Übergangsfristen

Die neue Verordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung muss für Stoffe seit dem 01.12.2010 verbindlich angewendet werden. Bereits in Verkehr gebrachte Stoffe mit alter Kennzeichnung durften jedoch noch bis zum 01.12.2012 weiterverkauft werden. Für Zubereitungen, die unter GHS als Gemische bezeichnet werden, wird die GHS/CLP-Kennzeichnung ab dem 01.06.2015 verbindlich.

Bis zum 01.06.2015 muss im Sicherheitsdatenblatt auch die alte Einstufung angegeben werden.
Eine Doppelkennzeichnung auf dem Etikett ist nicht zulässig.