DGUV Information 213-067) zeigt Möglichkeiten der Beherrschung exothermer chemischer Reaktionen auf. :: weiterlesen

Merkblatt A 016e „Risk Assessment – Seven Steps to the Goal“

Das Merkblatt A 016 „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel" ist die Basisschrift der BG RCI zum Thema Gefährdungsbeurteilung. Es zeigt die von der BG RCI empfohlene Vorgehensweise bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung auf. Diese zentrale Schrift ist für den internationalen Raum in englischer Sprache erschienen. :: weiterlesen

Merkblatt A 017e „Risk Assessment – Hazard Catalogue"

Der Basis-Gefährdungskatalog der BG RCI, das Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog", ergänzt das Merkblatt A 016 und listet mögliche Gefährdungen auf, denen allgemein gefasste Vorschläge für Schutzmaßnahmen zugeordnet werden. Für ein internationales Publikum liegt es jetzt in einer englischen Ausgabe vor. :: weiterlesen

8. Änderung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung, ATP)

Im Amtsblatt der EU wurde am 14. Juni 2016 die 8. Anpassung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) der EU veröffentlicht. :: weiterlesen

Neue Verordnung über einfache Druckbehälter und zur Änderung der Druckgeräteverordnung

Am 8. April 2016 ist die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. :: weiterlesen

Neue Aufzugsverordnung (12. ProdSV)

Am 8. April 2016 ist die Neufassung der Zwölften Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz („Aufzugsverordnung“) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. :: weiterlesen


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Heftige Dosis Sonne: Bei der Arbeit im Freien bekommt die Haut einiges an UV-Strahlung ab

Seit 2015 kann weißer Hautkrebs durch Sonnenstrahlung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie nutzt aber auch alle geeigneten Mittel, um Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) jetzt detaillierte Belastungsdaten für die verschiedensten Tätigkeiten in Außenbereichen gesammelt und ausgewertet. Das Ergebnis: Über die Sommermonate ist die Belastung der betroffenen Berufsgruppen so verschieden wie ihre Arbeit. Maßgeschneiderte Prävention ist deshalb wichtig.

Diese breit angelegte Studie des IFA an bislang 600 Personen zeigt beispielsweise, dass Beschäftigte in Steinbrüchen oder im Kanalbau mehr als dreimal so stark UV-belastet wie Personen, die im Ackerbau oder zu Fuß in der Postzustellung tätig sind.

Bei den Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, haben technische und organisatorische Lösungen laut Arbeitsschutzgesetz Vorrang. Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von Sonnensegeln oder die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag. Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall körperbedeckende Kleidung plus Kopfschutz notwendig. Sonnenschutzmittel sollten dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist, und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben.

Grundsätzlich gilt: Schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien ist im Sommer Schutz notwendig. Denn langfristige Schäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen. Das sollte man nicht nur bei der Arbeit beachten, sondern auch in der Freizeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

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Wie erreichen Unternehmen das Ziel „Null Unfälle“? Internationale Impulse bei der VIZE Europe Conference

Vom 7. – 9. September 2016 berichten 50 Präventionsexperten auf der VIZE Europe Conference in Bochum, wie das Ziel „Null Unfälle“ in der Arbeitswelt erreicht werden kann. Die Spannweite des internationalen Programms mit Referenten aus 17 Ländern reicht von Impulsreferaten weltweit tätiger Experten über die Themenfelder Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz mit Themen wie Ergonomie und psychologischer Aspekte bis zu Unternehmen, die herausragende Erfolge im Arbeitsschutz erzielt haben und ihre Strategie erläutern. Der Fokus liegt auf der Anwendbarkeit für kleinere Unternehmen, die Vorträge erreichen Unternehmen aller Branchen.

Die VIZE Europe Conference bietet die seltene Gelegenheit, internationale Lösungen „vor der Haustür“ kennenzulernen – dank Übersetzung in die deutsche Sprache auch ohne fortgeschrittene Englischkenntnisse. Teilnahmegebühren fallen nicht an.

Die Kooperation von mehreren europäischen Veranstaltern sowie die Sponsoren RAG AG und Messe Düsseldorf ermöglichen neben einer sehr spannenden Konferenz auch ein attraktives Rahmenprogramm. Dazu gehören bergbaubezogene Exkursionen und Werksbesichtigungen sowie ein Abendessen „auf Zollern“. Die Zeche Zollverein gehört zum Welterbe der UNESCO.

