WEBVTT

1
00:00:00.530 --> 00:00:02.990
[Musik] 

2
00:00:19.690 --> 00:00:21.384
Ja, jetzt warten wir.

3
00:00:21.405 --> 00:00:26.990
Da ist unser Vortrag, den der Marc und ich gemeinsam erstellt haben.

4
00:00:27.000 --> 00:00:30.990
Wir machen da ein Gemeinschaftsprojekt von der BG RCI und BGN draus.

5
00:00:31.000 --> 00:00:34.550
Wie gesagt, das Ganze ist im Fachbereich Nahrungsmittel angesiedelt, das ist Flüssiggas.

6
00:00:34.565 --> 00:00:38.990
Und ich bin seit über zehn Jahren Mitglied im Sachgebiet Flüssiggas.

7
00:00:39.000 --> 00:00:41.990
Der Marc ist seit circa einem Jahr dabei.

8
00:00:42.000 --> 00:00:47.990
Und wir gehen ein auf die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken.

9
00:00:48.000 --> 00:00:53.065
Kurz stelle ich Ihnen mal so die Inhalte unseres gemeinsamen Vortrags vor.

10
00:00:54.254 --> 00:00:56.565
Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken.

11
00:00:56.610 --> 00:00:58.710
Und die Anne hat es schon kurz erwähnt.

12
00:00:58.755 --> 00:01:03.990
Es gibt Begrifflichkeiten, die wurden leider Gottes vor drei, vier Jahren mal durcheinander geworfen.

13
00:01:04.000 --> 00:01:06.575
Gerade im Zusammenhang mit der Nordstream-Debatte.

14
00:01:06.660 --> 00:01:12.430
Deswegen wollte ich am Anfang das noch einmal ganz klarstellen, was unter Anhang 3, Abschnitt 2, 

15
00:01:12.490 --> 00:01:15.320
welche Stoffe wir unter Flüssiggas verstehen. 

16
00:01:16.695 --> 00:01:24.275
Dann gehen wir ein auf die eigentliche Prüfung zum Anhang 3, Abschnitt 2, Betriebssicherheitsverordnung, den Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken.

17
00:01:25.879 --> 00:01:33.460
Stellen da die Abgrenzung zum Anhang 2, Betriebssicherheitsverordnung, was sehr wesentlich ist, zu den überwachungsbedürftigen Anlagen.

18
00:01:34.869 --> 00:01:39.990
Dann übergebe ich an den Marc, der auf einzelne Prüffristen eingeht von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken.

19
00:01:40.000 --> 00:01:44.990
Prüffristen entsprechend der Tabelle 1 des Anhang 3, Abschnitt 2.

20
00:01:45.494 --> 00:01:52.445
Wir gehen ein auf die Anforderungen für eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203, Abschnitt 4.2.

21
00:01:53.529 --> 00:01:59.990
Stellen die DGUV Grundsätze 310-003 bis 310-005 kurz vor.

22
00:02:00.349 --> 00:02:04.345
Und was uns beiden ein besonderes Anliegen ist, Marc, wir gehen zum Schluss ein 

23
00:02:04.345 --> 00:02:12.164
auf die Aufstellungsprioritäten nach der DGUV Regel 110-010, was wesentlich ist auch zur Verhinderung von Unfällen.

24
00:02:12.739 --> 00:02:17.890
An der Seite sehen wir schon so ein kleines Bild einer Flüssiggasanlage zu Brennzwecken.

25
00:02:18.000 --> 00:02:19.835
Wichtig ist aber, ich habe es schon erwähnt: 

26
00:02:19.914 --> 00:02:32.269
Gerade aus der Politik sind vor 3, 4 Jahren im Zuge mit der Nordstream-Debatte einige Begrifflichkeiten durcheinander geworfen worden.

27
00:02:33.279 --> 00:02:36.990
Man hat irrtümlich Erdgas als Flüssiggas bezeichnet.

28
00:02:37.000 --> 00:02:39.835
Es ist teilweise verflüssigtes Erdgas. 

29
00:02:39.835 --> 00:02:45.810
Wenn es auf ein Schiff transportiert wird, wird es bei -162 Grad verflüssigt, für den Transport via Schiff.

30
00:02:45.900 --> 00:02:49.410
Das sind diese großen Schiffe mit den Hutzen drauf, die man kennt.

31
00:02:49.614 --> 00:02:53.960
Was sich in der Nordstream-Leitung befand, war verdichtetes Erdgas, CNG, 

32
00:02:54.585 --> 00:03:03.920
was als Ausgangsdruck sogar bis zu 200 bar haben konnte, was aber gasförmig vorliegt und da drin transportiert worden ist.

