Analysenverfahren zur Bestimmung von Iodmethan

DGUV Information 213-524 (früher BGI/GUV-I 505-24 bzw. ZH1/120.24)

CAS-Nummer: 74-88-4


Verfahren 01 – GC – eingeschränkt geeignet: Kategorie E1

Probenahme mit Adsorption an Aktivkohle und gaschromatographische Bestimmung

Mit diesem Messverfahren wird die über die Probenahmedauer gemittelte Konzentration von Iodmethan im Arbeitsbereich personenbezogen oder ortsfest bestimmt.

Messprinzip

Mit Hilfe einer Pumpe, die von einer Person mitgeführt wird oder die ortsfest angebracht sein kann, wird ein definiertes Luftvolumen durch ein mit Aktivkohle gefülltes Glasröhrchen gesaugt. Anschließend wird das adsorbierte Iodmethan nach Elution mit Methanol durch Einspritzen der Lösung gaschromatographisch bestimmt.

Nachweisgrenze

Absolut: 30 pg Iodmethan.

Relativ: 0,005 ml/m³ (ppm) ≙ 0,03 mg/m³ an Iodmethan für 10 l Probeluft.

Erstellt

August 1984

Das Verfahren ist eingeschränkt geeignet nach Kategorie E1.

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