Nationale Regelungen
Auch wenn das Studium der Vorschriften niemanden besonders freut. Der Umgang mit Druckgasen oder Anlagen, die Gase unter Druck beinhalten, setzt die Kenntnis der einschlägigen Verordnungen, Vorschriften und Technische Regeln voraus. Dies gilt besonders bei der Verwendung von toxisch wirkenden, brennbaren, korrosiven, selbstentzündlichen oder oxidierenden Gasen.
Wichtige, in diesem Zusammenhang zu beachtende nationale Regelungen betreffen:
- das Inverkehrbringen von Druck- und Gasanlagen, Gasgeräten oder deren Komponenten
- den Betrieb/die Verwendung von Druck- und Gasanlagen einschließlich dem Lagern, Bereitstellen und Entleeren der Druckgasbehälter
- das Befördern der Druckgasbehälter (auf öffentlichen Straßen und innerbetrieblich)
- die Verwendung der Gase.
Inverkehrbringen von Druck- und Gasanlagen oder deren Komponenten
Geräte, Produkte und Anlagen, die in Deutschland bzw. den europäischen Märkten eingeführt oder in Verkehr gebracht werden, müssen definierten Anforderungen an ihre Sicherheit und den Gesundheitsschutz erfüllen. Den Anforderungsrahmen zeichnet das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Konkretisiert wird das Gesetz u. a. durch seine Verordnungen, welche EU-Richtlinien zum Inverkehrbringen von Geräten, Anlagen oder Produkten in deutsches Recht umsetzen. Die für den Gase-Sektor relevanten Verordnungen des ProdSG sind hier aufgeführt.
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung) (14. ProdSV)
Dreizehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aerosolpackungsverordnung) (13. ProdSV)
Siebte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Gasverbrauchseinrichtungsverordnung) (7. ProdSV)
Die Regelungen für den Marktzugang für ortsbewegliche Druckgeräte, deren Kennzeichnung und die wiederkehrenden Prüfungen sowie die damit zusammenhängenden Zuständigkeiten findet man in der Verordnung über Ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV).
Betrieb/Verwendung von Druck- und Gasanlagen oder deren Komponenten
Als nationale Vorschrift für die Auswahl und den Betrieb von Anlagen und Geräten, die Gase unter Druck enthalten, ist die Betriebssicherheitsverordnung anzuwenden. Den Verordnungstext und weiterführende Informationen dazu finden Sie hier:
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung LV 35 (1. überarbeitete Auflage 2020)
Liste der zugelassenen Überwachungsstellen – Prüfstellen von Unternehmen oder Unternehmensgruppen
Transport und Gefahrstoffe
Weitere wesentliche nationale Vorschriften im Zusammenhang mit dem Transport und der Verwendung von Gasen betreffen den Transport gefährlicher Güter und die Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe. Weiterführendes dazu erhalten Sie hier:
Transport gefährlicher Güter
Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG)
Umgang mit Gefahrstoffen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)