33
00:03:04.904 --> 00:03:07.885
Erdgas besteht vorwiegend aus Methan,

34
00:03:08.177 --> 00:03:12.217
Methan hat eine kritische Temperatur von circa -80 Grad Celsius.

35
00:03:14.709 --> 00:03:21.264
Oberhalb dieser Temperatur ist es nicht verflüssigbar, also Methan ist z. B. nicht verflüssigbar bei Raumtemperatur.

36
00:03:21.559 --> 00:03:26.535
Anders ist das Flüssiggas, wovon wir im Anhang 3, Abschnitt 2 sprechen.

37
00:03:26.575 --> 00:03:34.810
Das Flüssiggas besteht aus Propan und Butan und einzelnen kleinen Isomeren-Beimischungen.

38
00:03:35.309 --> 00:03:41.610
Das Flüssiggas LPG, Liquid Fired Petroleum Gas, ist bei Raumtemperatur verflüssigbar.

39
00:03:41.620 --> 00:03:45.345
Zum Beispiel hat Propan eine kritische Temperatur von 97 Grad Celsius

40
00:03:46.288 --> 00:03:50.870
und unterhalb dieser Temperatur ist es schon verflüssigbar bei entsprechendem Druck.

41
00:03:51.869 --> 00:03:55.945
Wesentlicher Unterschied ist, und das ist sicherheitsrechtlich natürlich bedeutsam: 

42
00:03:56.910 --> 00:04:03.760
Flüssiggas liegt bei Standardbedingungen natürlich auch gasförmig vor, aber ist schwerer als Luft.

43
00:04:04.000 --> 00:04:11.685
Also, wenn wir eine Leckage haben, sinkt das gasförmige Flüssiggas zum Boden oder in den Keller rein.

44
00:04:11.735 --> 00:04:19.855
Wenn wir bei Methanleitungen eine Leckage haben, also bei Erdgasleitungen, dann wird das freigesetzt und steigt in die Luft auf.

45
00:04:20.000 --> 00:04:21.019
Das ist leichter als Luft.

46
00:04:21.070 --> 00:04:24.955
Also sehr stark das berücksichtigen, wenn man das hat.

47
00:04:25.020 --> 00:04:32.255
Wir reden hier nochmals im Anhang 3, Abschnitt 2 von Flüssiggas, entsprechend der DIN 51622.

48
00:04:32.675 --> 00:04:36.620
Das ist die Mischung aus Propan, vorwiegend meistens Propan, und Butan.

49
00:04:38.000 --> 00:04:48.040
Hier haben wir mal den Kopf aus der Betriebssicherheitsverordnung vom Anhang 3, Abschnitt 2 abgebildet.

50
00:04:49.459 --> 00:04:53.654
Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken, was wir dort alles prüfen.

51
00:04:53.939 --> 00:05:00.990
Insgesamt ist in der Betriebssicherheitsverordnung zu Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken eine Seite abgebildet.

52
00:05:01.624 --> 00:05:08.825
Eine Seite, die natürlich jeder, der sich mit Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken befasst, in- und auswendig kennen muss.

53
00:05:09.404 --> 00:05:11.990
Es ist auch nicht viel, das ist alles komprimiert abgebildet.

54
00:05:12.000 --> 00:05:18.990
Weitergehende Informationen findet man in der DGUV Regel 110-010 und noch Konkretisierungen dazu.

55
00:05:19.000 --> 00:05:24.339
Gehen wir aber mal ein auf die eigentlichen Prüfungen zum Anhang 3, Abschnitt 2.

56
00:05:24.854 --> 00:05:32.435
Dafür tue ich für die Leute, die sich nicht häufiger mit Flüssiggasanlagen befassen, noch mal kurz erklären, 

57
00:05:32.560 --> 00:05:44.000
dass eine Flüssiggasanlage sich aus einer Versorgungsanlage, das sehen wir rechts im Bild, und der Verbrauchsanlage zusammensetzt.

58
00:05:44.369 --> 00:05:50.925
Die beiden Teile ... die Versorgungsanlage ... zum Beispiel im Bereich der Nahrungsmittel sind das oftmals Flaschen, 

59
00:05:51.215 --> 00:05:58.669
die in Dönerbetrieben eingesetzt werden oder in Grillbuden oder es kann natürlich auch sein, dass mal Tanks eingesetzt werden.

60
00:05:58.734 --> 00:06:05.794
Die Versorgungsanlage verläuft bis einschließlich der Hauptabsperreinrichtung.

61
00:06:05.859 --> 00:06:10.564
Bei der Flasche ist die Hauptabsperreinrichtung gleichzeitig das Flaschenventil.

