Handlungshilfen

Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung, Masken: Unsere Handlungshilfen bieten Ihnen Hilfestellungen für die Themenbereiche Organisation, Verhalten in der Infektionsprävention und zu Persönlicher Schutzausrüstung.


Empfehlungen zum betrieblichen Infektionsschutz

Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus bei der Arbeit in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Daran hat das Außerkrafttreten der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 26. Mai 2022 nichts geändert. Doch was heißt das konkret für Betriebe und Einrichtungen? Hilfestellung zu dieser Frage bietet eine Reihe von Empfehlungen, die das Bundesarbeitsministerium auf seiner Website veröffentlicht hat.

Zu den Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums wechseln


Informationen zu Impfungen gegen SARS-CoV-2

In dem hier vorgestellten Zweiseiter finden Sie Informationen für die nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung geforderte Unterweisung Ihrer Beschäftigten. Darin geht es um die Gesundheitsgefährdungen bei der Erkrankung an COVID-19 und um die Möglichkeit einer Schutzimpfung.