WEBVTT
Kind: captions
Language: de

00:00:00.970 --> 00:00:2.970
[Musik]

00:00:20.000 --> 00:00:24.990
Ja, wir starten in den Tag mit einem allgemeinen Block.

00:00:25.000 --> 00:00:30.990
Wir reden ein bisschen über gesetzliche Grundlagen und über die Grundlagen für zur Prüfung befähigte Personen.

00:00:31.000 --> 00:00:36.577
Und dafür haben wir vorab einen Block gewählt, in dem wir Sie informieren möchten 

00:00:36.577 --> 00:00:39.296
über gesetzliche Neuerungen, Neuerungen im Regelwerk.

00:00:39.431 --> 00:00:42.916
Das machen wir nicht en Detail, sondern wir haben eine Liste zusammengestellt.

00:00:42.916 --> 00:00:45.809
Ich gebe kurz ein paar Hinweise beim Durchgehen durch die Liste.

00:00:46.077 --> 00:00:47.990
Und diese Liste ist dann verlinkt.

00:00:48.000 --> 00:00:53.938
Das bedeutet, wenn Sie sich den Vortrag dann runterladen, können Sie den Links folgen 

00:00:53.938 --> 00:00:59.277
und sehen dieses technische Regelwerk oder das gesetzliche Regelwerk, was dahinter liegt, direkt,

00:00:59.277 --> 00:01:00.990
und können sich das ansehen.

00:01:05.244 --> 00:01:09.990
So, funktioniert alles wunderbar.

00:01:13.037 --> 00:01:14.570
Genau, dann können wir auch schon starten.

00:01:14.570 --> 00:01:22.990
Also, los geht es mit grundsätzlichen, übergeordneten Regelwerken, nämlich die ATEX-Leitlinien und die Druckgeräterichtlinien, Leitlinien.

00:01:23.000 --> 00:01:28.905
Diese zwei wurden in den letzten Jahren angepasst.

00:01:28.905 --> 00:01:32.990
Es ist aber tatsächlich nichts grundlegend, maßgeblich Neues da passiert.

00:01:33.000 --> 00:01:34.990
Es wurden Begrifflichkeiten geschärft.

00:01:35.000 --> 00:01:39.313
Und insofern haben wir die jetzt hier verlinkt.

00:01:39.313 --> 00:01:47.060
Ein Hinweis auf die Maschinenverordnung, die EU-Maschinenverordnung gibt es schon, ist schon veröffentlicht worden seit einiger Zeit,

00:01:47.060 --> 00:01:51.754
wird aber erst in Kraft treten am 20. Januar 2027.

00:01:51.754 --> 00:01:53.990
Das heißt, in der Nacht müssen Sie dann umstellen.

00:01:54.000 --> 00:01:59.990
Besser, Sie bereiten sich jetzt schon in die Richtung vor und nutzen die Möglichkeiten, die wir bieten.

00:02:00.000 --> 00:02:07.990
Die Kollegen von der Maschinensicherheit sind da sehr akribisch schon am Machen und Tun, bereiten vieles vor, sodass Sie rechtzeitig Unterstützung bekommen.

00:02:08.000 --> 00:02:15.000
Unter den nächsten drei Links haben wir eine Liste mit Vorschriften zu den Themen veröffentlicht.

00:02:15.010 --> 00:02:23.990
Das heißt, zu den Druckanlagen, zu den explosionsgefährdeten Bereichen und zu den Flüssiggasanlagen, da können Sie ein bisschen Orientierung kriegen.

00:02:24.000 --> 00:02:29.448
Auch wenn Sie mal weiter schmökern wollen, ist das eine gute Adresse, um voranzukommen.

00:02:32.000 --> 00:02:37.990
Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen gibt es bereits seit 2021.

00:02:38.000 --> 00:02:42.990
Das hat man geschaffen im Zuge einer Neuregelung der Gesetze.

00:02:43.000 --> 00:02:51.744
Hierzu haben wir eine extra Podcastfolge gemacht, nämlich die Podcastfolge „Unter Druck“, die Folge 26, die Sie sich gerne dazu anhören können.

00:02:52.390 --> 00:02:59.316
Zum Themenkomplex Betriebssicherheitsverordnung haben wir hier eine Sammlung von technischen Regeln aufgeführt, 

00:02:59.316 --> 00:03:04.138
die wieder einschlägig für die entsprechenden Bereiche, die wir heute behandeln, sind.

