Änderung der CLP-Verordnung veröffentlicht – Titandioxid als vermutlich krebserzeugend eingestuft
Die 14. Anpassung der CLP-Verordnung ist als Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. Februar 2020 veröffentlicht worden. Teil dieser 14. ATP ist auch die Legaleinstufung von Titandioxid in Partikelform mit aerodynamischem Durchmessen bis maximal 10 µm als vermutlich krebserzeugend bei Einatmen (Carc. 2, H351 (Einatmen)).
Die Verordnung tritt am 9. März 2020 in Kraft. Sie muss spätestens am 1. Oktober 2021 umgesetzt werden. Ab dem 9. März 2020 darf die Verordnung bereits angewendet werden.
Hintergrundinformationen der BG RCI hierzu und die Antworten zu den Fragen des Arbeitsschutzes gibt es auf der GisChem-Webseite.
Das GisChem-Datenblatt zu Titandioxid wird voraussichtlich mit dem nächsten GisChem-Update am 15. März angepasst. Bei den Schutzmaßnahmen ist jedoch keine Änderung notwendig, da auch bislang der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten ist.