DGUV Vorschrift 2

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Unternehmen mit mindestens einem beziehungsweise einer Beschäftigten müssen gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 eine Betriebsärztin beziehungsweise einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.

Für die Umsetzung der Vorschrift bestehen folgende Möglichkeiten:

Sie können sich in Fragen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gerne von der für Ihr Unternehmen zuständigen Aufsichtsperson beraten lassen. Im regionalen Präventionszentrum können Sie die Kontaktdaten erfragen oder über unsere PLZ-Suche direkt nach Ihrem Präventionszentrum und/oder Ihrer Aufsichtsperson suchen.

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Regelbetreuung

Bei der Regelbetreuung werden die Unternehmen durch externe oder interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen bzw. Betriebsärzte betreut. Diese Betreuungsart kann von allen Unternehmen gewählt werden.

Variante 1: Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten

Für diese Unternehmen gibt es keine festgelegten Mindesteinsatzzeiten. Der Umfang der Betreuung ergibt sich aus den im Betrieb vorhandenen Gefährdungen. Diese zu ermitteln und zu beurteilen, ist die wesentliche Aufgabe, die Betriebsärztin/Betriebsarzt und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der sogenannten Grundbetreuung übernehmen.

Spätestens nach fünf Jahren ist die Grundbetreuung zu wiederholen, wobei vor allem die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren ist. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch Betriebsarzt/Betriebsärztin und/oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit unterstützen zu lassen.

Variante 2: Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Grundlage von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind auch hier die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt, welche jährlichen, Mindesteinsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festzulegen sind.

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Alternative Betreuung

Variante 3: Alternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Alternative Betreuung organisiert die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Sie erhalten bedarfsgerechte, projektbezogene und zielorientierte Unterstützung durch qualifizierte Präventionsexpertinnen und –experten der KMU-Beratung mit Branchenkenntnis.

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