00:03:04.636 --> 00:03:11.990
Ebenso auf dieser Seite ist auch eine TRBS, die neu ist, die TRBS 1151.

00:03:12.000 --> 00:03:13.793
Die haben wir Ihnen auch hier verlinkt.

00:03:16.323 --> 00:03:22.862
Dann möchten wir Sie noch auf zwei Empfehlungen zur Betriebssicherheitsverordnung hinweisen, das sind die 1113 und die 1201,

00:03:22.862 --> 00:03:30.894
zu denen wir, zum letztgenannten Leitfaden zur Umsetzung von Prüfanforderungen nach den verschiedenen Rechtsvorschriften, auch einen Podcast gemacht haben.

00:03:31.000 --> 00:03:36.160
Da geht es darum, wenn Sie verschiedene Anforderungen haben, wie Sie das vielleicht in der Prüfung zusammenführen können.

00:03:37.539 --> 00:03:39.990
Die Gefahrstoffverordnung ist novelliert worden.

00:03:40.000 --> 00:03:46.312
Hier haben die Kollegen von dem entsprechenden Bereich bei der BG RCI einen Film gemacht, der ist hier ebenfalls verlinkt, 

00:03:46.312 --> 00:03:57.000
ein Schulfilm, Lehrfilm, wo die Unterschiede wie in einer Synopse zusammengeführt werden, hochkarätig und sehr informativ.

00:03:57.000 --> 00:04:03.990
Und ebenfalls zur Gefahrstoffverordnung haben wir auch noch drei TRGS, die einschlägig sind, verlinkt.

00:04:04.000 --> 00:04:13.990
Das war der kurze Themenblock vorab, so ein bisschen das Fresh-Up zu den gesetzlichen Gegebenheiten, die es gibt und was es da an Neuerungen gibt.

00:04:14.000 --> 00:04:19.019
Schauen Sie da ganz in Ruhe rein im Nachgang, das ist nichts, was wir jetzt vertiefen wollen.

00:04:19.342 --> 00:04:29.655
Wir starten mit den Fachvorträgen und zwar zu Beginn eine allgemeine Grundlage, nämlich die Qualifikationen und Aufgaben der zur Prüfung befähigten Personen, 

00:04:29.655 --> 00:04:35.000
allgemein gehalten mit einem konkreten Beispiel aus dem Bereich Schlauchwesen.

00:04:38.926 --> 00:04:45.916
Grundsätzlich haben wir Grundanforderungen in der Betriebssicherheitsverordnung stehen, das steht ganz vorne bei den Begrifflichkeiten, bei den Definitionen.

00:04:45.916 --> 00:04:53.409
Da werden wir darüber reden, wir reden kurz über die Anforderungen von Anhang 2 und Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung für spezielle Fälle 

00:04:53.409 --> 00:05:02.159
und die vertiefenden Anforderungen, die in der entsprechenden technischen Regel, das ist die 1203, für zur Prüfung befähigte Personen genannt werden.

00:05:02.159 --> 00:05:08.254
Zur Orientierung: in der Betriebssicherheitsverordnung steht so ein Dreizeiler, die entsprechende TRBS ist 16 Seiten lang, 

00:05:08.254 --> 00:05:11.396
also da wird das richtig aufgedröselt, um was geht es.

00:05:13.409 --> 00:05:15.822
Was heißt „zur Prüfung befähigte Person“?

00:05:15.822 --> 00:05:17.625
Was muss die mitbringen?

00:05:17.625 --> 00:05:20.227
Wie ist es definiert in der Betriebssicherheitsverordnung?

00:05:22.316 --> 00:05:28.294
Da steht zunächst mal, eine Berufsausbildung muss die Person haben, sie muss Berufserfahrung haben 

00:05:28.294 --> 00:05:32.857
und sie muss eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld des Prüfgegenstandes machen.

00:05:33.000 --> 00:05:40.473
Relativ allgemein gehalten, das Ganze wird in der technischen Regel, die das dann aufdröselt, sehr viel genauer beschrieben.

00:05:40.473 --> 00:05:46.746
Da steht zu den allgemeinen Anforderungen, dass der Gesetzgeber gerne eine technische Berufsausbildung möchte.

00:05:47.000 --> 00:05:50.990
Oder auch eine andere technische Qualifikation.

00:05:51.582 --> 00:05:57.423
Was das auch immer sein möge, die andere technische Qualifikation, wenn ich keine technische Berufsausbildung habe ...

00:05:57.423 --> 00:06:02.532
das obliegt der Person, die die befähigte Person beauftragt.

