Fachwissen-Newsletter 5/2016

Ausgabe September 2016

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

„Wer trotz Krankschreibung arbeitet ist nicht versichert“ – das hört man häufig. Aber stimmt das? BG RCI-Arbeitsmediziner Matthias Bradatsch erklärt die Fakten und gibt Tipps für den Schutz der Gesundheit. Daneben informiert der aktuelle Fachwissen-Newsletter über wichtige gesetzliche Änderungen des Arbeitsschutzrechts und stellt neue Praxishilfen vor. Mit unserem neuen Merkblatt zu Extremereignissen finden Sie auch Informationen zum Verhalten nach Unfällen; denn bei psychisch belastenden Extremsituationen ist die wirksame Unterstützung wichtig.


Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht

Die Änderung der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und weiterer Arbeitsschutzverordnungen wurde am 17. August 2016 von der Bundesregierung beschlossen. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. :: weiterlesen

9. Änderung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung – ATP)

Im Amtsblatt der EU wurde am 20. Juli 2016 die 9. Anpassung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) veröffentlicht. :: weiterlesen

Arbeiten trotz Krankschreibung? Interview mit Arbeitsmediziner Matthias Bradatsch von der BG RCI

Zur Arbeit gehen, obwohl man eigentlich krankgeschrieben ist? Ist man da versichert und worauf sollte man achten? Matthias Bradatsch, Facharzt für Arbeitsmedizin bei der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, gibt Antworten. :: weiterlesen

Broschüren „Zur Nachahmung empfohlen!“ zum Förderpreis Arbeit • Sicherheit • Gesundheit

Nun auch über den Medienshop erhältlich: Die jährliche Broschüre „Zur Nachahmung empfohlen!“ zum Förderpreis Arbeit • Sicherheit • Gesundheit der BG RCI. Auf einer DVD sind zudem alle Inhalte des Downloadbereichs der Förderpreiswebseite zum Thema Sicherheit am Arbeitsplatz als Best Practice Sammlung enthalten. :: weiterlesen

Sicherheitskurzgespräch SKG 018 „Sicher Arbeiten – Sicherheitskennzeichnung“

Unfälle am Arbeitsplatz haben oft schwere Folgen. Eine korrekte Kennzeichnung von Gefahrenpotentialen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln senkt das Unfallrisiko deutlich. Die neue Unterweisungshilfe informiert kompakt über Sicherheitskennzeichen und deren Bedeutung und unterstützt Vorgesetzte bei Unterweisungen zum Thema. :: weiterlesen

Unterweisungshilfe der IVSS: Umgang mit Feuerlöschern

In der Hand von ausgebildeten Personen sind Feuerlöscher das ideale Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Mit der neuen Unterweisungshilfe der IVSS kann eine Einführung in den richtigen Umgang mit Feuerlöschern gegeben oder eine Übung zum Umgang mit Feuerlöschern unterstützt werden, um Theorie und Praxis zu verbinden. :: weiterlesen

Neue Medien zur „Verantwortung im Arbeitsschutz – Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen“

Welche Verantwortlichkeiten und Rechtspflichten bestehen im Arbeitsschutz? Das überarbeitete Merkblatt A 006 beschäftigt sich mit diesem Thema und geht auf unterschiedliche Rechtsquellen, Vorschriften und Regelwerke sowie auch auf Rechtsfolgen ein. Die Kurzbroschüre A 006-1 fasst die Inhalte des Merkblatts knapp zusammen und gibt einen ersten Überblick.. :: weiterlesen

Merkblatt A 022 „Extremereignis – Was tun? Das Betreuungsangebot der BG RCI bei Ereignissen mit psychischer Extrembelastung“

Bei Unfallereignissen im Betrieb können neben körperlichen auch psychische Gesundheitsschäden entstehen. Wie können sich Betriebe auf den Umgang mit solchen psychisch belastenden Extremsituationen vorbereiten? Das neue Merkblatt gibt praxisgerechte Hinweise. :: weiterlesen

Merkblatt B 007 „Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze“

Neuauflage des Merkblattes B 007 (DGUV Information 213-092): Infektiöses, sensibilisierendes und toxisches Potenzial von Pilzen und Schimmelpilzen bewertet. :: weiterlesen