Im Vorfeld der Konferenz findet ein besonderes Seminar statt: Prof. Jim Joy aus Australien vermittelt in seinem Seminar „Critical Control Management (CCM) – The next phase in managing industry operational risks“, wie aus der Vielzahl von Erkenntnissen aus der Gefährdungsbeurteilung kritische Risiken wirksam identifiziert und Handlungsschritte für die Prävention werden können. Sein Seminar am 7. September an der Technischen Hochschule Georg Agricola in Bochum steht Mitgliedsunternehmen der BG RCI kostenfrei offen. Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt!
Weitere Informationen einschließlich des Programms und eine Anmeldemöglichkeit zum „Pre Conference Seminar“ erhalten Sie unter folgendem Link.

Alle Details zum „Pre Conference Seminar“ mit Prof. Jim Joy im Überblick

Allgemeine Informationen finden Sie auf der offiziellen Kongress-Webseite.

Zur Kongress-Webseite VIZE Europe Conference wechseln

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MEDICHEM 2017 in Wien: Mark the Date! MEDICHEM 2016 in Basel: Anmeldung noch möglich

Der 44. MEDICHEM Kongress vom 31. August bis 2. September 2016 in Basel bietet ein vielfältiges wissenschaftliches Programm. Noch können Sie sich zum Kongress anmelden. Registrieren Sie sich heute, um in der Schweiz dabei zu sein!

Zur Registrierung wechseln

Zum Kongressprogramm wechseln

Zur Kurzinformation 45. MEDICHEM-Kongress 2017 in Wien wechseln

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Europäische Kampagne will gesunde Arbeitsplätze für Menschen jeden Alters

Die Kampagne richtet sich hauptsächlich an private und öffentliche Arbeitgeber in Europa und will nachhaltige Arbeit und gesundes Altern während des gesamten Berufslebens fördern. Unternehmen, die dies berücksichtigen, werden somit die Gesundheit ihrer Beschäftigten bis zum Rentenalter und darüber hinaus sowie ihre eigene Produktivität schützen.

Diese Kampagne verfolgt vier Ziele:

  • die Förderung von nachhaltiger Arbeit und gesundem Altern von Beginn des Erwerbslebens an,
  • die Hervorhebung der Bedeutung der Risikoprävention während des gesamten Erwerbslebens,
  • die Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (einschließlich in kleinen und mittleren Unternehmen) durch Bereitstellung von Informationen und Instrumenten für das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement im Zusammenhang mit einer alternden Arbeitnehmerschaft,
  • die Förderung des Austauschs von Informationen und guten praktischen Lösungen.

Das Thema dieser Kampagne stützt sich auf ein vom Europäischen Parlament initiiertes und von der EU-OSHA durchgeführtes Projekt namens „Sicherere und gesündere Arbeitsplätze in jedem Alter“ sowie verschiedene andere Berichte der EU-OSHA zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit einer alternden Belegschaft. Im Rahmen dieser neuen Kampagne veröffentlicht die EU-OSHA außerdem einen E-Leitfaden über das Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement für eine alternde Belegschaft.

Erste Angebote sind verfügbar:

  • Elektronischer Leitfaden „Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter“ (E-Guide)

Der interaktive Leitfaden hilft Unternehmen aller Größen dabei, die Gefährdungen der Beschäftigten zu beurteilen und die Bedürfnisse von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen jeden Alters zu erfüllen. Aktuell ist das Angebot auf Englisch verfügbar, im weiteren Verlauf der Kampagne werden andere Sprachfassungen zur Verfügung gestellt.

https://www.healthy-workplaces.eu/en/healthy-workplaces-all-ages-e-guide

  • Europäischer Wettbewerb für gute praktische Lösungen

Der Wettbewerb erkennt herausragende und innovative Ansätze zur Lösung von Problemen einer alternden Belegschaft, eine starke Verpflichtung des Managements und einen partizipativen Ansatz zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz an. Er zielt darauf ab, die Vorteile von Sicherheits- und Gesundheitsschutzpraktiken aufzuzeigen, die ein nachhaltiges Arbeitsleben fördern. Die Gewinner werden bei der Preisverleihung zum Europäischen Wettbewerb für gute praktische Lösungen im Rahmen der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ im Jahr 2017 bekannt gegeben. Die Preisverleihung ist eine Chance, für gesunde Arbeit in jedem Alter zu werben, gute praktische Lösungen zu teilen und die Errungenschaften aller Beteiligten zu feiern.

https://www.healthy-workplaces.eu/de/good-practice-awards

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Innovative Präventionsmedien aus aller Welt gesucht: Machen Sie mit!