00:06:02.532 --> 00:06:09.734
In der Regel ist es ja der Arbeitgeber, der diese Unternehmerpflicht hat und dieser Arbeitgeber muss dann jemanden beauftragen, 

00:06:09.734 --> 00:06:15.323
der für ihn die Prüfung durchführt oder für Sie die Prüfung durchführt und diese Person muss geeignet sein.

00:06:15.323 --> 00:06:19.819
Und das obliegt eben der Person, die beauftragt, das einzuschätzen.

00:06:19.819 --> 00:06:25.873
Das machen nicht wir, sondern im Zweifelsfall muss der Arbeitgeber wissen: Kann die Person das oder kann die das nicht?

00:06:25.873 --> 00:06:27.500
Technisches Studium ist auch ausreichend.

00:06:27.500 --> 00:06:29.012
Dankeschön.

00:06:30.200 --> 00:06:31.372
Berufserfahrung.

00:06:31.662 --> 00:06:35.602
Da steht in der TRBS: Eine angemessene Zeit im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln.

00:06:36.000 --> 00:06:43.990
Ein bisschen Gummi-Paragraf, steht gerne in Gesetzen – geeignete Arbeitsmittel, angemessene Zeit und solche Geschichten.

00:06:44.000 --> 00:06:47.990
Auch hier wieder eine Beurteilung der beauftragten Person.

00:06:48.000 --> 00:06:50.990
Was ist eine angemessene Zeit im Umgang mit den zu prüfenden Arbeitsmitteln?

00:06:51.000 --> 00:06:56.990
Das machen nicht wir, sondern die Person, die beauftragt, die muss diese Grundlage einfach legen.

00:06:57.474 --> 00:07:01.861
Und die Person muss Kenntnisse der Funktion zu der Betriebsweise der Arbeitsmittel und Prüfmittel haben.

00:07:02.356 --> 00:07:03.677
Finde ich relativ klar.

00:07:03.677 --> 00:07:09.655
Wer was prüfen soll, muss wissen: Wie funktioniert das, wofür ist das überhaupt da und wie funktioniert auch mein Prüfequipment?

00:07:11.000 --> 00:07:16.990
Bezüglich der zeitnahen beruflichen Tätigkeit steht da: „eine Tätigkeit im Umfeld des Prüfgegenstandes“.

00:07:17.000 --> 00:07:20.990
Man soll also in dem Bereich, wo dieser Gegenstand benutzt wird, arbeiten.

00:07:21.000 --> 00:07:25.990
Wenn man eine Leiter prüft, soll man natürlich auch mit einer Leiter umgehen und mit Leitern arbeiten.

00:07:26.000 --> 00:07:33.990
Wenn man Kessel- oder Druckbehälter prüft, soll man natürlich auch in diesem Bereich sein und mit Kesseln und Druckbehältern umgehen.

00:07:34.000 --> 00:07:41.990
Eine angemessene Weiterbildung durchführen, zum Beispiel durch eine Fortbildung zum Lehrgang für zur Prüfung befähigte Personen.

00:07:42.000 --> 00:07:46.990
Und das ist etwas, was ich immer wichtig finde, auch eine Durchführung und Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr.

00:07:47.000 --> 00:07:50.000
Das bedeutet, man soll eine gewisse Prüfpraxis haben.

00:07:50.050 --> 00:07:57.323
Wenn ich einmal im Jahr, im Januar, so als Jahresauftakt, meine zu prüfenden Sachen rannehme 

00:07:57.323 --> 00:08:00.753
und sage, jetzt prüfe ich die mal und habe das vor einem Jahr das letzte Mal gemacht, 

00:08:01.292 --> 00:08:07.414
dann würde es sicherlich der einen oder anderen Person schwer fallen, hier ein Gefühl dafür zu haben, auf was kommt es an.

00:08:07.414 --> 00:08:09.990
Das verschleift sich ganz schnell.

00:08:10.000 --> 00:08:14.000
Und Sie müssen Ihre Kenntnisse zum Stand der Technik aufrechterhalten.

00:08:14.090 --> 00:08:22.660
Das bedeutet, Fachliteratur lesen, Teilnahme an Erfahrungsaustauschtreffen, wie beispielsweise hier an so einem Tag 

00:08:22.660 --> 00:08:27.525
oder bei anderen Veranstaltern, einfach um die Kenntnisse auf Stand zu halten.