Merkblatt LI 011 „Arbeiten im Knien und Hocken – Vermeidung von Gesundheitsschäden im bodenlegenden Handwerk“

Das redaktionell überarbeitete Merkblatt LI 011 der Branche Lederindustrie gibt grundsätzliche Hinweise zum Arbeiten im Knien und Hocken. :: weiterlesen


Ihr Kontakt zur Redaktion

Gabriele Haass
Prävention
Kompetenz-Center Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe
Gefahrstoffe, Biostoffe, Analytik

BG RCI Heidelberg
Telefon: 06221 5108-28105
E-Mail: gabriele.haass(at)bgrci.de


Unsere Themen zum Weiterlesen

Aktuelles aus dem Gefahrstoffrecht

Die Bundesregierung hat am 17. August 2016 eine Artikelverordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und weiterer Arbeitsschutzverordnungen beschlossen. Diese Fassung der Verordnung finden Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Inkrafttreten wurde für voraussichtlich Dezember 2016 angekündigt.

Zur Webseite des BMAS wechseln

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9. Änderung der Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung – ATP)

Erneut wurde die Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP-Verordnung) nun von der EU geändert. Während mit der letzten Anpassung im Juni dieses Jahres die Einstufungskriterien und P-Sätze an die UN-Modellvorschriften angepasst wurden, wird jetzt die Stoffliste in Anhang VI geändert:

  • Mit Wirkung zum 1. Juni 2017 wird die Tabelle 3.2, in der die Stoffe mit der „alten“ Einstufung und Kennzeichnung verzeichnet sind, passend zum Ende der letzten Übergangsfrist gelöscht.
  • Es werden einige Stoffeinträge geändert. Beispiele aus dieser Änderungsliste: Bisphenol A gilt nun als reproduktionstoxisch, Kategorie 1B (statt bisher Kategorie 2), die Einstufung von Glutaraldehyd wird modifiziert, spezifische Konzentrationsgrenzen von NMP und Diisobutylphthalat deutlich verschärft und etliche Kupferverbindungen sowie Blei neu in den Anhang VI aufgenommen.

Die Änderungen der Stoffliste können bereits angewendet werden. Spätestens am 1. März 2018 müssen diese Änderungen für die dort genannten Stoffe – auch in Gemischen – entsprechend umgesetzt werden. Es empfiehlt sich also für Hersteller von Stoffen und Gemischen, diesen Anhang schon jetzt entsprechend durchzusehen, da keine Abverkaufsfristen über den 1. März 2018 hinaus vorgesehen sind.

Wechselt zum Verordnungstext

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Arbeiten trotz Krankschreibung? Interview mit Arbeitsmediziner Matthias Bradatsch von der BG RCI

Die Krankschreibung ist eine Prognose des behandelnden Arztes oder der Ärztin, wann Beschäftigte voraussichtlich wieder arbeitsfähig sind. Sie hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Schutzes der gesetzlichen Unfallversicherung. Der greift in jedem Fall – bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin und wieder nach Hause. Ein häufiger Irrtum ist auch, es gebe eine „Gesundschreibung“. Die gibt es nicht.

Um vor Ende des Termins auf der AU-Bescheinigung wieder arbeiten zu gehen gilt es, zwei wichtige Punkte zu beachten: Der oder die Beschäftigte darf durch die Aufnahme seiner oder ihrer Tätigkeit die eigene Genesung nicht gefährden. Darüber hinaus sollten Betroffene aber auch an die Kolleginnen und Kollegen denken. Bei ansteckenden Krankheiten sollte ausgeschlossen werden, dass sie noch übertragbar sind. Um das einzuschätzen, hilft im Zweifel nur Rücksprache mit dem Arzt.