62
00:06:11.334 --> 00:06:15.990
Und beim Tank ist eine extra Hauptabsperreinrichtung in der Regel dort eingerichtet worden.

63
00:06:16.254 --> 00:06:20.990
Und direkt nach der Hauptabsperreinrichtung beginnt der Teil der Verbrauchsanlage.

64
00:06:21.719 --> 00:06:28.990
Die Verbrauchsanlage sind die Leitungen und Armaturen, die mit der Verbrauchsanlage zu tun haben, und natürlich die Verbrauchseinrichtung.

65
00:06:29.000 --> 00:06:33.700
Wir haben da so ein paar Namen abgebildet für diverse Verbrauchseinrichtungen, die sehr gängig sind, 

66
00:06:33.820 --> 00:06:36.369
aber die Liste lässt sich unendlich fortsetzen.

67
00:06:36.449 --> 00:06:40.705
Hier haben wir zum Beispiel Flämmgerät, Gasherd, Grillgerät, Heizgerät.

68
00:06:41.000 --> 00:06:43.995
Ich will jetzt nicht alles aufzählen, was es an Verbrauchseinrichtungen gibt.

69
00:06:45.000 --> 00:06:48.990
Wichtig ist jetzt, und das ist der wesentliche Teil, wo wir jetzt darauf eingehen: 

70
00:06:48.990 --> 00:07:01.190
Prüfungen, die im Anhang 3, Abschnitt 2, also für bestimmte Anlagen, angegeben sind, sind von der Verbrauchssanlage die Aufstellung, 

71
00:07:01.590 --> 00:07:08.490
von der Verbrauchsanlage, also den rechten Teil, den wir hier auf dem Bild sehen, die sichere Installation, die Dichtheit, 

72
00:07:08.514 --> 00:07:14.314
natürlich inklusive der Verbindungsstelle zur Versorgungsanlage, also zur Hauptabsperreinrichtung, 

73
00:07:14.587 --> 00:07:21.629
und die sichere Funktion der gesamten Verbrauchsanlage.

74
00:07:21.629 --> 00:07:22.514
Wir sehen aber: 

75
00:07:22.814 --> 00:07:32.889
Von der Versorgungsanlage wird nur in dem Prüfbereich des Anhang 3, Abschnitt 2, wovon wir hier sprechen, die Aufstellung geprüft.

76
00:07:32.889 --> 00:07:37.875
Das andere, da kommen wir gleich darauf zur Abgrenzung, fällt unter andere Prüfbereiche.

77
00:07:38.424 --> 00:07:43.270
Prüfungen und Prüfanlässe des Anhang 3, Abschnitt 2 sind die gängigen, 

78
00:07:43.590 --> 00:07:47.290
also vor der ersten Inbetriebnahme natürlich die zusammengebaute Anlage.

79
00:07:47.490 --> 00:07:50.090
Wiederkehrend, darauf geht der Marc gleich ein: 

80
00:07:50.190 --> 00:07:58.090
Nach den in Tabelle 1, die dort abgebildet ist, der Betriebssicherheitsverordnung, Anhang 3, Abschnitt 2, genannten Höchstfristen.

81
00:07:58.190 --> 00:08:05.490
nach Prüfpflichtigen Änderungen vor Wiederinbetriebnahme, zum Beispiel prüfpflichtigen Änderungen in Folge Instandsetzungsarbeiten.

82
00:08:05.990 --> 00:08:12.490
Und auch, wichtig, das steht in der DGUV Regel 110-010 konkretisiert:

83
00:08:12.490 --> 00:08:16.000
Nach außergewöhnlichen Ereignissen vor Wiederinbetriebnahme, zum Beispiel. 

84
00:08:16.000 --> 00:08:22.000
Solche außergewöhnlichen Ereignisse sind in TRBS 1201, Abschnitt 4 definiert.

85
00:08:22.200 --> 00:08:28.200
Aber wir geben hier als Beispiel mal an: Nach Brandunfällen oder Betriebsunterbrechungen von größer als 1 Jahr, 

86
00:08:28.600 --> 00:08:36.000
da muss da auch wieder eine zur Prüfung befähigte Person für Flüssiggasanlagen drüber schauen.

87
00:08:36.000 --> 00:08:42.090
Und das ist jetzt wichtig, was manchmal durcheinander geworfen wird und auch nicht immer ganz einfach ist:

88
00:08:42.890 --> 00:08:50.490
Nicht in den Prüfbereich des Anhang 3, Abschnitt 2 fallen: Die Überwachungsbedürftigen Druckanlagenteile der Flüssiggasanlage. 

