Psychische Belastung und Beanspruchung
Das psyBel Programm der BG RCI
Das Arbeitsschutzgesetz fordert explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Die BG RCI hat für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung das psyBel Programm „Psychische Belastung erkennen – gesunde Arbeitsbedingungen gestalten“ entwickelt. Darin finden Sie Informationsmaterialien rund um das Thema aber auch verschiedene Instrumente zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Betrieb.
Portal Arbeit und Psyche der GDA
Das Portal "Arbeit und Psyche" bündelt zahlreiche Informationen zum Thema "Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen".
Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung? Neuer Erklärfilm zeigt wie's geht

Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung für die psychische Belastung? Wie geht das, warum sollte ich das tun und welchen Nutzen habe ich davon? Die Experten des "Arbeitsprogramms Psyche" erläutern die praktische Umsetzung anschaulich in einem kurzen Film. Anhand des exemplarischen Unternehmers Alex erklärt der Clip, wie psychische Belastungen bei der Arbeit entstehen und wie Unternehmerinnen und Unternehmer die Arbeitsbedingungen systematisch überprüfen können.
Das "Arbeitsprogramms Psyche" gehört zur "Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie" (GDA), in der Akteure aus Bund, Ländern und Unfallversicherung zusammenarbeiten.
Erklärfilm im Internetangebot des Arbeitsprogramms Psyche der GDA ansehen