Fachwissen-Newsletter 4/2019
Ausgabe Dezember 2019
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der gesetzliche Rahmen wie die Forschung legen einen erneuten Blick auf die betriebliche Prävention nah. Welche Änderungen wirksam werden, finden Sie in dieser Ausgabe. Neben den Rahmenbedingungen stellen wir Ihnen neue Praxishilfen vor, die Ihnen den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgut erleichtern.
Wir wünschen Ihnen ruhige Feiertage und einen guten Start in ein gesundes und sicheres neues Jahr!

Änderung der CLP-Verordnung auf dem Weg – Titandioxid soll als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen eingestuft werden
Die EU-Kommission hat die Änderung als delegierten Rechtsakt auf den Weg gebracht. Wird bis Anfang Februar 2020 kein Einspruch einlegt, kommt es u.a. auch zur Legaleinstufung von Titandioxid. :: weiterlesen
Betriebe und Teilnehmende für Studie gesucht!
Diisocyanate werden bei der Herstellung vieler Alltagsprodukte verwendet und können beruflich bedingte obstruktive Atemwegs- und Lungenerkrankungen sowie Hauterkrankungen hervorrufen. Gesucht werden Betriebe, in denen mit Polyurethanen bzw. Diisocyanaten umgegangen wird. :: weiterlesen
Medienpaket „Gesund im Betrieb“
Gesundheit bedeutet nicht nur die Abwesenheit von Krankheit. Sie ist vielmehr ein Zustand des Wohlbefindens und der optimalen Leistungsfähigkeit, um die täglich an uns gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Wir haben für Sie ein umfangreiches Paket zum Einstieg in das Thema geschnürt! :: weiterlesen
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe mit GisChem-Interaktiv dokumentieren
Seit 4. November 2019 ist es möglich, mit GisChem-Interaktiv parallel zur Erstellung der Betriebsanweisung auch die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe zu dokumentieren. :: weiterlesen
Gefahrgut interaktiv – Lernen am Modell
Eine wichtige Voraussetzung für den sicheren Transport von Gefahrgütern ist eine gute Schulung und Unterweisung der Beschäftigten. Hierbei kann eine neue Software der BG RCI unterstützend eingesetzt werden. :: weiterlesen
Unfallverhütungsvorschrift „Metallhütten“ tritt zum 1. Januar 2020 außer Kraft
Mit der Veröffentlichung der DGUV Regel 109-601 „Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl“ und der DGUV Regel 109-604 „Branche Metallhütten“ kann die Unfallverhütungsvorschrift „Metallhüllten“ (DGUV Vorschrift 34) der BG RCI zum 1. Januar 2020 außer Kraft gesetzt werden. :: weiterlesen
Die Schriften der BG RCI zum Thema Lösemittel wurden überarbeitet
Organische Lösemittel werden in vielen Industrie- und Gewerbezweigen eingesetzt und haben gefährliche Eigenschaften. Um bei Tätigkeiten mit Lösemitteln Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. :: weiterlesen
KB 005 „Asbesthaltige Bodenbeläge – Was ist zu tun?“ an geänderte TRGS 519 angepasst
Asbest ist eine natürliche Mineralfaser, die schwere Erkrankungen auslösen kann. Bei Sanierungen besteht die Gefahr, dass sie freigesetzt wird. Um dies zu verhindern, wird für Tätigkeiten mit Asbest von der TRGS 519 ein Nachweis der Sachkunde gefordert – hier gibt es seit kurzem eine Erleichterung. Das KB 005 wurde daraufhin angepasst. :: weiterlesen
Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Benzol
In der AG Analytik wurden zwei Verfahren zur Feststellung der Konzentration von Benzol in der Luft in Arbeitsbereichen entwickelt, die sowohl die Überwachung der aktuellen als auch einer um Faktor 10 abgesenkten Akzeptanzkonzentration dieses Gefahrstoffes ermöglichen. :: weiterlesen
Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Nitrosaminen
Das aktuelle Verfahren ermöglicht die Konzentrationsbestimmung von sieben N-Nitrosaminen in der Luft in Arbeitsbereichen. Sie ist geeignet für die Überwachung der Summe der am Arbeitsplatz auftretenden Nitrosamine nach TRGS 552. :: weiterlesen
+++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ kurz und knapp +++ |
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
Die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ findet Anwendung nachdem die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass die Gefährdungen nicht durch allgemein schützende technische Einrichtungen oder durch organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Sie erläutert die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ hinsichtlich der Grundlagen und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz. Zu beziehen ist die Regel über die DGUV-Publikationsdatenbank.