89
00:08:51.090 --> 00:08:59.990
Diese sind entsprechend Anhang 2, Abschnitt 4 zu prüfen. Das sind Rohrleitungen mit einem DN größer 25, PS größer 0,5 bar,

90
00:09:00.990 --> 00:09:04.000
Und im Grunde genommen alle ortsfesten Druckgasbehälter. 

91
00:09:04.001 --> 00:09:07.490
Wir haben hier mal die Zahl angegeben, die wir rechnerisch daraus ermittelt haben.

92
00:09:07.490 --> 00:09:17.300
Mit einem Volumen größer 1,6 Liter, PS ist ja oftmals 15,6 bar oder PB bei Flüssiggasanlagen im Gasförmigen, 

93
00:09:17.900 --> 00:09:27.000
oder ortsbewegliche Druckgasbehälter der Richtlinie 2010/35 EU, das ist die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgasbehälter,

94
00:09:27.300 --> 00:09:30.500
unter diese fallen natürlich auch die Flüssiggasflaschen. 

95
00:09:30.600 --> 00:09:35.500
Diese werden entsprechend ADR-Recht geprüft, in der Regel im Füllwerk.

96
00:09:37.000 --> 00:09:41.390
Weiterhin fallen nicht in den Prüfbereich des Anhang 3, Abschnitt 2 ... 

97
00:09:41.590 --> 00:09:45.490
da kommen wir jetzt nämlich zu dem Teil der Versorgungsanlage, der manchmal strittig war ...

98
00:09:46.144 --> 00:09:50.444
nicht überwachungsbedürftige Rohrleitungen und Ausrüstungsteile der Versorgungsanlage, 

99
00:09:50.444 --> 00:09:58.490
das heißt, die kleiner-gleich DN von 25 sind oder kleiner-gleich PS von 0,5 bar sind.

100
00:09:58.490 --> 00:10:02.190
Diese fallen unter die allgemeinen Prüfpflichten der Betriebssicherheitsverordnung.

101
00:10:02.590 --> 00:10:10.590
Hier ist eine absolute Mindestanforderung: eine zur Prüfung befähigte Person nach Paragraf 2, Absatz 6. 

102
00:10:11.094 --> 00:10:12.594
Aber natürlich wird hier empfohlen, 

103
00:10:12.794 --> 00:10:19.190
auch eine zur Prüfung befähigte Person, entweder für die Druckanlagen, Anhang 2, Abschnitt 4, zur Rate zu ziehen

104
00:10:19.190 --> 00:10:28.200
Oder, wovon wir hier jetzt sprechen, von Anhang 3, Abschnitt 2 Betriebssicherheitsverordnung für Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken.

105
00:10:29.200 --> 00:10:37.000
Weil: Die Rohrleitung, die leck wird, die weiß ja oftmals nicht, ob sie jetzt kleiner oder größer 25 mm ist oder gleich ist.

106
00:10:38.000 --> 00:10:47.390
Aber auch noch ein Hinweis: Die Aufstellung der Flüssiggasanlage, da ist die Versorgungsanlage mit zu betrachten

107
00:10:47.390 --> 00:10:53.580
Weil wir gerade in dem Bereich der Nahrungsmittel oftmals das Erlebnis gehabt haben, dass natürlich ...

108
00:10:53.605 --> 00:11:01.119
eine Flüssiggasflasche oftmals wandert im Zeitraum der regelmäßig wiederkehrenden Prüfung.

109
00:11:01.429 --> 00:11:07.274
Und das ist Pflicht, da auch die Aufstellung einmal kurz mit zu betrachten.

110
00:11:09.119 --> 00:11:13.990
Jetzt übergebe ich dem Marc das Wort, der zu den Prüfpflichten etwas sagt.

111
00:11:14.000 --> 00:11:15.990
Genau, vielen Dank Martin für deine Ausführungen.

112
00:11:17.309 --> 00:11:22.190
Flüssiggasanlagen sind zu prüfen und wir haben jetzt mal bildlich dargestellt:

113
00:11:22.190 --> 00:11:28.000
Die Prüffristen von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken aus dem Anhang 3, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung.

114
00:11:28.219 --> 00:11:32.239
Ist vielleicht ein bisschen schwer zu erkennen, aber ich würde sie jetzt mal so ein bisschen da durchlotsen.

115
00:11:32.594 --> 00:11:38.000
Da haben wir auf der linken Seite eine ortsfeste Flüssiggasanlage, da haben wir unseren Druckgasbehälter, 

116
00:11:38.335 --> 00:11:44.000
da haben wir unsere Druckregel-Einrichtung, von da aus geht es dann durch einen Rohrleitungsteil in die Verbrauchsanlage.

