Personengetragene direktanzeigende Gefahrstoffmessgeräte
Neben den validierten Verfahren der Reihe „DGUV Information 213-5xx″ können auch solche mit direktanzeigenden Geräten unter bestimmten Randbedingungen vorteilhaft eingesetzt werden. So können durch Messungen, z. B. mit FT-IR-Geräten oder PID, Konzentrationsverläufe mit der Zeit während des Arbeitsprozesses beobachtet und daraus Schlüsse auf Expositionsspitzen gezogen werden. Allerdings müssen dabei die zum Teil gravierenden Querempfindlichkeiten und andere bestimmende Faktoren berücksichtigt werden, so dass diese ohne begleitende Messung mit einem validierten (Sammel-) Verfahren zur Bestimmung der absoluten Expositionshöhe nur bedingt bis gar nicht geeignet sind. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie hier: