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Language: de-DE

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Thema dieser Videoserie ist die Sicherheit chemischer Reaktionen im Rahmen der Anlagen- und Verfahrenssicherheit.

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In diesem Video geht es um Sicherheitskonzepte zur Beherrschung exothermer Reaktionen.

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Prinzipiell kännen unerwünschte exotherme Reaktionen auf unterschiedliche Weise beherrscht werden:

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Erstens: Vermeiden oder Reduzieren des chemischen Energiepotenzials.

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Zweitens: Einhalten der sicheren Prozessbedingungen.

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Drittens: Begrenzen der Auswirkungen einer thermischen Explosion.

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Schauen wir uns diese Optionen genauer an. Um zu verhindern,
dass eine exotherme Reaktion zu einer Selbsterwärmung führt,

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sollte zunächst darüber nachgedacht werden, ob das chemische Energie-
potenzial der Reaktion vermieden oder zumindest reduziert werden kann.

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Ein entsprechender Ansatz wäre beispielsweise eine
Änderung der verwendeten Stoffe oder des Verfahrensweges.

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Dieses Substitutionsprinzip kennt man auch aus dem Gefahrstoffbereich: Stoffe mit gefährlichen
Eigenschaften sollten möglichst durch andere, mit weniger gefährlichen Eigenschaften ersetzt werden.

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Für die thermische Prozesssicherheit bedeutet dies beispielsweise: Zwischenprodukte,
die im relevanten Temperaturbereich thermisch instabil sind, sollten vermieden werden,

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wenn ein anderer Verfahrensweg über ein stabileres Zwischenprodukt möglich ist.

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Ein anderer Ansatz zur Minimierung des Energiepotenzials wäre eine Änderung der Verfahrensführung.

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Statt das Verfahren in Batch-Fahrweise durchzuführen, also alle Reaktionskomponenten zu Beginn vorzulegen, könnte die Reaktion gegebenenfalls dosierkontrolliert in Semibatch-Fahrweise durchgeführt werden.

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Oder kontinuierlich, z. B. in einem Rohrreaktor oder einer Kesselkaskade.
Auf entsprechende Herausforderungen gehe ich gleich noch ein.

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Durch eine Änderung der Konzentration, konkret durch eine Verdünnung eines
Ansatzes mit einer größeren Menge an Lösemittel, wird der Effekt ausgenutzt,

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dass das Reaktionspotenzial bezogen auf die Einsatzmasse verkleinert wird.

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Als Folge verringert sich die adiabatische Temperaturerhöhung.
Durch diese Maßnahme sinkt allerdings auch die Ausbeute des Prozesses.

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Problematisch wird diese Vorgehensweise darüber hinaus bei Reaktionen mit höherer kinetischer Ordnung,

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da in diesem Fall mit der Verdünnung die Reaktionsgeschwindigkeit sinkt, zur
Verschleppung nicht-abreagierter Komponenten in nachfolgende Prozessschritte führen kann.

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Prinzipiell könnte das Energiepotenzial auch über die Wahl des Lösemittels beeinflusst werden.

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Ein Lösemittel mit hoher Wärmekapazität, beispielsweise Wasser, kann die Wärmetönung der 
Reaktion „puffern“, so dass die adiabatische Temperaturerhöhung entsprechend geringer ausfällt.

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Bei einem Lösemittel mit niedrigem Siedepunkt wiederum, beispielweise Methylenchlorid,

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könnte das Verdampfen des Lösemittels als Siedebarriere wirken
und so die maximale Temperatur des Reaktionsgemisches begrenzen.

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Voraussetzung für die Wahl des Lösemittels ist aber, dass dieses die Reaktion nicht
beeinflusst und nicht selbst zum Reaktionspartner wird. Daran scheitert das Konzept meist.

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Die für einen sicheren Anlagenbetrieb erforderlichen Prozessbedingungen werden
in der Praxis meist mit Hilfe der Prozessleittechnik, kurz PLT, gewährleistet.

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Hierfür müssen zunächst die sicherheitsrelevanten Prozessparameter ermittelt werden.

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Soll zum Vermeiden oder Reduzieren des chemischen Energiepotenzials
beispielsweise die Reaktion in Semibatch-Fahrweise durchgeführt werden,

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so kann dies bedeuten, dass nur in einem bestimmten Temperaturfenster dosiert werden darf.

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Weil beispielsweise bei zu tiefer Temperatur die Reaktion einschlafen
und bei zu hoher Temperatur eine Zersetzungsreaktion einsetzen kann.

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Außerhalb des Temperaturfensters muss die Dosierung verhindert werden.

