UV-Schutz

UV-Belastung bei Arbeiten im Freien
In Arbeitsbereichen wie Freianlagen, Steinbrüchen oder Kläranlagen erfolgt ein großer Teil der Arbeiten unter freiem Himmel. Insbesondere in den Sommermonaten birgt die im Sonnenlicht enthaltene UV-Strahlung eine Gefährdung für die menschliche Haut. Typischerweise gefährdet sind Arbeitsplätze in der händischen Gewinnung in Steinbrüchen, die Arbeit der Sprengberechtigten, Werkschutztätigkeiten, Markierungsarbeiten, Bauarbeiten, Rangierarbeiten.
Die Berufskrankheit 5103

Aufgrund der gesundheitlichen Belastung durch UV-Strahlung wurde die Berufskrankheit 5103 „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in die Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen.
UV-Prognose des BfS

Das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht eine Vorhersage für den UV-Index und ermöglicht Ihnen eine fundierte Risikoabschätzung für Arbeiten im Freien.
Technische und organisatorische Prävention

Um Beschäftigte wirksam zu schützen, muss die Gefährdungsbeurteilung auch in Bezug auf die UV-Belastung bei der Arbeit im Freien durchgeführt werden.
Persönliche Schutzmaßnahmen

Sofern Arbeitsplätze nicht durch organisatorische oder technische Maßnahmen entschärft werden können, sind persönliche Maßnahmen erforderlich.
Medien

Auf einen Blick, ausführlich oder als praxisgerechte Unterweisungshilfe: Unsere Medien unterstützen Sie wirksam bei der Prävention!
Rubrik "Sonnenschutz" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
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