00:08:27.525 --> 00:08:36.000
Es gibt immer mal gesetzliche Änderungen und Anpassungen und die kriegen Sie im Regelfall als Normalmensch, der im Arbeitsalltag integriert ist, nicht mit.

00:08:38.431 --> 00:08:40.118
Jetzt haben wir hier mal ein Beispiel.

00:08:40.118 --> 00:08:45.990
Es gibt noch zusätzliche Anforderungen in der TRBS, hier ein Beispiel für Arbeitsmittel mit hydraulischen Komponenten.

00:08:46.000 --> 00:08:56.205
Da ist diese technische Berufsausbildung dem Regelungssetzer so wichtig, dass er eine technische Berufsausbildung vorschreibt, aber noch zusätzlich konkretisiert.

00:08:56.990 --> 00:09:02.819
Grundkenntnisse über Arbeiten an hydraulischen Einrichtungen sollen vorhanden sein und er nennt sogar Berufsbilder, 

00:09:02.819 --> 00:09:10.000
die explizit diese Kenntnisse vermitteln, nämlich Industrieanlagen-Mechatroniker, Kfz-Mechatroniker, Landmaschinenmechatroniker.

00:09:10.000 --> 00:09:14.990
Also alle Mechatroniker-Ausbildungen enthalten Kenntnisse über hydraulische Anlagen, wie die funktionieren.

00:09:15.775 --> 00:09:19.765
Und die Kenntnisse sind bedarfsweise zu ergänzen, zu aktualisieren.

00:09:19.765 --> 00:09:29.990
In dem Fall resultiert es einfach daraus: Wir haben keinen Hydrauliklehrberuf und deswegen ist es immer so eine Anlern-Reinlern-Sache, wo man Grundkenntnisse hat, die man vielleicht vertiefen muss.

00:09:30.732 --> 00:09:36.636
Hinsichtlich der Berufserfahrung, Sie erinnern sich, hatten wir eben, ich blättere mal eine Seite zurück, eine angemessene Zeit im Umgang.

00:09:36.636 --> 00:09:42.210
Jetzt wird konkretisiert: Mindestens ein Jahr möchten wir gerne Berufserfahrung sehen.

00:09:42.220 --> 00:09:45.615
Und es wird auch genau gesagt, mit was die Berufserfahrung sein soll.

00:09:45.615 --> 00:09:48.970
Es muss irgendwas tatsächlich in dem Bereich der Hydraulik sein.

00:09:48.980 --> 00:09:58.990
Und bezüglich der zeitnahen beruflichen Tätigkeit eine angemessene Weiterbildung, zum Beispiel durch die Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder Erfahrungsaustauschen.

00:10:01.283 --> 00:10:05.990
Druckanlagen, da wird das auch konkretisiert, auch zusätzliche Anforderungen.

00:10:06.000 --> 00:10:11.990
Hier geht es um die Druckanlagen, die in Anhang 2, Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung verankert sind.

00:10:12.000 --> 00:10:16.990
Das sind die sogenannten überwachungsbedürftigen Druckanlagen oder Druckanlagenteile.

00:10:17.775 --> 00:10:23.990
Auch hier wird eine einschlägige technische Berufsausbildung gefordert, auch wieder konkreter, schärfer formuliert.

00:10:24.000 --> 00:10:32.990
Auch die mindestens einjährige Erfahrung mit Zusammenbau, Betrieb, Instandhaltung, Herstellung der zu prüfenden Druckanlagen oder Anlagenteile.

00:10:34.034 --> 00:10:41.990
In der Tätigkeit, die man gerade ausübt: Ausreichende Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften, Regelungen und auch hier wieder die Weiterbildung.

00:10:43.955 --> 00:10:48.609
Hier habe ich Ihnen mal so eine kleine Übersicht gemacht, um einfach ein Gefühl dafür zu kriegen.

00:10:48.609 --> 00:10:59.990
Wir haben verschiedenes Prüfpersonal und die zur Prüfung befähigte Person, die wir auf der rechten Seite sehen, die kommt für unterschiedliche Arbeitsmittel in Frage.

00:11:00.000 --> 00:11:06.706
Es gibt einmal die allgemeinen Arbeitsmittel, die in der Betriebssicherheitsverordnung in dem ersten Teil aufgeführt werden, 

00:11:06.706 --> 00:11:10.810
bevor es zu den überwachungsbedürftigen oder den besonderen Arbeitsmitteln geht.

00:11:11.000 --> 00:11:15.990
Auch hier sind bestimmte Arbeitsmittel nach Anhang 3 enthalten, mit Höchstfristen.