Das Festival findet seit 1990 regelmäßig im Rahmen der Weltkongresse für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit statt. Ausgezeichnet werden Medienproduktionen, deren Ziel es ist, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Preise werden in den Kategorien „Film“ und „Multimedia“ verliehen. Zugelassen sind Filme oder Multimedia-Anwendungen in allen Formen wie zum Beispiel Filme, Webseite, Apps, Web Based Training, Social Media und Software, die seit Januar 2013 produziert wurden. Teilnehmen können nationale und internationale Organisationen, Unternehmen und Institutionen, Agenturen und Filmschaffende.

Teilnahmebedingungen: Die Anzahl der Einsendungen ist unbegrenzt. Bitte melden Sie jedes Medium über das Online-Formular unter imfp.online an. Einsendeschluss ist der 31. Januar 2017.

Die offiziellen Kongresssprachen sind Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch. Eingereichte Film- und Multimediaproduktionen können in jeder Sprache produziert sein.

Preisverleihung: Eine internationale Jury entscheidet über die Preisträger des „International Media Award for Prevention“. Die Preisverleihung findet im Rahmen des XXI. Weltkongresses 2017 in Singapur statt.

Haben Sie Fragen?

Das Festival ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Internationalen Sektion der IVSS für Elektrizität, Gas und Wasser sowie der Internationalen Sektion der IVSS für Information.

Bei Fragen zum Festival kontaktieren Sie bitte die Organisatoren unter imfp2017@bgetem.de oder unter Telefon +49 (0) 221-3778 5005.

Weitere Informationen auf der Webseite der ISSA

Zur Online-Anmeldung

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Basisinformationen für Unternehmensgründer/innen aktualisiert: Von Anfang an: Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Bereits bei der Gründung von Unternehmen spielt der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle.

Die „Basisinformationen – Allgemein“ geben Ihnen einen branchenübergreifenden ersten Eindruck, welche grundlegenden organisatorischen Pflichten bei einer Firmengründung zu erfüllen sind. Besondere zusätzliche Gefährdungen können weitergehende Pflichten verursachen, so dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Eine Übersicht über die wichtigste weiterführende Arbeitsschutzliteratur ist beigefügt.

Speziell auf Existenzgründer und Existenzgründerinnen im Wirtschaftszweig chemische, biotechnologische, gentechnische und verwandte Laboratorien zielen die „Basisinformationen – Laboratorien“. Sie ergänzen die allgemeinen Basisinformationen bei den entsprechenden Abschnitten branchenspezifisch für diese und angrenzende Wirtschaftszweige.

Hinweise zu den Basisinformationen sowie einen Link zum Herunterladen finden Sie in der Rubrik „Unternehmensgründung“, im Downloadcenter können sie kostenlos heruntergeladen werden.

Zur Rubrik „Unternehmensgründung“ auf der Webseite der BG RCI wechseln

Zum Download der „Basisinformationen für Unternehmensgründer – Allgemein“ wechseln

Zum Download der „Basisinformationen für Unternehmensgründer/innen – Laboratorien“ wechseln

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Unterweisungshilfe der IVSS zu Sicherheitszeichen in vier Sprachen

Wenn die Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht anders zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren sind, kommen nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen zum Einsatz. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 konkretisiert hierzu die Anforderungen der Europäische Richtlinie 92/58/EWG. Diese benennt Mindestvorschriften für die Kennzeichnung am Arbeitsplatz und stellt verschiedene Kategorien von Zeichen dar: Gebots-, Verbots- und Warnzeichen sowie Rettungs- und Brandschutzzeichen. Die Lektionen der Unterweisung „Sicherheitskennzeichnung“ greifen aus jeder Kategorie ein Piktogramm heraus, um damit einen Einstieg in die Diskussion zu geben. Folgende Aspekte können in der Unterweisung angesprochen werden

  • Welche Gebote/Verbote/Warnhinweise gelten in unserem Betrieb?
  • Warum gelten sie?
  • Warum werden sie gegebenenfalls nicht eingehalten?
  • Gibt es Gefahrstellen, die nicht gekennzeichnet sind?
  • Könnten technische Schutzmaßnahmen statt der verhaltensbezogenen Hinweise realisiert werden?
  • Welche Rettungs- und Brandschutzzeichen gibt es in unserem Betrieb?
  • Führen sie in die richtige Richtung und werden die Brandschutzeinrichtungen und Fluchtwege immer frei gehalten?
  • Sind die Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen funktionsfähig und gewartet?