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Mit der Messung der Temperatur und der Verriegelung des Zulaufs stellt die PLT
dann die Randbedingungen sicher, dass der Prozess nicht außer Kontrolle gerät.

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Unter Umständen darf die Dosierung nur bei Vorliegen eines
Mindestfüllstands freigegeben werden, um auszuschließen,

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dass eine reaktive Komponente in einen leeren Kessel dosiert wird und die anschließende
Befüllung mit einem Reaktionspartner einen kritischen Zustand verursacht.

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Weiterhin ist es in der Regel erforderlich, die Dosierung nur bei
laufendem Rührer freizugeben, um Durchmischung zu gewährleisten.

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Und um ein Ansammeln nicht-umgesetzter Reaktanden zu verhindern, ist der Zulaufstrom zu begrenzen.

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Die Klassifizierung von PLT-Einrichtungen in Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen und die daraus
resultierenden Anforderungen wie Redundanz und Verfügbarkeit hängt von dem abzusichernden Risiko ab.

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Hierzu kann beispielsweise die Norm VDI/VDE 2180 herangezogen werden.

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Ein gängiges Sicherheitskonzept zur Beherrschung durchgehender Reaktionen ist die Druckentlastung.

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Das Prinzip besteht darin, dass bei Erreichen eines festgelegten Drucks ein
Sicherheitsventil oder eine Berstscheibe öffnet und verdampfendes Produkt austritt.

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Durch das Verdampfen wird die im Reaktionsbehälter erzeugte Wärme
abgeführt, so dass kein weiterer Temperatur- und Druckanstieg erfolgt.

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Reaktionen mit geringer Wärmeproduktion und mit geringer Gasbildung sind so meist einfach zu beherrschen.

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Um sicherzustellen, dass eine Druckentlastung tatsächlich in der gewünschten
Weise wirksam wird, müssen aber eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein.

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Zum einen muss das chemische System für eine Druckentlastung
geeignet sein, also einen ausreichenden Dampfdruck besitzen.

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Für eine Druckentlastung ungeeignet sind Reaktionen in hochsiedenden Lösemitteln,
da hier in der Regel keine Möglichkeit zur Wärmeabfuhr durch Verdampfung gegeben ist.

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Ebenso kännen infolge fehlender Verdampfungskühlung viele
Zersetzungsreaktionen reiner Stoffe nicht druckentlastet werden.

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Zum anderen muss der Querschnitt der Druckentlastungseinrichtung richtig dimensioniert sein.

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In zahlreichen Fällen, beispielsweise bei Reaktionen mit starker
Gasentwicklung oder bei Systemen mit hoher Viskosität,

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muss mit einem zweiphasigen Abströmen von Gas oder Dampf und
aufschäumender oder mitgerissener Flüssigkeit gerechnet werden.

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Dies bedeutet eine Verringerung des effektiven Entlastungsquerschnitts. Und hierdurch eine
geringere Abfuhr von Energie, was eine sorgfältige Berechnung der Auslegung erfordert.

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Zum Dritten müssen die Randbedingungen der
Auslegung zuverlässig sein bzw. sichergestellt werden.

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Beispielsweise muss der Füllgrad des Behälters begrenzt werden.

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Und besteht die Gefahr von Verklebungen und Verstopfungen durch das Produkt, ist dieser
Aspekt bei der Auswahl und Installation der Sicherheitseinrichtung zu berücksichtigen.

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Dies erfordert meist auch einen erhähten Aufwand bei der Instandhaltung.

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Und schließlich muss das austretende Produkt sicher abgeführt und entsorgt werden können,
was insbesondere bei brennbaren oder giftigen Gasen von eminenter Bedeutung ist.

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Die druckfeste Bauweise ist eine konstruktive Maßnahme zur
Vermeidung negativer Auswirkungen des Druckaufbaus in einer Anlage.

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Bei vielen schwach exothermen Reaktionen, die ohne Gasfreisetzung ablaufen,
wird üblicherweise der zulässige Betriebsüberdruck von 6 bar nicht überschritten –

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sofern nicht durch die Heizleistung ein höherer Dampfdruck erzeugt werden kann.

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Bei der Ausführung einer druckfesten Anlage ist verstärktes
Augenmerk auf die Schnittstellen zur Umgebung zu richten.

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Denn bei Störungen besteht die Gefahr des unerwünschten Rückströmens in vorgelagerte Anlagenteile.

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Bei stark exothermen Reaktionen können unter adiabatischen Bedingungen erheblich
höhere Drücke auftreten – das können durchaus einige hundert bis 1000 bar werden.

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In einem solchen Fall ist eine druckfeste Bauweise nicht realistisch.