00:11:16.000 --> 00:11:23.980
Und dann kommen wir schon in eine Zeile, die Druckanlagenzeile, das ist diese zweite durchgehende Zeile, wo auch die zugelassene Überwachungsstelle, die ZÜS, 

00:11:23.980 --> 00:11:30.417
das heißt die Prüforganisationen, die akkreditiert sind, die werden hier auch mit ins Boot genommen.

00:11:30.417 --> 00:11:34.990
Das heißt, es gibt Druckanlagen, wo der Gesetzgeber sagt, dafür muss die Prüforganisation kommen.

00:11:35.000 --> 00:11:40.990
Und es gibt Druckanlagen, wo der Gesetzgeber sagt, diese darf auch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen.

00:11:41.000 --> 00:11:43.990
Das Gleiche haben wir im Bereich der Ex-Anlagen.

00:11:44.000 --> 00:11:51.990
Da ist einfach die Unterscheidung, dass wir in genehmigungspflichtigen Anlagen für entzündbare Flüssigkeiten immer die ZÜS im Boot haben.

00:11:52.000 --> 00:11:56.990
Und bei Aufzugsanlagen ist die zur Prüfung befähigte Person ganz raus, ist auch heute kein Thema.

00:11:57.000 --> 00:12:00.990
Da kommt dann immer die zugelassene Überwachungsstelle.

00:12:01.862 --> 00:12:06.990
Wir haben ein Praxisbeispiel mal mitgebracht, nämlich die Prüfzuständigkeiten von Schlauchleitungen.

00:12:07.000 --> 00:12:24.990
Hierzu haben wir auch topaktuell ein neues Merkblatt, das Merkblatt T 002 der BG RCI und der Hinweis, dass wir in den Folgen 12, 22 und 29 des Podcasts „Unter Druck“ dazu auch intensive Informationen geben.

00:12:26.379 --> 00:12:32.572
Prüfpersonal, da gibt es einfach eine Unterscheidung im Bereich der Schlauchleitungen.

00:12:32.572 --> 00:12:41.464
Und zwar gibt es immer die Möglichkeit, Personen, die spezielle Kenntnisse haben, die eine kurze Schulung bekommen haben, für Kontrollen einzusetzen.

00:12:41.464 --> 00:12:49.375
Das heißt, der Arbeitgeber und auch die befähigte Person kann sich einfach geeignete Kollegen, Mitarbeitende holen und sagen: 

00:12:49.375 --> 00:12:54.778
Hier, pass auf, ich erkläre dir mal ein bisschen was und ich möchte gerne, dass du regelmäßig Kontrollen für mich durchführst.

00:12:55.090 --> 00:13:02.990
Arbeitstägliche Sichtkontrollen, wöchentliche Kontrollen, äußere Beschaffenheit oder ist Warnbeschilderung vorhanden oder solche Geschichten.

00:13:03.000 --> 00:13:08.874
Diese Maßnahme kann immer begleitend da sein und ist aus unserer Sicht auch absolut förderlich, 

00:13:08.874 --> 00:13:16.882
weil es einfach den Umgang mit den speziellen Arbeitsmittelschlauchleitungen einfach ein bisschen auch sensibler in der Belegschaft gestaltet.

00:13:17.000 --> 00:13:22.251
Wenn da welche sind, die da ein bisschen drauf achten, dann fliegt das nicht durch die Gegend, wird auf den Boden geschmissen, 

00:13:22.251 --> 00:13:26.879
es wird mit einem Stapler drüber gefahren oder solche Geschichten, sondern es wird ein bisschen sensibler damit umgegangen.

00:13:28.099 --> 00:13:35.464
Wenn wir dann auf dem senkrechten Pfeil der Qualifikation nach oben gehen, dann kommt hier die zur Prüfung befähigte Person.

00:13:35.464 --> 00:13:42.777
Eine Person, die Arbeitsmittel prüft, entsprechende Ausbildung absolviert hat und in dem Bereich Schlauchleitung, 

00:13:42.777 --> 00:13:47.750
in dem Bereich prüft, wo sie als Druckbeaufschlagte Arbeitsmittel einsortiert sind.

00:13:48.000 --> 00:13:53.990
Die nächste Evolutionsstufe ist dann der Bereich der Überwachungsbedürftigen Schlauchleitungen.

00:13:54.000 --> 00:14:00.526
Hier haben wir ebenfalls eine Person, die, leider muss ich sagen, ebenfalls „zur Prüfung befähigte Person“  heißt.

