Vereinheitlichte Mitgliedsnummern

Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01. Januar 2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für das neue Ordnungskennzeichen als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.

Wie ist die neue Unternehmensnummer aufgebaut?
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Warum gibt es ein neues Ordnungskennzeichen?
Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Daten-austausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.

Welche Auswirkung hat die Umstellung auf ein Mitgliedsunternehmen?
Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer. Betroffen ist zum Beispiel ebenfalls das UV-Meldeverfahren. Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf die Unternehmensnummern umgestellt.

Wie läuft die Umstellung ab?
Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch. Dazu erhalten alle Mitgliedsunternehmen im Herbst 2022 neben der neuen Unternehmensnummer entsprechende Informationen von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf DGUV.de. Dort stehen sowohl FAQ als auch Ansprechpersonen des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung.


Vereinheitlichte Mitgliedsnummern

Die neue Unternehmensnummer - kurz UNR.S

Mitgliedsbetriebe von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden im Oktober wichtige Post bekommen: Sie erhalten zum 1. Januar 2023 eine bundesweiteinheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige  Unternehmen. Hier erfahren Sie, was es damit auf sich hat und was die neue Nummer bringt.

Ab dem Jahr 2023 stehen knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen digital zur Verfügung, darunter auch die der gesetzlichen Unfallversicherung. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können dann Leistungen über ein digitales Konto abfragen oder beantragen. So sieht es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vor. Es soll die Grundlage dafür sein, dass die Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung künftig schneller, effizienter und nutzerfreundlicher abläuft.

Die Umstellung gilt auch für die gesetzliche Unfallversicherung. Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens werden die Grundlagen für einen einheitlichen Standard im Datenaustausch mit der Unfallversicherung geschaffen. Deshalb erhalten Mitgliedsunternehmen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zum 1. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen. Eine einheitliche Infrastruktur ist wesentlich für eine digitale Verwaltung – deshalb gibt es künftig die Unternehmensnummer als neues, trägerübergreifendes Ordnungskriterium.

Die Unternehmensnummer löst die bisherige Mitgliedsnummer ab. Betriebe benötigen sie also zwingend, um zum Beispiel UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln. Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023.

Mitgliedsbetriebe erhalten vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Herbst dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden.

Mitgliedsunternehmen müssen sich nicht extra kümmern: Die Umstellung auf die neue Unternehmensnummer erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Wer mehrere Unternehmen betreibt, erhält auch mehrere Unternehmensnummern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf DGUV.de und hier. Dort stehen sowohl FAQ als auch Ansprechpersonen des zuständigen Unfallversicherungsträgers zur Verfügung.