117
00:11:44.000 --> 00:11:45.990
Das ist in dem Fall ein Herd zum Beispiel. 

118
00:11:45.990 --> 00:11:50.484
Das könnte jetzt ein Gastronomiebetrieb sein, der vielleicht ein bisschen abseits liegt, wo eben kein Erdgas anliegt, 

119
00:11:50.484 --> 00:11:56.729
aber er möchte trotzdem gerne mit Flüssiggas seine Anlagen betreiben und das ist alles fest verrohrt.

120
00:11:56.812 --> 00:12:04.812
Man hat nicht so die mechanische Belastung und hier ist die Höchstfrist auf alle vier Jahre festgelegt nach Anhang 3, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung.

121
00:12:05.464 --> 00:12:09.265
Als Zweites haben wir unsere ortsveränderlichen Flüssiggasanlagen.

122
00:12:09.649 --> 00:12:16.400
Das wäre zum Beispiel so ein klassischer Imbissbetrieb, den man öfter mal auch, ich bin in Berlin tätig, in Berlin sieht.

123
00:12:16.500 --> 00:12:22.600
Da hat man einen Gasherd, der mit einer Flüssiggasflasche betrieben wird, und auf der anderen Seite einen Dönergrill.

124
00:12:23.400 --> 00:12:25.495
Da ist die Beanspruchung natürlich eine völlig andere.

125
00:12:25.500 --> 00:12:29.000
Man hat auch öfter mal einen Flaschenwechsel, die Schläuche werden bewegt.

126
00:12:29.000 --> 00:12:35.400
Das ist eine Kleinflaschenanlage, aber auch bei den Großflaschenanlagen, da wird ja richtig die Sechskantenbutter mit Kraft angezogen.

127
00:12:35.500 --> 00:12:40.500
Da muss man natürlich auch gucken, dass eben die Dichtungen auch dementsprechend nicht beschädigt sind.

128
00:12:40.600 --> 00:12:43.500
Deshalb Prüfintervall mindestens alle zwei Jahre.

129
00:12:43.884 --> 00:12:49.490
Als Besonderheit haben wir jetzt noch: Das ist eine Flüssiggasanlage mit Verbrauchseinrichtungen unter Erdgleiche.

130
00:12:49.500 --> 00:12:53.090
Das hatte der Martin eingangs gesagt: Flüssiggas ist schwerer als Luft.

131
00:12:53.190 --> 00:12:58.290
Und wenn es im unterirdischen Bereich zu einer Ansammlung kommt, dann wird es gefährlich.

132
00:12:58.300 --> 00:13:05.400
Es kann zu einer Verpuffung kommen. Deshalb ist es so, dass die Versorgungsanlage oben betrieben werden darf, 

133
00:13:05.500 --> 00:13:09.500
aber die Verbrauchsanlage unter Erdgleiche betrieben werden darf 

134
00:13:09.800 --> 00:13:15.000
Und da ist die eine Besonderheit: Mindestens einmal die jährliche Prüfung.

135
00:13:15.100 --> 00:13:22.500
Und dann ist da noch ein technisches Bauteil, ein Magnetventil drin, dass wenn die Anlage betrieben wird, die Lüftung damit gekoppelt wird.

136
00:13:23.424 --> 00:13:27.070
Dann haben wir die Flüssiggasanlage in oder an Fahrzeugen.

137
00:13:27.170 --> 00:13:34.080
Das wären die typischen Foodtrucks, die man ab und zu auf Festivals sieht, aber auch die Hähnchengrillwagen zum Beispiel.

138
00:13:34.080 --> 00:13:40.180
Hier haben wir, auch durch die Bewegung, einen Prüfintervall von mindestens alle zwei Jahre.

139
00:13:40.380 --> 00:13:49.080
Dann haben wir noch die Fahrzeuge mit Flüssiggasverbrennungsmotor, die Flurförderzeuge, die Flüssiggas als Treibgas benutzen.

140
00:13:49.180 --> 00:13:51.980
Hier ist der Prüfintervall mindestens einmal jährlich.

141
00:13:51.980 --> 00:13:57.000
Was hier jetzt noch nicht aufgeführt ist, sie ist nicht abschließend diese Tabelle ... 

142
00:13:57.100 --> 00:14:03.000
es gibt Räucheranlagen, die in der Fleischwirtschaft verwendet werden. Hier auch einmal jährlich, der Prüfintervall.

143
00:14:03.100 --> 00:14:07.400
Dann gibt es noch in der Bauwirtschaft Flüssiggasanlagen. 

144
00:14:07.500 --> 00:14:11.400
Das wäre zum Beispiel der Bitumenkocher von den Dachdeckern, sage ich jetzt mal.