Sicherheitsunterweisungen können somit nicht nur zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben, sondern auch als Instrument eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Unternehmen genutzt werden.

Die kostenlosen Downloads  in Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch finden Sie auf der Webseite der Sektion Chemie der IVSS.

Zur Webseite der IVSS-Sektion Chemie wechseln

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Ratgeber Anlagensicherheit – 32. Ergänzungslieferung neu erschienen

Absturzunfälle in verfahrenstechnischen Anlagen sind ein großes Thema bei der Planung von Anlagen, da viele dieser Unfälle tödlich enden.

Unter dem Aspekt der Unfallgefahr sind dabei als hochgelegene Arbeitsplätze bereits Orte mit einer möglichen Absturzhöhe von einem Meter anzusehen. Ein Großteil der tödlichen Absturzunfälle ereignet sich aus Höhen von weniger als drei Metern.

Der neu erstellte Artikel „Sichern gegen Absturz auf hochgelegenen Arbeitsplätzen“ gibt dem Planer von Anlagen umfassende Informationen darüber, wie er Anlagen konzipieren kann, damit z. B. Instandhaltungsmaßnahmen auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sicher ausgeführt werden können. Dem Anwender selbst werden Hinweise darauf gegeben, welche Möglichkeiten zur Sicherung auf hochgelegenen Arbeitsplätzen es gibt.

Neu erstellt wurde im Rahmen der Überarbeitung des Explosionsschutzkapitels der Abschnitt „Kennzeichnung“. Anschaulich wird anhand von Beispielkennzeichnungen erläutert, welche Bedeutung die verschiedenen Kennzeichnungen an Geräten für den Explosionsschutz haben.

Überarbeitet wurden für diese 32. Ergänzungslieferung die Gefährdungskapitel „Druck – Grundlagen“ und „Biologische Gefährdung – Grundlagen“ sowie die Beispielkapitel „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ und „Erfahrungen bei der Durchführung von Umweltprüfungen und der Einführung von Umweltmanagementsystemen in mittleren Unternehmen aus Beratersicht“.

Weitere Informationen und Bestellmöglichkeiten finden Sie auf der Webseite zum Ratgeber Anlagensicherheit.

Zur Webseite „Ratgeber Anlagensicherheit“ wechseln

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GHS-Taschenkarte jetzt auch in englischer Sprache verfügbar

Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Bedeutung der GHS-Piktogramme zu erläutern, wurden vom GisChem-Team einige Medien entwickelt:

  • Ein Faltblatt gibt kurze Hintergrundinformationen zu GHS. Auf einen Blick werden alle Gefahrenpiktogramme gezeigt und mögliche Bedeutungen erklärt. Kurze Absätze erläutern die Hintergründe von GHS und geben Hinweise zur betrieblichen Umsetzung.
  • Eine Taschenkarte im praktischen Hemdtaschenformat enthält kurz und kompakt die wichtigsten Infos. Diese Taschenkarte ist aktuell sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfügbar.

Betriebe der BG RCI und der BGHM enthalten diese GisChem-Produkte kostenfrei über den Medienshop der BG RCI

Das Faltblatt „GHS kurz erklärt“ im Medienshop erhältlich

Deutsche Version der Taschenkarte im Medienshop

Englische Version der Taschenkarte im Medienshop

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Lernmodul Hand- und Hautschutz

Zum Überprüfen des eigenen Wissens, bei Aktionen oder zur Lernerfolgskontrolle kann das Lernmodul Hand- und Hautschutz eingesetzt werden: Aus einem Fragenpool von 115 Fragen werden zufällig 15 Fragen aus den Themenfeldern Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege, Schutzhandschuhe und Handschutz ausgewählt.

