WEBVTT

00:00:07.500 --> 00:00:12.500
Auf die Frage, was eine geringe Gefährdung ist, bekommt man meistens Antworten wie 

00:00:12.600 --> 00:00:17.500
„Wenn kaum eine Gefährdung besteht.“ oder „Wenn Grenzwerte eingehalten werden.“

00:00:17.800 --> 00:00:19.000
Aber stimmt das?

00:00:19.200 --> 00:00:24.500
Die Logik dahinter ist an sich gut nachvollziehbar, denn wenn zum Beispiel der Arbeitsplatzgrenzwert einhalten wird, ...

00:00:25.000 --> 00:00:34.800
sind ja per Definition „im Allgemeinen akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten nicht zu erwarten.

00:00:35.000 --> 00:00:41.000
Das klingt zugegebenermaßen schon nach einer geringen Gefährdung, nur ist das nicht gemeint.

00:00:41.500 --> 00:00:48.500
Die geringe Gefährdung, wie die Gefahrstoffverordnung sie kennt, ist klar definiert. Gemeint ist folgendes:

00:00:49.000 --> 00:00:57.100
Was Tätigkeiten mit geringer Gefährdung sind, ist in der Gefahrstoffverordnung definiert und in der TRGS 400 konkretisiert.

00:00:57.200 --> 00:01:04.500
Gemeint sind Tätigkeiten, bei denen aufgrund der Eigenschaften des Gefahrstoffs, der Arbeitsbedingungen, einer nur geringen verwendete Stoffmenge und ...

00:01:04.600 --> 00:01:12.000
einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition einzelne ausgewählte allgemeine Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigen ausreichen.

00:01:12.500 --> 00:01:22.400
Starre Grenzen sind nicht gegeben, da die gefährlichen Eigenschaften, das Freisetzungsvermögen des Gefahrstoffs und die konkreten Arbeitsbedingungen berücksichtigt werden müssen.

00:01:22.800 --> 00:01:30.000
Bei der Beurteilung müssen das Einatmen und die Aufnahme über die Haut sowie die physikalisch-chemischen Eigenschaften betrachtet werden.

00:01:32.000 --> 00:01:42.500
Gemeint sind also typischerweise harmlose Tätigkeiten, wie wir sie zum Beispiel aus dem Alltag kennen. Haushaltsübliche Tätigkeiten dann aber auch in haushaltsüblichen Mengen.

00:01:43.000 --> 00:01:49.000
Also gelegentlich mal einen Spülmaschinentab einlegen, nicht den ganzen Tag händisch Tabs in die Verpackung füllen.

00:01:49.500 --> 00:01:59.500
Gemeint sind auch Tätigkeiten bei denen absolute Kleinstmengen zum Einsatz kommen. Also zum Beispiel ein Tröpfchen Aceton auf einem Wattestäbchen beim Reinigen optischer Bauteile.

00:02:00.000 --> 00:02:06.000
Es gibt aber auch klare Kriterien, die eine Tätigkeit als Tätigkeit mit geringer Gefährdung disqualifizieren.

00:02:06.500 --> 00:02:12.000
Tätigkeiten mit ätzenden oder reizenden Gefahrstoffen zum Beispiel, wenn ein Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann.

00:02:12.500 --> 00:02:18.000
Oder Tätigkeiten mit Flüssigkeiten, bei denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

00:02:18.200 --> 00:02:23.500
Das Acetontröpfchen reicht nicht, aber ein paar Milliliter vielleicht eben schon.

00:02:24.000 --> 00:02:31.000
Und wenn ich Gefahrstoffe in engen Räumen oder Behältern handhabe, ist das natürlich auch immer gefährlich.

00:02:32.000 --> 00:02:39.000
Die Anforderungen sind also streng, wenn sie aber erfüllt sind entfallen einige der sonst üblichen Pflichten im Gefahrstoffrecht.

00:02:39.200 --> 00:02:48.500
Im Einzelfall erforderliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Sauberkeit am Arbeitsplatz sind aber trotzdem von der Unternehmerin oder dem Unternehmer festzulegen.
