Der Weg zur Bescheinigung

Das Begutachtungsverfahren

Die Begutachtung ist eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit Ihres betrieblichen AMS durch die BG RCI. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem arbeitsschutzgerechten Handeln der Mitarbeiter und Führungskräfte. Die Begutachtung erfolgt freiwillig auf Wunsch des Betriebes. Sie wird auf Basis eines zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmten Verfahrensgrundsatzes durch qualifizierte AMS-Begutachter nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards durchgeführt.

Bei der Begutachtung wird geprüft, ob die relevanten Inhalte des Nationalen Leitfadens für AMS umgesetzt werden und ob Indikatoren vorliegen, die auf ein wirksames Führungs- und Arbeitsverhalten im Arbeitsschutz schließen lassen. Die Begutachtung umfasst die Prüfung von Dokumenten, Begehungen im Betrieb sowie Interviews mit Führungskräften und Mitarbeitern (Näheres im Anhang).

Nach erfolgreicher Begutachtung wird Ihr Betrieb mit dem Gütesiegel "Sicher mit System" ausgezeichnet.