00:14:00.526 --> 00:14:02.516
Das ist ein bisschen missverständlich.

00:14:02.570 --> 00:14:07.441
Allerdings ist das die zur Prüfung befähigte Person, die zusätzliche Anforderungen erfüllen muss.

00:14:07.441 --> 00:14:12.491
Die sind in Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 3 der Betriebssicherheitsverordnung formuliert.

00:14:13.190 --> 00:14:15.698
Zusätzliches Können, zusätzliches Wissen.

00:14:15.698 --> 00:14:20.365
Das ist auf der Qualifikationsstufe eine höhere Evolutionsstufe.

00:14:20.849 --> 00:14:30.839
Und diese zur Prüfung befähigte Person, die quasi das Krönchen auf hat, sage ich immer so gerne, die teilt sich dieses Spielfeld mit den zugelassenen Überwachungsstellen.

00:14:31.000 --> 00:14:36.642
Auch hier hat der Gesetzgeber vorgesehen, die richtig scharfen Fälle im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlage, 

00:14:36.642 --> 00:14:39.331
da muss dann eine zugelassene Überwachungsstelle kommen.

00:14:39.331 --> 00:14:47.294
Und die Eingangsfälle, die in den Bereich überwachungsbedürftige Schlauchleitungen fallen, 

00:14:47.294 --> 00:14:51.427
die darf eine zur Prüfung befähigte Person mit dem Krönchen prüfen.

00:14:53.917 --> 00:14:57.817
Kommen wir mal kurz zu den Prüfungen, da möchte ich auch unterscheiden.

00:14:57.817 --> 00:15:04.248
Es gibt die Unterscheidung „Druckbeaufschlagte Arbeitsmittel“ und „Überwachungsbedürftige Anlagen“.

00:15:04.506 --> 00:15:08.916
Und im Bereich der Druckbeaufschlagten Arbeitsmittel kennen wir drei Prüfanlässe.

00:15:08.916 --> 00:15:16.658
Das ist die Prüfung vor der Inbetriebnahme, das ist die Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme und die Wiederkehrende Prüfung.

00:15:16.852 --> 00:15:24.165
Und hier ist es ganz wichtig, dass der Verantwortliche in der Firma, der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin eine Gefährdungsbeurteilung macht 

00:15:24.165 --> 00:15:28.882
und ermittelt, habe ich überhaupt irgendwelche Gefährdungen für meine Mitarbeitenden.

00:15:29.184 --> 00:15:42.302
Und wenn dieser Schluss kommt, dass die Montagebedingungen beispielsweise, dass davon die Sicherheit des Arbeitsmittels abhängt, das wird bei Schlauchleitungen in der Regel der Fall sein, dann ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme notwendig.

00:15:43.358 --> 00:15:48.529
Nach prüfpflichtigen Änderungen oder nach außergewöhnlichen Anlässen machen wir Prüfungen vor Wiederinbetriebnahme.

00:15:48.529 --> 00:15:52.974
Das heißt, wenn die Schlauchleitung zwei Jahre im Lager liegt als Ersatzleitung, 

00:15:52.974 --> 00:15:56.870
wenn sonntags in der Nachtschicht das Ding kaputt geht, muss ich die im Prinzip erstmal prüfen.

00:15:57.002 --> 00:16:00.787
Ist die in Ordnung, kann ich die überhaupt sicher einsetzen, ist es ein sicheres Arbeitsmittel?

00:16:01.132 --> 00:16:03.261
Und dann haben wir natürlich die Wiederkehrende Prüfung. 

00:16:03.261 --> 00:16:08.651
Auch hier wieder: Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass es Schäden verursachende Einflüsse gibt.

00:16:09.577 --> 00:16:14.464
Im Bereich der Überwachungsbedürftigen Anlagen, jetzt haben wir diese Grenze wieder überschritten ...

00:16:14.464 --> 00:16:17.163
da sagt der Gesetzgeber ein bisschen genauer:

00:16:17.486 --> 00:16:23.155
Es gibt ebenfalls diese drei Prüfanlässe, aber es ist verpflichtend: vor Inbetriebnahme immer prüfen, 

00:16:23.155 --> 00:16:27.905
nach prüfpflichtigen Änderungen auch immer prüfen und Wiederkehrende Prüfung immer durchführen.

00:16:27.905 --> 00:16:31.809
Also hier gibt es nicht mehr diese Möglichkeit, sich über die Gefährdungsbeurteilung rauszureden.

