Muster-Betriebs­anweisungen für Laboratorien

Muster-Betriebs­anweisungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

Hier finden Sie Muster-Betriebsanweisungen für Laboratorien, die in jedem Fall noch auf die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden müssen.

Weitere Muster-Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Produktgruppen, die angepasst werden müssen, finden Sie im Gefahrstoffinformationssystem GisChem sowie unter Betriebsanweisungen.


Labor der Schutzstufe 2 nach Biostoffverordnung

S1-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung

S2-Labor nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Medizinisch-diagnostisches Labor


Abzüge (Standard-Laborabzüge nach DIN EN 14175)

Mikrobiologische Sicherheitswerkbank Klasse II

Tischzentrifuge


Schutzbrillen im Labor

Schutzhandschuhe im Labor

Hand- und Hautschutzplan

Hygieneplan nach BioStoffV § 11


Gruppenbetriebsanweisung Hautätzende Stoffe

Ethidiumbromid (1239-45-8)


Clostridium tetani

Clostridium tetani Variante 1 (Tätigkeiten mit Clostridium tetani)

Staphylococcus aureus


Muster-Formblatt: Mit der Arbeitssicherheit betraute Personen

Muster: Regeln und Anweisungen über das Verhalten bei Unfällen und Betriebsstörungen im Produktionsbereich der Schutzstufe 2 (gemäß § 12 (1) BioStoffV)


Muster: Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkatasterblatt)

Für Laboratorien genügt in der Regel ein relativ einfaches Gefahrstoffverzeichnis, das nicht nur einen Überblick über die vorrätigen Stoffe, sondern auch über deren grundlegenden Eigenschaften bietet. Für Stoffe, die sich bei der Lagerung (gefährlich) verändern, ist eine Spalte mit einem Verfallsdatum zur Entsorgung vorgesehen. Varianten einer solchen Tabelle sind natürlich auch möglich.