Lesen Sie das Interview im Blog der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Direkt zum Interview

Zum Blog der DGUV wechseln

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Broschüren „Zur Nachahmung empfohlen!“ zum Förderpreis Arbeit • Sicherheit • Gesundheit

Der Förderpreis Arbeit • Sicherheit • Gesundheit der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie sammelte in seinem fast 20-jährigen Bestehen zahlreiche innovative Ideen für den Arbeitsschutz. Neben der Webseite des Förderpreises stellt die Broschüre „Zur Nachahmung empfohlen!“ seit 2011 Innovationen vor, die in der Jury bewertet wurden und gibt zahlreiche Impulse für besseren Arbeitsschutz. Neben einer illustrierten Beschreibung der Ideen liegt der Broschüre eine DVD-ROM bei, die die mehr als 1.800 Beiträge der Förderpreis-Website auch für Arbeitsplätze ohne Internetanbindung zur Verfügung stellt. Wie die Website ist die Datenbank durchsuchbar. Ab sofort finden Sie die Broschüre „Zur Nachahmung empfohlen!“ auch im Medienshop der BG RCI.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

Zum Download der Broschürenreihe „Zur Nachahmung empfohlen!“ wechseln

In Förderpreisbeiträgen suchen

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Sicherheitskurzgespräch SKG 018 „Sicher Arbeiten – Sicherheitskennzeichnung“

Bei langjähriger Arbeitsroutine werden Gefahren oft nicht mehr wahrgenommen und notwendige Sicherheitsmaßnahmen missachtet. Um daraus resultierende Unfälle zu vermeiden, gibt es Vorschriften zur Sicherheitskennzeichnung. Im neuen Sicherheitskurzgespräch SKG 018 „Sicher Arbeiten – Sicherheitskennzeichnung“ werden die fünf verschiedenen Klassen von Sicherheitskennzeichen kompakt in fünf Lektionen dargestellt:

1. Verbotszeichen
2. Warnzeichen
3. Gebotszeichen
4. Rettungszeichen
5. Brandschutzzeichen

Die Unterweisungshilfe bespricht grundlegende Aspekte zu Gestaltung und Einsatz von Sicherheitskennzeichen und erläutert für jede Gruppe von Sicherheitskennzeichen die gemeinsame Formgebung und deren generelle Bedeutung.

Im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

Im Downloadcenter kostenlos verfügbare Vortragsfolien

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Unterweisungshilfe der IVSS: Umgang mit Feuerlöschern

Welcher Feuerlöscher ist zu verwenden, um einen Brand wirkungsvoll zu bekämpfen? Für die Praxis gilt die Faustregel: Glut muss gekühlt, Flammen müssen erstickt werden. Entsprechend gibt es Feuerlöscher für verschiedene Brandklassen.

Der Foliensatz unterstützt Vorgesetzte bei ihrer Aufgabe, Beschäftigte zu unterweisen und mit ihnen in ein offenes Gespräch zum Thema Arbeitssicherheit zu kommen. Er ermöglicht auf einfache Weise, die Unterweisung in Ihrem Unternehmen schnell und effizient vorzubereiten und wirksam durchzuführen.

Fünf einführende Lektionen veranschaulichen den richtigen Umgang mit Feuerlöschern:

  • Richtigen Feuerlöscher auswählen
  • Feuerlöscher auslösen
  • Richtige Löschtaktik nutzen
  • Feuerlöscher immer zugänglich halten
  • Prüfen von Feuerlöschern

Ein Fehlersuchbild unterstützt bei der Lernerfolgskontrolle.

Den kostenlosen Download finden Sie auf der Webseite der Sektion Chemie der IVSS (Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit).

Zur Webseite der IVSS-Sektion Chemie wechseln

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Neue Medien zur „Verantwortung im Arbeitsschutz – Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen“

Das redaktionell überarbeitete Merkblatt A 006 „Verantwortung im Arbeitsschutz – Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen“ geht auf das Thema Arbeitsschutz als Führungsaufgabe ein. Es beschreibt bestehende Rechtspflichten für die unterschiedlichen betrieblichen Akteurinnen und Akteure: Unternehmerinnen, Unternehmer, Führungskräfte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder -ärztin, Betriebsrat oder Betriebsrätin, Koordinatorinnen, Koordinatoren. Rechtsquellen werden genannt und mögliche Rechtsfolgen im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht beschrieben. Außerdem wird auf die unterschiedlichen Vorschriften und Regelwerke zum Thema eingegangen. Im Anhang des Merkblatts sind Auszüge aus ausgewählten Vorschriften des Arbeitsschutzrechts beigefügt.

Die gleichnamige redaktionell überarbeitete Kurzbroschüre A 006-1 fasst die Inhalte des Merkblatts A 006 knapp zusammen und gibt einen ersten Überblick.

