Verletzung durch Rührwelle im Labor

Haarausriss an einem Laborrührwerk

Trotz des wohlbekannten Umstandes, dass kraftbetriebene Rührwellen eine gefährliche Fangstelle darstellen, waren in dem Laboratorium die geforderten Verkleidungen der Wellen nicht vorhanden oder wurden, dort wo solche montiert waren, nicht der Behälterhöhe angepasst, so dass die Rührwellen frei liefen – und das bei Antriebsleistungen von 500 bis 1000 W. Zudem waren die Ein- und Ausschalter der Rührer hinter diesen an der Wand befestigt, so dass der Bediener jedes Mal zwischen den recht eng nebeneinander installierten Rührern hindurchgreifen musste, wobei er unweigerlich in die Gefahrenzone geriet.

Und so geschah, was geschehen musste: Die Welle ergriff den Haarschopf eines Mitarbeiters und begann, diesen aufzuwickeln. Nur dem Umstand, dass die Haare auf der einen Kopfseite ausrissen, hat der Versicherte zu verdanken, dass er nicht skalpiert wurde. Allerdings verlor er fast die gesamte Behaarung der einen Kopfhälfte.

Als Lösung bietet sich die Verkleidung der Rührwellen durch feste Rohre an, wenn eine einheitliche Höhe der Rührbehälter einzuhalten ist, oder die Anbringung von Teleskoprohren oder Bälgen, die allerdings konsequent der jeweiligen Behälterhöhe anzupassen sind. Lediglich bei Motorleistungen von nicht mehr als 300 W kann hiervon abgewichen werden. Weitere Maßnahmen sind die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter anhand einer Betriebsanweisung und die Abstimmung von Kleidung, Schmuck, Haartracht und persönlicher Schutzausrüstung (keine (!) Handschuhe tragen) auf den Arbeitsplatz, damit ein solcher Unfall beim nächsten Mal nicht ins Auge geht.

Siehe: Sichere Chemiearbeit,11-1992, Seite 143

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