Analysenverfahren zur Bestimmung von 4-Aminodiphenyl

DGUV Information 213-502 (früher BGI 505-02 bzw. ZH1/120.2)

CAS-Nummer: 92-67-1

Synonyme:

  • 4-Aminobiphenyl
  • 4-Biphenylamin
  • p-Phenylanilin

Siehe DGUV Information 213-583 „Verfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen“, Verfahren 02.


Verfahren 01 – DC – zurückgezogen

Probenahme mit Pumpe und Absorption in verdünnter Schwefelsäure, Dünnschichtchromatographie

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelten Konzentration von 4-Aminodiphenyl im Arbeitsbereich ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe wird ein definiertes Luftvolumen durch Waschflaschen gesaugt, die mit verdünnter Schwefelsäure beschickt sind. Das absorbierte 4-Aminodiphenyl wird in die freie Base überführt, mit Dichormethan extrahiert und dünnschichtchromatographisch bestimmt.

Nachweisgrenze

Absolut: 30 ng 4-Aminodiphenyl.

Relativ: 0,1 mg/m³ ≙ 0,014 ml/m³ (ppm) an 4-Aminodiphenyl für 60 l Probeluft.

Erstellt

Dezember 1983

Zurückgezogen

Dezember 2007

Das zurückgezogene Verfahren können Sie im Einzelfall bei uns anfordern (stoffinfo(at)bgrci.de).

Zur Messung von 4-Aminodiphenyl ist das „Verfahren zur Bestimmung von aromatischen Aminen“ (DGUV Information 213-583), Verfahren 02, geeignet.

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