Öffnet die DGUV-Publikationsdatenbank
EU-Biostoffrichtlinie
Im Amtsblatt der Europäischen Union L279 vom 31. Oktober 2019 wurde die RICHTLINIE (EU) 2019/1833 DER KOMMISSION vom 24. Oktober 2019 zur Änderung der Anhänge I, III, V und VI der Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich rein technischer Anpassungen veröffentlicht. Die aktuelle Version der Verordnung finden Sie unter folgendem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L1833&from=DE
Fachkraft für Arbeitssicherheit – Kompetente Beratung im Unternehmen
Ab Sommer 2020 folgt die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) bei der BG RCI einer neuen Konzeption. Die wichtigsten Informationen hierzu finden Interessierte in der kurz & bündig Broschüre KB 021.
Im Medienshop bestellen oder herunterladen
Die BG RCI
Die Merkblätter A 007-1 „Aufgaben, Organisation und Leistungen“ und A 007-3 „Versicherungsschutz, Rehabilitation und Leistungen“ sind aktualisiert und neu erschienen.
A 007-1 im Medienshop beziehen oder herunterladen
A 007-3 im Medienshop beziehen oder herunterladen
Ihr Kontakt zur Redaktion
Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik
BG RCI, Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de
Unsere Themen zum Weiterlesen
Änderung der CLP-Verordnung auf dem Weg – Titandioxid soll als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen eingestuft werden
Die 14. Anpassung der CLP-Verordnung ist als delegierter Rechtsakt von der EU-Kommission am 4. Oktober 2019 dem Rat und Parlament der EU zugeleitet worden. Wenn Rat oder Parlament nicht binnen vier Monaten Einspruch einlegen, wird die 14. ATP im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das EU-Parlament hat gemäß Artikel 53a der CLP-Verordnung die eigentlich vorgesehene Frist von zwei auf vier Monate verlängert. D.h. es bleibt dem Parlament nun eine Frist bis zum 4. Februar 2020, um das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zu verhindern.
Wird jedoch bis dahin kein Einspruch eingelegt, kommt es u.a. auch zur Legaleinstufung von Titandioxid als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen (Carc. 2, H351 (Einatmen)).
Hintergrundinformationen der BG RCI hierzu und die Fragen rund um den Arbeitsschutz gibt es auf der GisChem-Webseite.
Das GisChem-Datenblatt zu Titandioxid wurde in diesem Zusammenhang im Abschnitt GHS-Einstufung angepasst. Bei den Schutzmaßnahmen ist keine Änderung notwendig, da auch bislang der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten ist.
Betriebe und Teilnehmende für Studie gesucht!
Ziel des gemeinsam mit verschiedenen Berufsgenossenschaften, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Industrieverbänden durchgeführten Kooperationsprojektes ist die Verbesserung der Prävention bei Beschäftigten, die gegenüber Diisocyanaten exponiert sind.
Gesucht werden Betriebe, in denen mit Polyurethanen bzw. den Diisocyanaten Methylendiphenyldiisocyanat (MDI), Hexamethylendiisocyanat (HDI) und/oder Toluylendiisocyanat (TDI) gearbeitet wird. Tätigkeiten wie die Herstellung und Anwendung von Polyurethanen, unter anderem bei Klebearbeiten, Beschichtungen, Injektions- und Isolierarbeiten sowie Schäumen, sind von Interesse.
Durch eine Studienteilnahme tragen Betriebe zur Verbesserung bereits bestehender Präventionsmaßnahmen bei. Außerdem können im Rahmen der Studie auch auf den jeweiligen Betrieb zugeschnittene Präventionskonzepte entwickelt werden. Regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Expositionsmessungen bei den Beschäftigten sowie individuelle Informationen zum Arbeitsschutz können dazu beitragen, arbeitsbedingte Erkrankungen und damit auch Ausfallzeiten der Beschäftigten zu minimieren.
Teilnehmen können alle Beschäftigten aus den beschriebenen Bereichen im Alter von 18 bis 58 Jahren, die gegenüber MDI, HDI und/oder TDI exponiert sind.
Detaillierte Informationen finden Sie im IPA-Journal
Weitere Informationen und einen Flyer finden Sie unter Aktuelles
Medienpaket „Gesund im Betrieb“
Das Medienpaket „Gesund im Betrieb“ ersetzt den zurückgezogenen gleichnamigen Praxishilfe-Ordner.