145
00:14:11.554 --> 00:14:16.369
Oder spezielle Anlagen, die im Gleisbau verwendet werden.

146
00:14:16.524 --> 00:14:19.159
Hier der Prüfintervall mindestens einmal jährlich,

147
00:14:19.259 --> 00:14:21.949
weil dementsprechend eine höhere Beanspruchung vorliegt.

148
00:14:26.879 --> 00:14:29.020
Das hat der Martin jetzt gerade gesagt: 

149
00:14:29.020 --> 00:14:36.854
Wir wollen es unterscheiden, im Bereich nicht überwachungsbedürftig und überwachungsbedürftig, was da jetzt eigentlich der Unterschied ist.

150
00:14:36.934 --> 00:14:44.000
Wir haben hier abgebildet, sie ist jetzt ein bisschen besser dargestellt: unsere Versorgungsanlage. 

151
00:14:44.000 --> 00:14:48.549
Das ist der linke Teil, da haben wir unseren Druckgasbehälter, die Druckregel-Einrichtung.

152
00:14:48.549 --> 00:14:56.150
Teil A ist der Rohrleitungsteil, geht rüber, dann kommen wir zur Hauptabsperr-Einrichtung, das ist ja die Grenze Versorgungsanlage zu Verbrauchsanlage.

153
00:14:56.764 --> 00:15:01.000
Und dann B-Bereich, unsere Verbrauchsanlage, in dem Fall ist es wieder ein Herd.

154
00:15:01.055 --> 00:15:02.390
Und hier muss man unterscheiden: 

155
00:15:02.390 --> 00:15:11.000
Rohrleitungsteil, habe ich den PS kleiner 0,5 bar, kleiner-gleich 0,5 bar oder DN, also die Nennweite, kleiner 25 ...

156
00:15:11.200 --> 00:15:14.200
habe ich eine empfohlene Prüffrist von maximal 10 Jahren.

157
00:15:14.400 --> 00:15:23.000
Und Rohrleitungsteil in der Verbrauchsanlage PS kleiner-gleich 0,5 bar oder Nennweite kleiner 25 ...

158
00:15:23.200 --> 00:15:28.000
da gelten die maximalen Prüffristen nach Anhang 3, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung.

159
00:15:28.200 --> 00:15:34.000
In dem Fall, wer jetzt aufmerksam war, ist es eine ortsfeste Anlage, also ist diese alle 4 Jahre zu prüfen.

160
00:15:36.500 --> 00:15:42.000
Anders sieht es aus, wenn wir unseren Tank ein bisschen abseits stehen haben.

161
00:15:42.000 --> 00:15:47.000
Wir haben vielleicht einen längeren Leitungsweg, wir haben Druckabfall, wir brauchen eben höheren Druck.

162
00:15:47.100 --> 00:15:51.000
Da haben wir in unserer Versorgungsanlage im Tank, erste Stufe, eine Druckregel-Einrichtung, 

163
00:15:51.000 --> 00:15:55.080
geht über die Rohrleitung weiter zur Hauptabsperr-Einrichtung. 

164
00:15:55.080 --> 00:16:00.080
Da ist die zweite Stufe eingebaut, und dann geht es erst zur Verbrauchsanlage, und hier muss man halt beachten:

165
00:16:01.080 --> 00:16:07.000
Wenn der PS größer 0,5 bar ist, und, also beides muss zutreffen, der DN größer 25, 

166
00:16:07.000 --> 00:16:14.580
haben wir die maximalen Prüffristen nach Anhang 2, Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung, also die aus den Druckanlagen.

167
00:16:15.384 --> 00:16:24.055
Ja, im Bereich B, Verbrauchsanlage, haben wir PS wieder kleiner-gleich 0,5 bar oder DN kleiner-gleich 25. 

168
00:16:24.400 --> 00:16:29.800
Hier eben wieder die maximalen Prüfristen, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung.

169
00:16:32.715 --> 00:16:35.240
Genau, jetzt haben wir uns die Prüfristen angeschaut.

170
00:16:35.240 --> 00:16:42.489
Und da darf nicht jeder so eine Anlage prüfen. Da müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

171
00:16:42.590 --> 00:16:51.390
Und diese Anforderungen für die befähigte Person sind in unserem Fall in der TRBS 1203 im Abschnitt 4.2 hinterlegt.

172
00:16:51.849 --> 00:16:59.490
Den 3.2 Hydraulik hatten wir heute Morgen durch den Herrn Sticher schon angeschaut, und bei den Flüssiggasanlagen ist es ein Dreiklang.