Merkblatt A 006 im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

Kurzbroschüre A 006-1 im Medienshop bestellen (für Mitgliedsbetriebe in der Regel kostenlos)

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Merkblatt A 022 „Extremereignis – Was tun? Das Betreuungsangebot der BG RCI bei Ereignissen mit psychischer Extrembelastung“

Das neue Merkblatt A 022 „Extremereignis – Was tun? Das Betreuungsangebot der BG RCI bei Ereignissen mit psychischer Extrembelastung“ gibt Unternehmerinnen und Unternehmern sowie weiteren interessierten betrieblichen Akteurinnen und Akteuren praxisgerechte Hinweise und informiert darüber,

  • welche psychischen Reaktionsmuster (akute Belastungsreaktion, Anpassungsstörung, posttraumatische Belastungsstörung) auftreten können,
  • wie Betrieb und auch BG RCI präventiv tätig werden können,
  • welcher Handlungsbedarf in der Akutphase bzw. zur Erstbetreuung besteht,
  • was zur Stabilisierung und psychotherapeutischen Unterstützung von Betrieb und BG RCI unternommen werden kann,
  • was das sogenannte Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung leisten kann,
  • welche Melde- und Informationswege bestehen. 

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Merkblatt B 007 „Einstufung biologischer Arbeitsstoffe: Pilze“

Die alphabetische Einstufungsliste der Pilze, die die pathogenen Spezies umfasst, wurde überarbeitet und ergänzt. Neu zusammengestellt wurde eine Liste ausgewählter arbeitschutzrelevanter Pilze der Risikogruppe 1. Ausgewiesen sind neben der Einstufung in eine Risikogruppe auch Zoonoseerreger, tier- und pflanzenpathogene Spezies sowie sensibilisierende oder toxische Eigenschaften. Nur wenige Pilzspezies sind in Risikogruppe 3 eingestuft, der Risikogruppe 4 ist keine Art zugeordnet. Es war bisher gängige Praxis, morphologisch verschiedenen Erscheinungsformen einzelner Pilze eigene Namen zu erteilen. Mit dem International Code of Nomenclature for algae, fungi, and plants (Melbourne Code) von 2012 wurde dieses Verfahren für unzulässig erklärt. Jeder Pilz soll seitdem mit nur einem Namen versehen werden. Listen dieser Namen werden zurzeit erstellt. Es ist jedoch mit einer längeren Übergangsphase bis zu deren Fertigstellung zu rechnen. Bis zur Klärung der taxonomischen Diskussionen enthalten die Listen wie bisher die Namen von Ana- und Teleomorphen. Bei Synonymen sind Querverweise eingefügt. Einstufung und eventuelle Kennzeichnungen sind nur hinter dem aktuellen Namen nach Mycobank zu finden. Zudem wurde der gesamte Textteil überarbeitet und an die Novelle der Biostoffverordnung angepasst.

Die Einstufungslisten einschließlich des Vorspanns wurden im Rahmen des Kooperationsmodells vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in die TRBA 460 „Einstufung von Pilzen in Risikogruppen“ übernommen (GMBl 2016, Nr. 29/30, S. 562 ff.).

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Merkblatt LI 011 „Arbeiten im Knien und Hocken – Vermeidung von Gesundheitsschäden im bodenlegenden Handwerk“

Im redaktionell überarbeiteten Merkblatt LI 011 „Arbeiten im Knien und Hocken – Vermeidung von Gesundheitsschäden im bodenlegenden Handwerk“ werden folgende Themen angesprochen:

  • Typische Gefährdungen und Belastungen durch das Arbeiten im Knien und Hocken
  • Zwangshaltungen, Körperhaltungen und alternative Arbeitsmethoden
  • Gesundheitliche Störungen durch das Knien
  • Vorbeugung von Kniebeschwerden: Tipps und Knieschutz
  • Praktische Ausgleichsübungen zur Vorbeugung von Erkrankungen 

Das Merkblatt richtet sich an das bodenlegende Handwerk, Beschäftigte in der Instandhaltung, die häufig im Knien und Hocken arbeiten, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte. Das Merkblatt listet zudem die regionalen Kontaktdaten in den Präventionszentren der BG RCI für die Sparte Handwerk auf.

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Im Downloadcenter kostenlos verfügbar

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