WEBVTT
Kind: captions
Language: de

00:00:04.070 --> 00:00:06.070
(Ruhige Musik)

00:00:06.070 --> 00:00:08.010
Chemieprodukte sind überall anzutreffen.

00:00:08.690 --> 00:00:11.390
Sie können Gesundheits- und Umweltrisiken verursachen.

00:00:12.150 --> 00:00:16.780
Daher müssen sie sicher transportiert werden und im Betrieb müssen wir sicher damit arbeiten.

00:00:17.490 --> 00:00:22.025
Auf der Straße müssen die Gefahren, die von ihnen ausgehen, schon von außen gut sichtbar sein.

00:00:25.791 --> 00:00:31.385
Profis wissen, dass die orangefarbene Tafel eines Lkw einen Gefahrguttransport signalisiert.

00:00:32.180 --> 00:00:35.846
Die gefährlichen Chemikalien sind eindeutig gekennzeichnet.

00:00:38.995 --> 00:00:43.538
Wichtige Informationen über die Ladung enthalten auch die vorgeschriebenen Begleitpapiere.

00:00:46.567 --> 00:00:50.700
Allgegenwärtig: die Gefahrstoffkennzeichnung mit der roten Raute.

00:00:51.240 --> 00:00:56.178
Sie begegnet uns an der Tankstelle ebenso wie beim Einkauf oder im Haushalt.

00:00:57.852 --> 00:01:00.956
So viele Kennzeichen, wer soll sich damit auskennen?

00:01:02.000 --> 00:01:04.340
Das erforderliche Grundwissen erhalten Sie jetzt.

00:01:06.254 --> 00:01:11.006
Für den sicheren Umgang mit den gefährlichen Chemikalien gibt es gesetzliche Regelungen.

00:01:11.940 --> 00:01:14.800
Genauer gesagt, gibt es zwei generelle Rechtsgrundlagen.

00:01:15.520 --> 00:01:21.283
Eine für Gefahrgüter während des Transports und eine für Gefahrstoffe im Lager und im Betrieb.

00:01:25.540 --> 00:01:28.822
Für den Transport der Gefahrgüter gilt das Gefahrgutrecht.

00:01:29.440 --> 00:01:34.657
Es regelt die Beförderung gefährlicher Stoffe, Gemische oder Gegenstände auf der Straße und Schiene

00:01:34.657 --> 00:01:37.070
sowie zu Wasser und in der Luft.

00:01:41.874 --> 00:01:46.877
Für das Herstellen und Verwenden von Chemikalien im Betrieb gilt das Gefahrstoffrecht.

00:01:56.660 --> 00:02:00.689
Speziell für den Transport auf der Straße, den wir für Sie näher beleuchten, 

00:02:00.689 --> 00:02:05.519
gelten das Europäische Übereinkommen ADR sowie nationale Bestimmungen.

00:02:11.347 --> 00:02:15.607
Beim Straßentransport werden die klassischen Gefahrgutkennzeichen verwendet.

00:02:16.090 --> 00:02:18.925
Diese Kennzeichen werden auch Gefahrzettel genannt.

00:02:20.022 --> 00:02:24.162
Sie werden sowohl auf Packmitteln als auch auf den Tankzügen angebracht.

00:02:25.290 --> 00:02:30.328
Wie schon erwähnt, kennzeichnet die orangefarbene Tafel einen Gefahrguttransport auf der Straße. 

00:02:31.750 --> 00:02:34.357
Beim Stückguttransport bleibt die Warentafel leer.

00:02:36.643 --> 00:02:40.282
Beim Tankzug oder Tankcontainer enthält die Warentafel Zahlen,

00:02:40.282 --> 00:02:44.366
mit denen der transportierte Stoff und dessen Gefahren identifiziert werden können.

00:02:49.640 --> 00:02:53.267
Für Gefahrstoffe gilt die Europäische CLP-Verordnung.

00:02:53.360 --> 00:02:57.360
Damit wird das global harmonisierte System GHS umgesetzt.

00:03:05.082 --> 00:03:10.977
Die Kennzeichnung der Stoffe und Gemische mit Symbolen erfolgt mit den sogenannten Gefahrenpiktogrammen.

00:03:14.640 --> 00:03:18.624
Darüber hinaus werden wichtige Informationen in Schriftform vermittelt.

00:03:21.879 --> 00:03:25.343
Zu den Kennzeichnungselementen zählen die Signalwörter.

00:03:25.630 --> 00:03:30.291
Das Signalwort „Achtung“ wird für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien verwendet.

00:03:32.141 --> 00:03:37.076
Das Signalwort „Gefahr“ kommt bei schwerwiegenden Gefahrenkategorien zum Einsatz.