In diesem Paket haben wir Ihnen unterschiedliche Medien zusammengestellt, die Ihnen den Einstieg in das Thema „Betriebliche Gesundheitsförderung“ erleichtern sollen. Außerdem sind passende Unterweisungshilfen in Form von Sicherheitskurzgesprächen beigefügt. Zu bestellen sind alle Medien über unserem Medienshop oder stehen im Downloadcenter zum Herunterladen bereit.
Wenn Sie bestimmte Fragestellungen vertiefen möchten oder an speziellen Themen interessiert sind, besuchen Sie bitte den VISION ZERO-Auswahlassistenten. Hier finden Sie weitere Schriften in diesem Kontext mit direkter Verlinkung zu Medienshop und Downloadcenter.
Kostenfrei im Downloadcenter herunterladen
Zum VISION ZERO-Auswahlassistenten wechseln: Thema „Gesund leben“
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe mit GisChem-Interaktiv dokumentieren
Eine neue Funktion wurde in GisChem implementiert: seit dem 4. November 2019 ist es möglich, in GisChem-Interaktiv parallel zur Erarbeitung einer Betriebsanweisung auch die Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe zu dokumentieren.
Wie in GisChem-Interaktiv üblich, werden gezielte Fragen zu einigen Themen gestellt und die Benutzer und Benutzerinnen damit durch die unterschiedlichen Aspekte der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe geführt. Neben der Betriebsanweisung als Word- oder PDF-Dokument erhalten Sie zusätzlich eine „Ergänzende Beurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, die Sie als mitgeltendes Dokument der Gefährdungsbeurteilung nutzen können. Die Fragen hierzu sind auf den jeweiligen Themen-Seiten integriert: so gibt man zum Beispiel zum Thema „Handschutz“ für die Betriebsanweisung den Schutzhandschuh für die Tätigkeit an. Im Block Gefährdungsbeurteilung wird die Hautgefährdung nach TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ ermittelt, nach möglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gefragt und zuletzt wird das Thema Chemikalienschutzhandschuhe mit Fragen zu Material, Schichtdicke und maximaler Tragedauer abgefragt.
Weitere Informationen zu dieser neuen Funktion finden Sie direkt in GisChem-Interaktiv: die Seite „Gefährdungsbeurteilung“ gibt allgemeine Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und zu Voraussetzungen hierfür, auf der Startseite von GisChem-Interaktiv können Sie sich anmelden oder kostenfrei registrieren. Auch eine anonyme (Test-)Nutzung ist möglich.
Zu GisChem-Interaktiv wechseln
Gefahrgut interaktiv – Lernen am Modell
Die Anwendung „Gefahrgut interaktiv“ visualisiert verschiedene Szenarien der Beförderung gefährlicher Güter als frei betrachtbare 3D-Modelle und stellt dazu an die Gefahrgutbeauftragten-Prüfung angelehnte Fragen. Für diese Szenarien wird beispielhaft vermittelt, wie hier das Gefahrgutrecht anzuwenden ist.
Das Zusammenspiel von Visualisierung, Aufgaben- und Lösungsblättern kann so zum Beispiel bei der Vermittlung der Themen
- „1000-Punkte“-Regel (1.1.3.6 ADR),
- Beförderungspapier,
- Lithiumbatterien oder
- Kennzeichnung von Versandstücken
helfen.
Die Software kann über das Downloadcenter der BG RCI kostenfrei für Windows- und Android-Geräte heruntergeladen werden.
Unfallverhütungsvorschrift „Metallhütten“ tritt zum 1. Januar 2020 außer Kraft
Von den 19 Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), welche die BG RCI erlassen hat, liegen für 10 Vorschriften sogenannte „bedingte Außerkraftsetzungsempfehlungen“ der Mitgliederversammlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vor. Diese Unfallverhütungsvorschriften können im Zuge der Deregulierung des Vorschriften- und Regelwerks zurückgezogen werden, sobald bestimmte und für jede Vorschrift individuell formulierte Außerkraftsetzungsbedingungen erfüllt sind.
Die DGUV Vorschrift 34 „Metallhütten“ ist insbesondere für Unternehmen der Gefahrtarifstelle 3 „Betriebe mit elektrochemischen und elektrothermischen Verfahren“ der Branche Chemische Industrie der BG RCI von großer Bedeutung, weil sie in solchen Unternehmen die Bestimmungen für den sicheren Betrieb und die zu treffenden Schutzmaßnahmen nennt.