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Im Einzelfall sollte immer geprüft werden, ob druckfeste Bauweise
tatsächlich die günstigste Alternative für einen sicheren Prozess darstellt.

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Eine unkontrolliert ablaufende Reaktion kann gegebenenfalls
durch Zugabe eines Inhibitors unterbrochen werden.

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Dabei muss allerdings eine ausreichende Durchmischung des Stoppers gewährleistet werden.

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Eine andere möglichkeit ist die Verdünnung des Reaktionssystems mit
einem inerten, kalten Lösemittel – man spricht dann oft vom Quenchen.

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Vorsicht ist geboten, wenn die Temperatur im Reaktionsbehälter
oberhalb des Siedepunktes des zugegebenen Lösemittels liegt.

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Es gab in diesem Zusammenhang schon einige Unfälle, als der Druckaufbau durch das
spontane Sieden so heftig war, dass die Auslegungsdaten der Anlage überschritten wurden.

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Einschränkungen bei den genannten Vorgehensweisen kännen durch das begrenzte
freie Volumen des Reaktionsbehälters und damit der zuführbaren Menge auftreten.

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Oder weil der Druck im Behälter bereits so hoch ist, dass eine Zugabe nicht mehr möglich ist.

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Zu beachten ist auch, dass die unerwünschte Reaktion nach einiger Zeit des
vermeintlichen Stillstands wieder einsetzen und verzägert durchgehen kann.

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Um die Problematik des begrenzten Reaktorvolumens zu umgehen,
kann die Reaktionsmasse auch in einen nachgeschalteten Behälter

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oder in ein Becken, in dem schon Lösemittel vorliegt, eingeleitet bzw. abgelassen werden.

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Limitierend kann hier die mögliche Ablaufgeschwindigkeit sein.

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Ein Fakt ist wichtig zu wissen: die Maßnahmen des „klassischen“ Explosionsschutzes greifen nicht bei thermischen Explosionen.

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Deshalb können diese auch nicht mit einem Explosionsschutzdokument erfasst werden.

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Und warum nicht? Im Gegensatz zu Gas- oder Staubexplosionen handelt es sich bei thermischen Explosionen nicht um Verbrennungs-Reaktionen.

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Deshalb greift das Konzept der Ex-Zonen nicht. Und ein Sauerstoffausschluss ist unwirksam, weil thermische Explosionen nicht auf die Anwesenheit von Sauerstoff angewiesen sind.

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Als „Zündquelle“ im Sinne einer Ursache für thermische Explosionen wirkt ausschließlich der selbstbeschleunigte Temperaturanstieg,

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bedingt durch die chemische Energie der Reaktion bei unzureichender Wärmeabfuhr.

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Ist die Reaktion dann noch mit einer Gasentwicklung verbunden, ist ein Druckanstieg weit über das 10-fache des Anfangsdruckes möglich.

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Was als Faustregel für Gas- und Staubexplosionen angenommen werden kann und als Grundlage für den so genannten „tertiären“ Explosionsschutz dient, ist bei thermischen Explosionen obsolet:

00:12:51.000 --> 00:12:55.400
hier sind Drücke bis über das 1000-fache nicht ausgeschlossen.

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Und noch einmal deutlich gesagt: das nach Gefahrstoff-Verordnung für den Umgang mit brennbaren Stoffen erforderliche Explosionsschutzdokument trifft nicht auf durchgehende Reaktionen zu,

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thermische Explosionen kännen damit – wie übrigens auch physikalische Explosionen – nicht erfasst und beherrscht werden.

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Zusammengefasst: Zur Ausgestaltung eines Sicherheitskonzeptes für die thermische Prozesssicherheit sind folgende Schritte erforderlich: Sicherheitsrelevante Parameter ermitteln,

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wie beispielsweise das Temperatur-Zeit-Verhalten der Reaktion oder kritische Konzentrationen der Reaktanden.

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Sicherheitsgrenzwerte – also den zulässigen Bereich – festlegen und eine geeignete †berwachung der relevanten Parameter sicherstellen.

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Maßnahmen beim †berschreiten sicherheitsrelevanter Grenzwerte festlegen.

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Die Maßnahmen müssen so schnell und effektiv wirksam sein, dass die technischen Auslegungsgrenzen der Anlage nicht überschritten werden.

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Insbesondere Druckentlastungssysteme müssen sorgfältig geplant und umgesetzt werden.

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Wenn verfahrenstechnisch möglich und realisierbar, kännen Notmaßnahmen,

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wie beispielsweise ein Notablass oder eine Notverdünnung, in das Sicherheitskonzept einbezogen werden.

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Auch hier sind die Konsequenzen einer solchen Maßnahme im Vorfeld zu bedenken.