00:03:40.180 --> 00:03:44.521
Mit den Gefahrenhinweisen werden die gefährlichen Eigenschaften genauer beschrieben.

00:03:46.160 --> 00:03:51.371
Die Sicherheitshinweise informieren darüber, was beim Umgang mit dem Gefahrstoff zu beachten ist.

00:03:51.720 --> 00:03:54.920
Wie zum Beispiel Schutzmaßnahmen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen.

00:03:58.800 --> 00:04:01.713
Nun zur grundlegenden Funktion der Kennzeichnungen.

00:04:02.687 --> 00:04:06.648
In diesem Beispiel ist ein Gefahrgutransport von der Fahrbahn abgekommen.

00:04:07.220 --> 00:04:09.158
Die Gefahr einer Leckage besteht.

00:04:10.060 --> 00:04:14.270
Die plakativen Transportkennzeichen geben hier der Feuerwehr sofort Aufschluss

00:04:14.270 --> 00:04:17.864
über die akute Gefährdung, die von der Chemikalie ausgeht.

00:04:20.895 --> 00:04:25.549
Die gleiche Chemikalie wie im Lastzug, jetzt bei der Anwendung im Betrieb.

00:04:26.600 --> 00:04:31.582
Hier wird über die akute Gefahr hinaus auch auf die chronische Gesundheitsgefahr hingewiesen.

00:04:31.582 --> 00:04:33.820
Zum Beispiel auf die krebserzeugende Wirkung.

00:04:38.470 --> 00:04:39.090
Auf den Punkt.

00:04:39.650 --> 00:04:44.950
Beim Transport wird vorrangig vor den akuten Gefahren mit sofortiger Wirkung gewarnt.

00:04:46.823 --> 00:04:50.991
Im Betrieb wird vor allen Gefahren, sowohl vor denen mit sofortiger Wirkung,

00:04:50.991 --> 00:04:54.000
 als auch vor denen mit langfristiger Wirkung, gewarnt.

00:04:54.958 --> 00:04:57.278
Bei aller Unterschiedlichkeit der Rechtsgrundlagen:

00:04:57.570 --> 00:05:00.690
Viele Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, sind identisch.

00:05:04.240 --> 00:05:05.460
Gefahrgutklasse 1.

00:05:05.920 --> 00:05:09.025
In dieser Klasse sind explosive Stoffe zusammengefasst.

00:05:09.420 --> 00:05:11.486
Das Bombensymbol macht deutlich: 

00:05:11.486 --> 00:05:15.732
Sowohl beim Transport als auch im Betrieb besteht Brand- und Explosionsgefahr.

00:05:18.270 --> 00:05:21.270
Ein explosiver Stoff ist zum Beispiel Jodstickstoff.

00:05:27.241 --> 00:05:30.441
Die Gefahrgutklasse 2 fasst Gase zusammen.

00:05:33.685 --> 00:05:39.600
Das Gasflaschensymbol warnt bei der Beförderung vor nicht entzündbaren und nicht giftigen Gasen.

00:05:42.200 --> 00:05:43.660
Wie zum Beispiel vor Helium.

00:05:44.160 --> 00:05:44.740
Doch Vorsicht!

00:05:45.160 --> 00:05:50.294
Wenn ein vermeintlich ungefährliches Gas in Räumen austritt, kann Erstickungsgefahr bestehen.

00:05:57.960 --> 00:06:03.851
Mit dem Flammensymbol wird beim Gefahrgutransport und im Betrieb vor entzündbaren Gasen gewarnt.

00:06:05.316 --> 00:06:09.947
Zu den entzündbaren Gasen zählen Propangas und Gase in Spraydosen.

00:06:14.920 --> 00:06:21.056
Das Totenkopfsymbol macht unterwegs auf der Straße sowie im betrieblichen Umfeld unmissverständlich klar:

00:06:21.056 --> 00:06:24.291
Dieses Gas ist giftig und lebensgefährlich.

00:06:26.500 --> 00:06:32.063
Ein Beispiel für giftige Gase ist Chlor, ein wichtiger Grundstoff in der chemischen Industrie.

00:06:33.020 --> 00:06:37.504
In hoher Konzentration und bei längerer Einwirkung kann Chlorgas tödlich sein.

00:06:42.100 --> 00:06:46.320
Die Gefahrgutklasse 3 beinhaltet entzündbare flüssige Stoffe.

00:06:47.220 --> 00:06:51.865
Das Flammensymbol signalisiert die Brandgefahr beim Gefahrgutransport auf der Straße

00:06:51.865 --> 00:06:54.440
sowie bei der Herstellung und Verwendung im Betrieb.

00:06:59.220 --> 00:07:04.449
Entzündbare flüssige Stoffe sind zum Beispiel Benzin, Aceton und andere Lösemittel.