Das Lernmodul basiert auf dem Merkblatt A 023 „Hand- und Hautschutz“, das im Medienshop und im Downloadcenter erhältlich ist und eine Reihe weiterer praktischer Tipps und Handlungshilfen enthält. Es steht online und im Downloadcenter in einer HTML5- und einer Flash-Variante zur Verfügung.

Zur Rubrik Hand- und Hautschutz wechseln

Zur Version in HTML5

Zur Flash-Version

Kostenlos im Downloadcenter herunterladen

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Merkblatt A 009 „Zusammenarbeit im Betrieb – Sicherheitstechnisches Koordinieren“

Im überarbeiteten Merkblatt A 009 „Zusammenarbeit im Betrieb – Sicherheitstechnisches Koordinieren“ steht das Thema „Koordinieren von Arbeiten“ im Mittelpunkt. Das Merkblatt geht dabei auf folgende Aspekte ein:

  • Warum planen, zusammenarbeiten, koordinieren?
  • Gegenseitige Gefährdung – Was ist das?
  • Zusammenarbeit von Beschäftigten eines Betriebes
  • Zusammenarbeit von Beschäftigten verschiedener Betriebe eines Unternehmens
  • Zusammenarbeit von Beschäftigten verschiedener Unternehmen
  • Zusammenarbeit von Beschäftigten eines Unternehmens mit Leiharbeitnehmern

Es beschreibt bewährte Vorgehensweisen und gibt zusätzlich Beispiele aus der betrieblichen Praxis. 

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

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Merkblatt R 004 „Thermische Sicherheit chemischer Prozesse“

Im Merkblatt R 004 „Thermische Sicherheit chemischer Prozesse“ (DGUV Information 213-067) werden insbesondere die Verfahrensschritte

  • Reaktion,
  • Lagerung,
  • Destillation,
  • Trocknen,
  • Mischen und Mahlen,
  • Aufschmelzen sowie
  • Fördern mit Pumpen

hinsichtlich thermischer Gefahren beleuchtet und eine Hilfestellung für die Auswahl derjenigen sicherheitstechnischen Kenngrößen und Auswerteverfahren gegeben, die für die Festlegung eines angemessenen Sicherheitskonzeptes zugrunde gelegt werden können. In einem abschließenden Abschnitt sind die wichtigsten Methoden der thermischen Analyse mit ihren Einsatzgebieten und Interpretationen zusammengefasst.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

Im Downloadcenter kostenlos verfügbar

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Merkblatt A 016e „Risk Assessment – Seven Steps to the Goal“

Das Merkblatt A 016 „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel" wendet sich an alle, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen müssen oder daran beteiligt sind. Dafür stellt es auch die verschiedenen von der BG RCI angebotenen Arbeitshilfen zur Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung dar.

Viele Mitgliedsunternehmen der BG RCI sind weltweit vertreten oder kooperieren auf internationaler Ebene. Um an allen Standorten leichter einen einheitlichen Standard bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung zu erzielen, entstand der Wunsch nach einer englischen Ausgabe dieser zentralen Publikation der BG RCI. Sie liegt jetzt als Merkblatt A 016e „Risk Assessment – Seven Steps to the Goal“ vor.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

Arbeitshilfen im Downloadcenter kostenlos verfügbar

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Merkblatt A 017e ”Risk Assessment – Hazard Catalogue“

Das Merkblatt A 017 „Gefährdungsbeurteilung – Gefährdungskatalog" wendet sich ebenso wie das Markblatt A 016 „Gefährdungsbeurteilung – Sieben Schritte zum Ziel" an alle, die Gefährdungsbeurteilungen durchführen müssen oder daran beteiligt sind.

Viele Mitgliedsunternehmen der BG RCI sind weltweit vertreten oder kooperieren auf internationaler Ebene. Um an allen Standorten leichter einen einheitlichen Standard bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung zu erzielen, entstand der Wunsch nach einer englischen Ausgabe dieser zentralen Publikation der BG RCI. Sie liegt nun als Merkblatt A 017e „Risk Assessment – Hazard Catalogue“ vor.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

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8. Änderung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung, ATP)

