7.4 Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten

Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten sind regelmäßig durch eine befähigte Person zu prüfen. Dabei sind insbesondere die Schließeinrichtungen für Türen und Anschlüsse, die Dichtungen und der Luftwechsel zu berücksichtigen.

Es wird empfohlen, die Prüfungen im Abstand von nicht mehr als einem Jahr vorzunehmen.

Siehe DIN EN 14470-1 „Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke; Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten“.

Massiv mechanisch belastete Sicherheitsschränke (Auflasten, Überbauung) können die Widerstandsfähigkeit im Brandfall ungünstig verändern.