00:07:08.031 --> 00:07:13.434
Die Gefahrgutklasse 4 umfasst verschiedene Stoffe im Zusammenhang mit einer Entzündungsgefahr.

00:07:15.535 --> 00:07:19.586
Während bei der Beförderung auf der Straße differenziert gekennzeichnet wird, 

00:07:20.243 --> 00:07:25.390
gibt es im Betrieb nur ein Piktogramm, das durch die Gefahrenhinweise konkretisiert wird.

00:07:27.380 --> 00:07:32.383
Das gemeinsame Warnsymbol aller Kennzeichen für die Entzündungsgefahr ist die Flamme.

00:07:34.220 --> 00:07:41.220
Der rot-weiß gestreifte Gefahrzettel kennzeichnet beim Transport entzündbare Feststoffe und selbstzersetzliche Stoffe.

00:07:43.233 --> 00:07:48.591
Beispiele für diese Stoffe sind Schwefel, Aluminiumpulver oder wie hier Calciummetall.

00:07:51.370 --> 00:07:55.956
Der weiß-rot geteilte Gefahrzettel warnt speziell vor selbstentzündlichen Stoffen.

00:07:58.340 --> 00:08:01.740
So verbrennt zum Beispiel das selbstentzündliche flüssige Gemisch

00:08:01.740 --> 00:08:05.200
Butyllithium in Pentan spontan bei Kontakt mit Luft.

00:08:09.340 --> 00:08:15.171
Der blaue Gefahrzettel wird für Stoffe verwendet, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln.

00:08:17.276 --> 00:08:21.396
Das können zum Beispiel Natrium, Magnesium oder Lithium sein.

00:08:24.380 --> 00:08:28.200
Die Gefahrgutklasse 5.1 betrifft oxidierende Stoffe.

00:08:31.890 --> 00:08:36.110
Das spezielle gemeinsame Gefahrensymbol auf dem gelben Transportkennzeichen

00:08:36.110 --> 00:08:40.917
und der Gefahrstoffwarnung im Betrieb heißt „Flamme über einem Kreis“.

00:08:43.059 --> 00:08:46.620
Oxidierende Stoffe sind im Allgemeinen Chemikalien,

00:08:46.620 --> 00:08:50.608
 die durch Abgabe von Sauerstoff einen Brand verursachen oder verstärken können.

00:08:51.571 --> 00:08:55.637
Zum Beispiel wie hier Natriumperoxid in Verbindung mit Holzwolle.

00:09:03.660 --> 00:09:08.220
In der Gefahrgutklasse 5.2 sind organische Peroxide erfasst.

00:09:09.960 --> 00:09:16.055
Vor diesen Chemikalien warnt während der Beförderung der rot-gelbe Gefahrzettel mit dem Flammensymbol.

00:09:17.180 --> 00:09:21.321
Dieses Symbol wird auch bei der betrieblichen Gefahrstoffkennzeichnung verwendet.

00:09:22.180 --> 00:09:28.706
Bestimmte organische Peroxide sind zusätzlich explosionsgefährlich und müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

00:09:31.460 --> 00:09:38.696
Ein Beispiel für organische Peroxide ist Dibenzoylperoxid, das als Härter für Polyesterharz verwendet wird.

00:09:43.070 --> 00:09:47.034
In der Gefahrgutklasse 6.1 sind giftige Stoffe vertreten.

00:09:48.030 --> 00:09:50.850
Vor diesen Stoffen warnt das markante Totenkopf-Symbol

00:09:50.850 --> 00:09:55.111
beim Transport und in Betrieben, in denen giftige Gefahrstoffe vorkommen.

00:09:57.497 --> 00:10:00.911
Ein Beispiel für eine giftige Chemikalie ist Phenol.

00:10:01.229 --> 00:10:06.000
Phenol führt beim Einatmen, Verschlucken oder bei Hautkontakt zu Vergiftungssymptomen.

00:10:10.910 --> 00:10:18.246
In Gefahrgutklasse 6.2 warnt dieser Gefahrzettel vor ansteckungsgefährlichen Stoffen, die auf der Straße befördert werden.

00:10:21.289 --> 00:10:27.491
Ansteckungsgefährliche Stoffe unterliegen im Betrieb nicht dem Gefahrstoffrecht, sondern dem Biostoffrecht.

00:10:30.470 --> 00:10:33.999
Zur Gefahrgutklasse 7 gehören alle radioaktiven Stoffe.

00:10:34.698 --> 00:10:38.649
Die Gefahrzettel warnen vor unterschiedlich starker Radioaktivität.

00:10:39.810 --> 00:10:46.627
Beispiele für die Gefahrgutklasse 7 sind Uran, Plutonium sowie bestimmte medizinische Instrumente

00:10:46.627 --> 00:10:50.195
 und technische Prüfanlagen, die radioaktive Stoffe enthalten.