Mit der 8. Änderung der CLP-Verordnung wurden die Änderungen der UN-GHS-Modellvorschrift aus dem Sommer 2013 ins europäische Recht übernommen. Wichtigste Änderungen: für die Einstufung oxidierender Feststoffe können jetzt Tests mit Calciumperoxid vorgenommen werden, es muss nicht mehr auf das krebserzeugende Kaliumbromat zurückgegriffen werden. Die Abschnitte zur Einstufung von Stoffen und Gemischen in die Gefahrenkategorien „Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung“ und „Schwere Augenschädigung/Augenreizung“ wurden überarbeitet und damit anwenderfreundlicher. Leider konnten in dem Zug aber nicht alle Unklarheiten bei der Gemischeinstufung beseitigt werden – hier ist in den nächsten Jahren weiterer Diskussionsbedarf in den UN-GHS-Gremien. Ebenfalls angepasst wurden die Formulierungen zahlreicher P-Sätze. Einzelne P-Sätze und P-Satz-Kombinationen wurden darüber hinaus gestrichen. Die 8. ATP darf seit 4. Juli angewendet werden, die Übergangsfrist endet am 1. Februar 2018. Bis dahin müssen also zahlreiche Etiketten angepasst werden.

Den Verordnungstext im Amtsblatt der Europäischen Union öffnen 

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Neue Verordnung über einfache Druckbehälter und zur Änderung der Druckgeräteverordnung

Am 8. April 2016 ist die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über die Bereitstellung von einfachen Druckbehältern auf dem Markt und zur Änderung der Druckgeräteverordnung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 597) veröffentlicht worden.

Diese Verordnung enthält im Artikel 1 die Neufassung der Sechsten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter – 6. ProdSV), die am 20. April 2016 in Kraft getreten ist.

Die neugefasste 6. ProdSV setzt die EU-Richtlinie 2014/29/EU vom 26.02.2014 über einfache Druckbehälter eins zu eins in nationales Recht um.

Abschnitt 1 der 6. ProdSV enthält die Allgemeinen Vorschriften. Er legt insbesondere den Anwendungsbereich einschließlich seiner Ausnahmen fest und weist die erforderlichen Begriffsbestimmungen auf. In Abschnitt 2 sind die neuen Regelungen zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler) getroffen worden. Darüber hinaus enthält er die für einfache Druckbehälter anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren. Die erforderlichen Regelungen zur Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden der Länder finden sich in Abschnitt 3 der neuen 6. ProdSV. Der Abschnitt 4 enthält die Sanktionsmöglichkeiten und die Übergangsvorschriften.

Artikel 2 der Verordnung betrifft die Änderung der Druckgeräteverordnung – 14. ProdSV. Diese war durch eine von der Europäischen Kommission zwischenzeitlich vorgenommene Berichtigung der der Druckgeräteverordnung zugrundeliegenden Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU erforderlich geworden. Die geänderte Druckgeräteverordnung tritt am 19. Juli 2016 abschließend in Kraft. Die Gruppierung der Fluide zur Einstufung von Druckgeräten erfolgt seit dem 1. Juni 2015 verbindlich nach GHS/CLP-Verordnung 1272/2008, die zeitgleich in Kraft getreten ist.

Quelle und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Öffnet die Webseite des BMAS

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Neue Aufzugsverordnung (12. ProdSV)

Die neu gefasste 12. ProdSV setzt die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU eins zu eins in nationales Recht um.

Abschnitt 1 der 12. ProdSV enthält die Allgemeinen Vorschriften und beschreibt insbesondere den Anwendungsbereich einschließlich seiner Ausnahmen und weist die erforderlichen Begriffsbestimmungen auf. Die Aufzugsverordnung ist demzufolge grundsätzlich anzuwenden sowohl auf Personen- als auch auf Güteraufzüge sowie auf die zugehörigen Sicherheitsbauteile für Aufzüge. In Abschnitt 2 sind die neuen Regelungen zu den Pflichten der Wirtschaftsakteure (Montagebetrieb, Hersteller, Bevollmächtigter, Einführer, Händler) getroffen worden. Abschnitt 3 der Aufzugsverordnung enthält die jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge bzw. Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Die erforderlichen Regelungen zur Marktüberwachung durch die zuständigen Behörden der Länder finden sich in Abschnitt 4 der neuen 12. ProdSV. Diese werden durch die in den §§ 21 und 22 aufgeführten Sanktionsmöglichkeiten ergänzt.

Quelle und weitere Informationen auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Öffnet die Webseite des BMAS

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