173
00:17:00.090 --> 00:17:05.790
Man braucht zum einen eben eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, mit handwerklichem Bezug.

174
00:17:05.790 --> 00:17:12.089
Also Anlagemechaniker im Sanitär-Heizungs-Klimabereich oder Werkzeugmacher ist hier zum Beispiel angegeben, 

175
00:17:12.089 --> 00:17:19.589
dann noch eine mindestens einjährige Erfahrung im Zusammenbau und Aufstellung, Betrieb und Instandhaltung von solchen Anlagen, 

176
00:17:19.589 --> 00:17:24.290
dass er quasi ein Jahr mitgelaufen ist, und das wäre so der Praxisteil.

177
00:17:24.290 --> 00:17:32.890
Und dann gibt es noch den Theorie-Teil, dass er auch Kenntnisse über die einschlägigen Vorschriften und Regeln hat

178
00:17:32.890 --> 00:17:37.000
also die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, da wäre die Betriebssicherheitsverordnung zu nennen, 

179
00:17:37.100 --> 00:17:43.500
Vorschriftenregelwerk der UVT, das wäre zum Beispiel die DGUV 110-010, 

180
00:17:43.700 --> 00:17:50.500
Und es gibt noch spezielle Regeln der Technik, das wäre die TRF, die dementsprechend von den Fachverbänden rausgegeben wird.

181
00:17:50.729 --> 00:17:55.490
Ja, wichtig auch nochmal: Wiederholung, spätestens alle fünf Jahre.

182
00:17:55.580 --> 00:17:59.080
Und wie gesagt, das war ja im Frageteil auch nochmal ein bisschen so das Thema:

183
00:17:59.180 --> 00:18:04.690
Die Verantwortung hat immer noch der Arbeitgeber, ob diese Qualifikationen erfüllt werden.

184
00:18:05.494 --> 00:18:08.460
Der muss sicherstellen, dass das erfüllt wird.

185
00:18:08.460 --> 00:18:16.090
Das kann er machen, wenn er zum Beispiel prüft, ob der Prüfer einen Lehrgang bei den Fachverbänden, 

186
00:18:16.090 --> 00:18:19.965
zumindest zusammen mit den Unfallversicherungsträgern, durchgeführt hat.

187
00:18:20.090 --> 00:18:25.090
Das machen wir zusammen mit den Fachverbänden, 

188
00:18:26.090 --> 00:18:31.990
Dann gibt es auch die Möglichkeit, sich bei der BGN, da gibt es eine Prüferdatenbank, da kann sich der Prüfer  eintragen lassen.

189
00:18:36.434 --> 00:18:41.990
Genau, Prüfaufzeichnung ist auch ein beliebtes Thema, was muss eigentlich in so eine Prüfaufzeichnung eben rein?

190
00:18:42.000 --> 00:18:49.690
Betriebssicherheitsverordnung sagt: Art der Prüfung, der Prüfumfang, das Ergebnis und Name mit Unterschrift muss da rein.

191
00:18:49.990 --> 00:18:58.190
Wir im Sachgebiet haben uns zusammen mit den anderen BGen zusammengesetzt und haben bestimmte Grundsätze erstellt.

192
00:18:58.290 --> 00:19:08.000
Das wären der Grundsatz 310-003, die Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in oder an Fahrzeugen. 

193
00:19:08.000 --> 00:19:09.490
Das wären unsere Foodtrucks.

194
00:19:09.490 --> 00:19:16.990
Dann die 310-004, das wären die Flüssiggasanlagen mit Verbrennungsmotoren, also unsere Flurförderzeuge.

195
00:19:17.095 --> 00:19:25.095
Und die 310-005, die Prüfaufzeichnung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen, die in stationären Betrieben, betrieben werden.

196
00:19:25.095 --> 00:19:28.290
Also entweder mit Flüssiggasflaschen oder eben Druckgasbehältern, 

197
00:19:29.290 --> 00:19:40.290
Das ist ein guter Ansatz, so eine Prüfung durchzuführen, da ist also quasi in so einem Prüfgrundsatz drin: Erstmal ein Stammblatt.

198
00:19:40.355 --> 00:19:46.290
Da ist eine Anlagenbeschreibung drin: Wer ist der Betreiber, habe ich eine Flaschenanlage, habe ich eine Tankanlage?

199
00:19:46.390 --> 00:19:54.000
Wie sind meine Flaschen aufgestellt, was für Bauteile habe ich, welche Geräte sind hinterher angeschlossen?

200
00:19:54.100 --> 00:20:01.300
Eine Anlagenskizze gibt es. Und das ist ja letztendlich auch eine Absicherung für den Prüfer, dass er alles wie ich nachweisen kann.