00:10:50.970 --> 00:10:55.666
Im Betrieb unterliegen radioaktive Stoffe wie auch Röntgenstrahlen dem Strahlenschutzrecht.

00:10:57.150 --> 00:11:00.628
Die Gefahrgutklasse 8 ist für ätzende Stoffe vorgesehen.

00:11:00.882 --> 00:11:04.943
Das Gefahrensymbol ist bei der Beförderung und im Betrieb identisch.

00:11:06.150 --> 00:11:09.828
Es warnt sowohl vor Verätzung als auch vor Metallkorrosivität.

00:11:10.350 --> 00:11:13.843
Daher ist es besonders wichtig, die Gefahrenhinweise zu lesen.

00:11:15.770 --> 00:11:19.908
Beispiele für diese Chemikalien sind Schwefelsäure und Natronlauge.

00:11:22.940 --> 00:11:29.476
In der Gefahrgutklasse 9 werden mit diesem Transportkennzeichen gefährliche Stoffe und Gegenstände zusammengefasst, 

00:11:29.476 --> 00:11:32.533
die keiner anderen Klasse zugeordnet werden können.

00:11:34.135 --> 00:11:37.395
Ein Beispiel hierfür ist Heißbitumen.

00:11:41.180 --> 00:11:46.918
Speziell für Lithiumbatterien gibt es in der Gefahrgutklasse 9 ein eigenes Transportkennzeichen.

00:11:52.260 --> 00:11:56.411
Auf umweltgefährdende Stoffe wird beim Gefahrguttransport auf der Straße 

00:11:56.411 --> 00:11:59.690
und innerhalb des Betriebs mit dem gleichen Symbol hingewiesen.

00:12:09.340 --> 00:12:10.519
Wichtig zu wissen:

00:12:10.800 --> 00:12:14.140
Es gibt Gefahrstoffe, die nicht dem Gefahrgutrecht unterliegen,

00:12:14.140 --> 00:12:17.795
jedoch im Betrieb mit den GHS-Piktogrammen zu kennzeichnen sind.

00:12:19.519 --> 00:12:21.819
Dieses Piktogramm kennen Sie bereits.

00:12:22.260 --> 00:12:26.824
Beachten Sie: Das Piktogramm für „ätzend“ kennzeichnet im Betrieb auch Stoffe, 

00:12:26.824 --> 00:12:30.000
die ausschließlich schwere Augenschäden verursachen können.

00:12:31.970 --> 00:12:34.206
Ebenfalls nur im Betrieb von Bedeutung:

00:12:34.206 --> 00:12:39.700
Bei der Bearbeitung können ungefährliche Rohstoffe wie Holz oder Metall zu Gefahrstoffen werden.

00:12:41.010 --> 00:12:46.997
So sind zum Beispiel Stäube von Eiche und Buche krebserzeugend und erfordern spezielle Schutzmaßnahmen.

00:12:48.470 --> 00:12:50.510
Vom Betrieb zum Transport.

00:12:50.540 --> 00:12:54.850
Hier spielen die Regeln für die Kennzeichnung der Verpackungen eine wichtige Rolle.

00:12:54.850 --> 00:12:55.940
(Ruhige Musik)

00:12:55.940 --> 00:13:03.509
Für Einzelverpackungen gilt, sie werden grundsätzlich nach den rechtlichen Vorgaben für Gefahrgut und Gefahrstoff gekennzeichnet.

00:13:05.420 --> 00:13:11.262
Bei zusammengesetzten Verpackungen muss die äußere Verpackung nach dem Gefahrgutrecht gekennzeichnet sein, 

00:13:11.262 --> 00:13:14.633
die Gefahrenpiktogramme können ebenfalls angebracht sein.

00:13:16.210 --> 00:13:21.421
Bei Flüssigkeiten muss die Außenverpackung zusätzlich mit Ausrichtungspfeilen gekennzeichnet sein.

00:13:23.790 --> 00:13:27.917
Die Innenverpackungen sind nach dem Gefahrstoffrecht gekennzeichnet.

00:13:32.076 --> 00:13:34.996
Sie wissen jetzt, welche Gefahrstoffe es im Betrieb gibt 

00:13:34.996 --> 00:13:39.113
und was als Gefahrgut auf öffentlichen Straßen unterwegs ist.

00:13:40.315 --> 00:13:43.967
Sie haben jetzt erfahren, dass aus Gefahrgut wieder Gefahrstoff wird, 

00:13:43.967 --> 00:13:46.871
sobald der Transport in einem Betrieb eintrifft.

00:13:49.688 --> 00:13:55.367
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim sicheren Umgang mit Chemikalien.