00:16:31.809 --> 00:16:33.990
Da will der Gesetzgeber das immer haben.

00:16:35.000 --> 00:16:39.042
Kommen wir zum Abschluss noch zu den Voraussetzungen der Beauftragung.

00:16:39.042 --> 00:16:42.356
Wir haben ja schon ein paar Sachen gehört, was die Person können muss nach TRBS

00:16:42.356 --> 00:16:45.421
und nach der Betriebssicherheitsverordnung.

00:16:45.862 --> 00:16:50.531
Wir machen auf jeden Fall eine Gefährdungsbeurteilung, in der wir ermitteln: Welche Gefährdungen gehen von dem Arbeitsmittel aus 

00:16:50.531 --> 00:16:55.533
und was muss die Person können, die dort eben zur Prüfung eingesetzt wird?

00:16:55.533 --> 00:16:57.990
Wie oft prüfe ich das und was prüfe ich?

00:16:58.668 --> 00:17:01.658
Das sind so die Dinge, die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.

00:17:02.283 --> 00:17:08.024
Natürlich die Grundvoraussetzungen und die erweiterten Voraussetzungen müssen erfüllt werden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

00:17:08.024 --> 00:17:09.912
Ich brauche eine Schulung durch den speziellen Kurs.

00:17:10.192 --> 00:17:13.270
Ich brauche körperliche und geistige Eignung.

00:17:14.045 --> 00:17:20.765
Ich kann da nicht jemanden hinschicken, der das körperlich überhaupt nicht hinkriegt oder der vielleicht nicht reif ist, der Verantwortung gerecht zu werden.

00:17:21.842 --> 00:17:23.548
Genau den Punkt.

00:17:24.087 --> 00:17:28.572
Und ich finde es immer ganz wichtig, dass die Person, die man beauftragt, auch die Beauftragung annimmt.

00:17:28.572 --> 00:17:30.120
Das ist ja so ein zweigleisiges Ding.

00:17:30.130 --> 00:17:32.990
Man sagt ja nicht immer, „Du musst“ – „Nee, ich will nicht.“

00:17:33.000 --> 00:17:35.990
Nein, die Person soll auch bereit sein, diese Aufgabe durchzuführen.

00:17:36.000 --> 00:17:39.990
Ansonsten wird das irgendwann sicherlich schiefgehen, wenn man das jemandem einfach aufdrückt.

00:17:40.991 --> 00:17:43.066
Was schreiben Sie in die Beauftragung rein?

00:17:43.066 --> 00:17:44.990
Das soll auf jeden Fall schriftlich passieren.

00:17:45.000 --> 00:17:45.990
Nicht mündlich.

00:17:46.000 --> 00:17:49.990
„Übrigens, Hans, du machst dann ...“ Nein, das machen wir schön schriftlich.

00:17:50.000 --> 00:17:53.990
Da schreiben wir rein: Was ist gefordert, was soll die Person leisten?

00:17:55.314 --> 00:17:58.990
Da schreiben wir auf jeden Fall rein, dass die Person Aufzeichnungen anzufertigen hat.

00:17:59.000 --> 00:18:02.292
Das ist eine ganz wichtige Sache für den, der beauftragt, dass er abgesichert ist.

00:18:02.292 --> 00:18:08.990
Die Prüfungen sind dokumentiert und es ist ordentlich alles zusammengeschrieben, gerichtsfest dokumentiert.

00:18:09.000 --> 00:18:14.664
Immer dran denken: Was wäre wenn, was passiert, wenn etwas passiert, wenn das Ganze vor Gericht landet, 

00:18:14.664 --> 00:18:16.801
wenn der Staatsanwalt kommt, wenn die Kripo kommt.

00:18:17.000 --> 00:18:22.037
Ist immer schön, wenn man so ein Zettelchen rausholen kann und sagen, ja, der Hans hat geprüft und er hat es ordentlich gemacht.

00:18:22.037 --> 00:18:23.827
Hier habe ich den Beweis dafür.

00:18:25.000 --> 00:18:28.990
Und ich würde da gerne reinschreiben, Zugang zu den benötigten Rechtsvorschriften.

00:18:29.000 --> 00:18:35.399
Wenn Sie als prüfendes Personal einfach diese Rechtsvorschriften brauchen, dann ist es wichtig, dass Sie das auch verankern.

00:18:35.399 --> 00:18:43.990
Fangen Sie nicht an, darüber herum zu diskutieren, dass Sie sich beim Verlag eine DIN-Norm für 121,64 Euro bestellen müssen.