Im Verlauf des Jahres 2018 sind im „Grundsatzausschuss Prävention“ (GAP) der DGUV die DGUV Regel 109-601 „Branche Erzeugung von Roheisen und Stahl“ (GAP 1/18) und die DGUV Regel 109-604 „Branche Metallhütten“ (GAP 2/18) im Sachgebiet „Hütten-, Walzwerksanlagen, Gießereien und Hebetechnik“ des Fachbereichs Holz und Metall (FB HM) verabschiedet worden. Inhaltlich sind die von den Berufsgenossenschaften zu regelnden Bestimmungen der DGUV Vorschrift 34 „Metallhütten“ auf der weniger verbindlichen, aber pragmatischen Ebene der beiden DGUV Regeln (Branchenregeln) aufgefangen. Weil für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung entsprechender Maßnahmen die DGUV Regel 109-604 „Branche Metallhütten“ besonders wichtig ist, kann diese Schrift über den Medienshop von Mitgliedsunternehmen der BG RCI kostenlos bezogen werden.
Mit Veröffentlichung der beiden vorgenannten Branchenregeln sind die Voraussetzungen für die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Metallhütten“ (DGUV Vorschrift 34) erfüllt. Nach Beschluss der Vertreterversammlung der BG RCI auf ihrer Sitzung am 9./10. Juli 2019 in Nürnberg, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag der BG RCI auf Außerkraftsetzung mit Schreiben vom 25. November 2019 zugestimmt. Die Vorschrift kann somit zurückgezogen werden und tritt bei der BG RCI zum 1. Januar 2020 außer Kraft.
Die Schriften der BG RCI zum Thema Lösemittel wurden überarbeitet
Das Merkblatt M 017 „Lösemittel“ (DGUV Information 213-072) beschreibt Gefährdungen, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Lösemitteln. Es wurde grundlegend überarbeitet. Eingeflossen sind Änderungen aus dem technischen Regelwerk und Hinweise aus der Praxis. Aufgenommen wurde u. a. ein Abschnitt zum Berechnen von Grenzwerten von Gemischen nach der RCP-Methode. Aufgrund ihrer Bedeutung wurden die Themen Substitution und Notfallprävention erweitert und zu eigenen Kapiteln aufgewertet. Besonderen Raum nehmen die Abschnitte zum Explosionsschutz, Arbeitsplatzmessungen und Lüftungsmaßnahmen ein.
Parallel wurde die kurz & bündig-Schrift KB 007 „Lösemittel – Einsatz, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen – Kleinmengen“ angepasst. Sie richtet sich an kleine und mittlere Betriebe (KMU) und die Meisterebene in Betrieben jeder Größe. Um den Inhalt des Merkblattes sinnvoll zu kürzen, werden vereinfacht nur die häufigsten Eigenschaften entzündlich (H222 – H226), gesundheitsschädlich (H302, H312, H332) und reizend (H315, H319, H335) sowie in Hinblick auf die Lagerung nur Kleinmengen betrachtet. Neben der Beschreibung von Verwendungen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthält das KB 007 Gefährdungschecks für eine schnelle Beurteilung der IST-Situation.
Auch das Sicherheitskurzgespräch SKG 017 „Lösemittel in KMU“ wurde aktualisiert. Es umfasst fünf Lektionen zum sicherer Umgang mit Lösemitteln. Jede Lektion besteht aus einer Seite für die Beschäftigten, auf der die wichtigsten Aspekte plakativ als Zeichnungen und Stichwort-Botschaften aufgearbeitet sind, sowie einer Seite mit Hintergrundinformationen für die Unterweiserin bzw. den Unterweiser. Abgerundet wird das SKG 017 von einem Fehlersuchbild (Wimmelbild) für die Verständniskontrolle und einer Unterschriftsliste für die rechtssichere Dokumentation der Unterweisung.
M 017 im Medienshop bestellen
M 017 im Downloadcenter herunterladen
KB 007 im Medienshop bestellen
KB 007 im Downloadcenter herunterladen
SKG 017 im Medienshop bestellen
SKG 017 im Downloadcenter herunterladen
KB 005 „Asbesthaltige Bodenbeläge – Was ist zu tun?“ an geänderte TRGS 519 angepasst
Die kurz & bündig-Schrift KB 005 gibt Hintergrundinformationen zu Einsatzgebieten von Asbest, durch Asbest ausgelöste Krankheiten und typischem Aussehen von asbesthaltigen Bodenbelägen.
