Mängel und Schadensuntersuchungen an Atemschutzgeräten

Atemschutzgeräte sollen ihre Träger vor Schäden bewahren, die bei Arbeiten in gesundheitsschädlichen Atmosphären eintreten können. Eine Fehlfunktion oder ein Ausfall eines Atemschutzgerätes ist daher in der Regel mit Gefahr für Leib und Leben des Anwenders verbunden.

Trotz hoher Quälitätsstandards bei den Geräten kommt es aus den verschiedensten Gründen immer wieder vor, dass Geräte Fehlfunktionen zeigen oder ganz ausfallen. Dann ist es wichtig, die Ursachen für das Versagen zu finden, um zumindest zukünftige Ausfälle zu vermeiden.
Hier leisten die Prüfstellen der BG RCI wertvolle Dienste.

Unabhängig von den Herstellern sind sie mit ihren Prüfeinrichtungen in der Lage, die Funktion der Atemschutzgeräte entsprechend den einschlägigen Normen, oder aber auch entsprechend den praktischen Einsatzbedingungen zu überprüfen.


Ihre Kontaktadressen

Atemschutzgeräte allgemein, Tauchgeräte
Prüfstelle für Atemschutzgeräte und autonome Leichttauchgeräte
Unterbau 71 1/8
82383 Hohenpeißenberg

Atemschutzgeräte (speziell: Selbstretter, Fluchtgeräte)
Prüflabor der Hauptstelle für das Grubenrettungswesen Leipzig
Friederikenstr. 62
04279 Leipzig