201
00:20:01.400 --> 00:20:07.000
Okay, zum Zeitpunkt der Prüfung waren die und die Bauteile ..., dass es sauber dokumentiert ist.

202
00:20:08.449 --> 00:20:15.300
Ja, am Ende gibt es ein Prüfergebnis, wie gesagt, das ist Anlage 3, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung.

203
00:20:15.300 --> 00:20:23.100
Also der Prüfanlass, war es eine erste Inbetriebnahme, war es eine wiederkehrende Prüfung nach Tabelle 1?

204
00:20:23.100 --> 00:20:25.100
Also was wir uns vorhin angeschaut hatten.

205
00:20:25.100 --> 00:20:29.000
Gab es eine prüfpflichtige Änderung, wurde vielleicht irgendwas an der Rohrleitung verändert? 

206
00:20:29.200 --> 00:20:34.700
Gab es ein außergewöhnliches Ereignis, gab es einen Brand oder eine längere Betriebsunterbrechung? 

207
00:20:34.724 --> 00:20:40.124
Und am Ende eben das Ergebnis, dass die Flüssiggasanlage die Anforderungen erfüllt, 

208
00:20:40.124 --> 00:20:47.874
dass Paragraf 14, Anlage 3 der Betriebssicherheitsverordnung ... oder eben, dass dem Betrieb Bedenken entgegenstehen.

209
00:20:50.329 --> 00:20:55.320
Genau, ja, das ist ein bisschen noch immer unser Sorgenkind. 

210
00:20:56.420 --> 00:21:00.020
Der Flaschenwechsel ist immer was, wo es eben auch gefährlich werden kann. 

211
00:21:01.920 --> 00:21:07.020
Und um das zu verhindern, haben wir uns Aufstellungsprioritäten überlegt, die sind auch in unserer Regel mit drin.

212
00:21:07.120 --> 00:21:16.420
Wichtig ist, wenn man einen Wechsel, zum Beispiel, durchführt, dass man eine gute Belüftung hat, aber auch Zündquellenfreiheit,

213
00:21:16.520 --> 00:21:20.780
Und aus diesem Grund ist diese Aufstellungspriorität einzuhalten.

214
00:21:22.014 --> 00:21:28.090
Das wäre zum Beispiel unsere Priorität 1: Dass man die Versorgungsanlage draußen im Flaschenschrank aufstellt, 

215
00:21:28.190 --> 00:21:32.289
was ja auch logisch ist, das ist die Maßnahme mit der meisten Wirksamkeit.

216
00:21:32.419 --> 00:21:37.990
Wenn man da jetzt einen Flaschenwechsel durchführt oder eine Undichhtigkeit hat, eine Tür ist auf, 

217
00:21:37.990 --> 00:21:43.290
man hat Durchwirbelungen, das verflüchtigt sich, keine Zündquelle vorhanden, kann es eben nicht zu Zündung kommen, 

218
00:21:43.290 --> 00:21:47.250
kommt keine Verpuffung und dementsprechend zu keinen Verletzungen.

219
00:21:47.300 --> 00:21:55.000
Das ist in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu begründen, ob so eine Aufstellung möglich ist oder eben nicht.

220
00:21:55.859 --> 00:22:02.390
Dann hätten wir noch die Priorität 2, das wäre die Aufstellung in einem separaten Aufstellungsraum.

221
00:22:02.490 --> 00:22:08.000
Da ist also zu unterscheiden, dass es kein Lagerraum ist, sondern ein Aufstellungsraum für Flaschen.

222
00:22:08.200 --> 00:22:13.825
Da ist natürlich auch für eine gute Durchlüftung zu sorgen. Das wäre die Priorität 2.

223
00:22:14.014 --> 00:22:17.765
Und erst ganz zum Schluss hätten wir die Priorität 3. 

224
00:22:17.795 --> 00:22:24.500
Das wäre unser Bild von vorhin, dass wir unsere Druckgasflaschen im Raum, im Arbeitsraum aufstellen.

225
00:22:24.600 --> 00:22:31.500
Weil: Da ist meistens eine Zündquelle vorhanden, und wenn es da zu Undichtigkeiten kommt oder beim Flaschenwechsel Gas austritt, 

226
00:22:31.800 --> 00:22:38.000
kann es durchzünden und bei Flüssiggas ist es immer so: Wenn da was passiert, passiert richtig was, leider.

227
00:22:38.539 --> 00:22:46.000
Das war nochmal unser Auftrag und das wäre es erstmal zum Thema Prüfung von Flüssiggasanlagen.

228
00:22:46.474 --> 00:22:47.474
[Musik] 