Beschrieben wird das Vorgehen bei Asbestverdacht (Probenahme, Kennzeichnung, Analyse) und bei Bestätigung des Verdachts (TRGS 519, Beschäftigungsbeschränkungen, emissionsarme und anerkannte Verfahren).
Vor kurzem wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ in Teilen überarbeitet. Für das KB 005 ist vor allem die Einführung des Qualifikationsmoduls 1E relevant. Dies ermöglicht, Tätigkeiten mit geringer Exposition auch ohne die für andere Arbeiten geforderte Sachkunde durchzuführen.
Im KB 005 wurde entsprechend der Abschnitt „Wie wird vorgegangen, wenn Asbest nachgewiesen wird?“ und das zugehörige Ablaufdiagramm angepasst.
Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Benzol
Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.
Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertiggestellt: die DGUV Information 213-504 „Verfahren zur Bestimmung von Benzol“.
Das Verfahren 03 beschreibt die Probenahme mit Carbopack B/Carbopack X gefüllten Thermodesorptionsröhrchen mittels Pumpe und die gaschromatographischer Bestimmung mit massenselektiver Detektion nach thermischer Desorption. Das Verfahren wurde im Bereich von 0,004 mg/m³ bis 0,19 mg/m³ Benzol bezogen auf zwei Liter Probeluftvolumen validiert.
Das Verfahren 04 beruht auf der Probenahme an Aktivkohle-Röhrchen mittels Pumpe, anschließender Lösungsmitteldesorption und gaschromatographischer Trennung mit massenselektiver Detektion. Das Verfahren wurde im Bereich von 0,004 mg/m³ bis 4,2 mg/m³ Benzol bezogen auf 40 l Probeluftvolumen validiert. Es ist damit sowohl für die Überwachung der aktuellen als auch einer um Faktor 10 abgesenkten Akzeptanzkonzentration sowie auch im Gegensatz zu Verfahren 03 für die Bestimmung der Toleranzkonzentration dieses Gefahrstoffes geeignet.
Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen zum Messverfahren „Benzol”
Neues Analysenverfahren zur Bestimmung von Nitrosaminen
Valide Analysenverfahren sind für die tägliche Praxis ein wichtiges Instrument zur Messung von Gefahrstoffen. Federführend erarbeitet die BG RCI Messverfahren zur Feststellung der Konzentrationen krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen.
Eine weitere Schrift aus dieser Reihe ist fertig gestellt: das Verfahren 05 der DGUV Information 213-523 „Verfahren zur Bestimmung von Nitrosaminen“. Es beschreibt die Probenahme mit Pumpe und Adsorption an ThermoSorb-N-Kartuschen mittels Gaschromatographie mit TEA-Detektor nach Elution mit Dichlormethan/Methanol. Mit diesem Verfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von N-Nitrosodimethylamin, N-Nitrosodiethylamin, N-Nitrosodi-n-propylamin, N-Nitrosodi-n-butylamin, N-Nitrosopiperidin, N-Nitrosopyrrolidin und N-Nitrosomorpholin im Arbeitsbereich personengetragen oder ortsfest bestimmt. Die in der TRGS 552 „Krebserzeugende N-Nitrosamine der Kat 1A und 1B“ ebenfalls genannten N-Nitrosamine N-Nitrosomethylethylamin und N-Nitrosodi-i-propylamin können mit dieser Methode grundsätzlich auch analysiert werden, wurden im Rahmen der Methodenentwicklung aber nur teilvalidiert. Erstmalig wurde in diesem Verfahren der Einfluss der Luftfeuchte bei der Probenahme der N-Nitrosamine berücksichtigt.
Die absolute Bestimmungsgrenze des Messverfahrens liegt bei 0,004 μg je N-Nitrosamin pro Kartusche. Bei einem Probeluftvolumen von 400 l wird eine relative Bestimmungsgrenze von 0,010 μg/m³ erreicht.
Informationen zum Messverfahren finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen zum Messverfahren „Nitrosamine”
Bildnachweis / Impressum
Die Bildrechte aller im Newsletter verwendeten Abbildungen liegen auf Seiten der BG RCI. Davon ausgenommen ist das im Folgenden genannte Bild:
- Weihnachtskarte © MK-Photo, Fotolia #93782543
Dieser Newsletter wird Ihnen von der BG RCI zur Verfügung gestellt: Impressum