Einzelheiten der Begutachtung

Anfrage an die BG RCI

Sie erhalten Informationen über die Vorgehensweise bei der Be-gutachtung und über geeignete AMS-Angebote. Wir prüfen die Voraussetzungen für eine Begutachtung, legen den Geltungsbereich fest und treffen eine Vereinbarung mit Ihnen.


Bestandsaufnahme


Am Beginn des Begutachtungsverfahrens steht entweder

  • ein Selbstcheck durch den Betrieb (z. B. mit einer unserer Umsetzungshilfen)
    oder
  • eine Bestandsaufnahme durch die BG RCI (z. B. im Rahmen einer AMS-Beratung).


Maßnahmen planen und umsetzen


Als Ergebnis der Bestandsaufnahme optimieren Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation. Bei Bedarf unterstützen wir Sie im Rahmen unserer AMS-Angebote, z. B. mit Material zur Umsetzung, Beratung oder Seminaren.


Vor-Begutachtung (Stufe 1)


Die AMS-Dokumentation und Vorgehensweisen Ihres Betriebs werden begutachtet, z. B. hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen nach der Bestandsaufnahme, der Zielsetzungen im Arbeitsschutz, der Umsetzung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen oder der Verfahren zur ständigen Verbesserung innerhalb des Geltungsbereichs.
Ihre AMS-Dokumentation muss Aussagen zu den Inhalten unserer Umsetzungshilfen bzw. zu den relevanten Elementen des Kapitels 2 des Nationalen Leitfadens für AMS enthalten. Sollte Ihre AMS-Dokumentation nicht ausreichend sein, so haben Sie Gelegenheit, vor der weiteren Begutachtung die notwendigen Verbesserungen durchzuführen.


Begutachtung im Betrieb (Stufe 2)


Im Rahmen der Begutachtung wird durch

  • Befragungen,
  • Prüfen von Aufzeichnungen und
  • Beobachtung von Tätigkeiten und Prozessen

die Umsetzung des AMS beurteilt und durch repräsentative Stichproben die Wirksamkeit des AMS überprüft. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem wirksamen Handeln im Arbeitsschutz vor Ort.


Bericht und Bescheinigung


Über die Begutachtung und seine Ergebnisse erhalten Sie einen Bericht, der gegebenenfalls auch Verbesserungsvorschläge und Empfehlungen enthält. Nach erfolgreicher Begutachtung wird Ihnen vom Leiter der Prävention unserer Berufsgenossenschaft eine Bescheinigung ausgestellt, die bestätigt, dass das AMS Ihres Betriebs die Anforderungen an einen systematischen und wirksamen Arbeitsschutz auf der Basis des Gütesiegels "Sicher mit System" bzw. des Nationalen Leitfadens für AMS erfüllt. Wird aufgrund von Abweichungen keine Bescheinigung ausgestellt, ist nach Verbesserungen eine ergänzende Begutachtung möglich. Die Bescheinigung ist drei Jahre gültig, sofern die dafür vereinbarten Grundlagen weiter bestehen. Vor Ablauf der Gültigkeit können Sie eine neue Bescheinigung in Verbindung mit einer Wiederholungs-Begutachtung beantragen.