DEÜV-Meldung: Prüfung der Mitgliedsnummer und Gefahrtarifstelle

Die Rentenversicherung benötigt im Zusammenhang mit der DEÜV-Meldung von den bei der BG RCI versicherten Unternehmen folgende Daten:

  1. die Betriebsnummer der jeweiligen Branche der BG RCI (BBNRUV), siehe Fußzeile im Anschreiben zum Lohnnachweis oder hier
  2. die Gefahrtarifstelle/n (Strukturschlüssel), siehe Lohnnachweisformular
  3. die Mitgliedsnummer.

Die Mitgliedsnummer finden Sie im Kopf des Anschreibens zum Lohnnachweis, das die BG RCI im Dezember verschickt.

Beachten Sie bitte:

Prüfung der Mitgliedsnummer

Seit 01.12.2012 werden Ihre DEÜV-Meldungen auf  vollständige Übereinstimmung der Mitgliedsnummer mit dem zentralen Mitgliedsnummernverzeichnis (ZMNRV) aller  Unfallversicherungsträgers geprüft. Fehlerhafte Meldungen werden abgewiesen. Aufgrund dieser Erweiterung des Prüfprogramms ist es daher wichtig, dass Sie bei der Eingabe Ihrer Mitgliedsnummer keine von unserer Mitteilung im Lohnnachweisanschreiben abweichenden Eintragungen machen. Ansonsten akzeptiert das System Ihre DEÜV-Meldung nicht.

Prüfung der BBNR-GTS und der GT-Stelle gegen ein zentrales Verzeichnis der GT-Stellen aller UV-Träger (ZGTV)

Seit 2008 werden den Anbietern von Personalabrechnungssoftware bereits Steuerungsdateien mit den GT-Stellen (Gefahrtarifstellen) für die Verwendung in den Lohnprogrammen zur Verfügung gestellt. Nun soll sichergestellt werden, dass alle Softwareanbieter diese Dateien anwenden und die Unternehmen nur noch existierende GT-Stellen bei den DEÜV-Meldungen verwenden können. Bei dieser neuen Fehlerprüfung wird nun eingeführt, dass nur noch existierende GT-Stellen in Verbindung mit der zugehörigen BBNR-GTS (Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers/Branche, dessen Gefahrtarif angewendet wird) gemeldet werden können, die in der Stammdatendatei an die Softwareanbieter enthalten sind.

Diese Prüfung gilt ab dem 01.06.2014 und wird auf Entgeltmeldungen angewendet, die für das Meldejahr 2014 erstattet werden.

Wie bei der Mitgliedsnummer (s. oben) gilt: Fehlerhafte Meldungen werden abgewiesen. Es ist daher wichtig, dass Sie bei der Eingabe Ihrer GT-Stelle/n (Strukturschlüssel) keine von unserer Mitteilung im aktuellen Lohnnachweisanschreiben abweichenden Eintragungen machen.

Allgemeines zur DEÜV-Meldung finden Sie nachstehend.

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Hier finden Sie die Kontaktdaten der Abteilung Mitgliedschaft und Beitrag. Bei allgemeinen Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0621 4456-6945.