00:18:44.000 --> 00:18:45.310
Das ist nicht sinnvoll.

00:18:45.320 --> 00:18:53.636
Wenn Sie wissen müssen, ob das Arbeitsmittel korrekt aufgebaut ist, ob es den Anforderungen entspricht, dann müssen Sie das im technischen Regelwerk nachlesen können.

00:18:53.636 --> 00:18:56.990
Und bitte, da fangen Sie nicht an, über solche Beträge zu diskutieren.

00:18:59.671 --> 00:19:04.264
Ich finde wichtig, da reinzuschreiben, das ist aber auch in der Betriebssicherheitsverordnung verankert, 

00:19:04.264 --> 00:19:08.254
habe ich Ihnen dahinter geschrieben, dass Sie weisungsfrei bei der Prüftätigkeit sind.

00:19:08.254 --> 00:19:13.362
Das ist nicht so der längere Arm der Chefin oder des Chefs, sondern Sie sind das Prüfpersonal.

00:19:13.362 --> 00:19:16.990
Das heißt, Sie legen fest, ist dieses Arbeitsmittel gut oder nicht gut.

00:19:17.452 --> 00:19:18.922
Das ist Ihre Verantwortung.

00:19:18.922 --> 00:19:19.990
Sie unterschreiben dafür.

00:19:20.000 --> 00:19:23.550
Also bitte, seien Sie sich der Verantwortung bewusst und lassen Sie sich da nicht irgendwas aufdrücken.

00:19:23.550 --> 00:19:24.888
„Herr Mayer, wir brauchen das aber.“ ...

00:19:25.603 --> 00:19:26.851
Sie wissen, was ich meine.

00:19:26.981 --> 00:19:28.428
So etwas funktioniert nicht.

00:19:28.428 --> 00:19:30.689
Und es gibt auch keine Benachteiligung wegen der Prüftätigkeit.

00:19:30.689 --> 00:19:32.855
Es steht übrigens im gleichen Paragraf.

00:19:32.855 --> 00:19:34.560
Ich finde wichtig, das da reinzuschreiben.

00:19:34.893 --> 00:19:39.658
Häufig wissen Arbeitgeber ja gar nicht so ganz genau in jedem Rechtsgebiet Bescheid.

00:19:39.658 --> 00:19:43.517
Und in so einer Vereinbarung steht das schön drin, dann wird es auch noch mal plakativ klar.

00:19:43.517 --> 00:19:46.830
„Oh, ja, das ist ja jetzt hier mein hauseigener Prüfer.

00:19:46.830 --> 00:19:50.270
Den darf ich auch nicht anschnauzen für irgendwas.“

00:19:50.431 --> 00:19:55.990
Und schreiben Sie da rein, dass die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz beim Arbeitgeber verbleibt.

00:19:56.495 --> 00:19:57.817
Das ist eine grundsätzliche Pflicht.

00:19:57.817 --> 00:20:00.227
Egal, was die Personen delegieren.

00:20:00.227 --> 00:20:03.990
Sie müssen immer noch in geeigneter Weise das Ganze kontrollieren.

00:20:04.000 --> 00:20:09.737
Das heißt, Sie müssen sich darüber informieren: Funktioniert das Organisatorische, was ich da gemacht habe? 

00:20:09.737 --> 00:20:12.693
Werden die Prüfungen durchgeführt, ist das ordentlich?

00:20:13.560 --> 00:20:16.548
Zum Abschluss möchte ich Sie noch hier drauf hinweisen.

00:20:16.548 --> 00:20:22.183
Wir haben in Anhang 5 unseres neuen Merkblattes, auf das ich schon hingewiesen habe, das T 002, 

00:20:22.183 --> 00:20:28.880
eine editierbare Beauftragung für die Prüfung von Schlauchleitungen.

00:20:29.098 --> 00:20:36.968
Die ist absichtlich so gemacht, können Sie bei uns als Word-Vorlage runterladen und mit den Hinweisen, die ich Ihnen eben gegeben habe, betriebsspezifisch ausgestalten.

00:20:36.968 --> 00:20:44.381
Das heißt, Sie können auf der Grundlage eine schöne Beauftragung auf Ihren Betrieb zugeschnitten, zurecht machen, 

00:20:44.381 --> 00:20:48.048
die Ganze dann unterschreiben und dann hat das Hand und Fuß.

00:20:48.048 --> 00:20:52.830
[Musik]

