Durchschnittsbelastungsziffern
Die Durchschnittsbelastung ergibt sich aus dem Verhältnis der Punktwerte der Beitragspflichtigen sowie freiwillig Versicherten derselben Gefahrtarifstelle zu deren Gesamtbeitrag (bezogen auf 10.000 Euro). Sind zu einer Gefahrtarifstelle weniger als zehn Beitragspflichtige veranlagt, ergibt sich die Durchschnittsbelastung aus dem Verhältnis der Summe der Punktwerte aller Beitragspflichtigen und freiwillig Versicherten zu deren Gesamtbeitrag (bezogen auf 10.000 Euro). Für Unternehmensteile, die als fremdartige Nebenunternehmen nach dem Gefahrtarif einer anderen Berufsgenossenschaft bzw. eines anderen bisherigen Zuständigkeitsbereichs der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie veranlagt sind, ergibt sich die Durchschnittsbelastung aus dem Verhältnis der Summe der Punktwerte der Beitragspflichtigen sowie freiwillig Versicherten dieser Unternehmensteile zu deren Gesamtbeitrag (bezogen auf 10.000 Euro).
Die für die Berechnung des Beitragsausgleichsverfahrens maßgeblichen Durchschnittsbelastungsziffern der einzelnen Tarifstellen gem. § 31 Abs. 7 der Satzung der BG RCI finden Sie in den nachfolgenden Übersichten:
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Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2021 Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA
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Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2022 Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA
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Durchschnittsbelastungsziffern des Umlagejahres 2023 Datei im PDF-Format, barrierefrei nach PDF/UA