Die Ziele des Prämiensystems
„Wer mehr tut, wird belohnt!“
Mit dem Prämiensystem wollen wir wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes in den Mitgliedsunternehmen der BG RCI fördern (§ 162, Abs. 2 SGB VII). Wir verbinden damit das Ziel, für Investitionen in den Arbeitsschutz zu motivieren.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der BG RCI mit mindestens einem Beschäftigten bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Antragsstellung muss durch das Mitgliedsunternehmen oder im Namen des Mitgliedsunternehmens erfolgen.
Welche Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden?
Damit wir Ihre Initiativen prämieren können, müssen Ihre angemeldeten Präventionsmaßnahmen
- bereits realisiert sein. Eine Rechnungskopie ist erforderlich, eine Absichtserklärung reicht nicht aus.
- nachvollziehbar belegt werden, durch Rechnungsbelege in deutscher Sprache, auf das Mitgliedsunternehmen ausgestellt.
- ein neues Arbeitsmittel umfassen. Gebrauchte Arbeitsmittel sowie eigene Personalkosten sind vom Prämiensystem ausgeschlossen.
- im aktuellen Jahr umgesetzt und abgeschlossen sowie noch nicht im Rahmen des Prämiensystems prämiert worden sein.
- sich auf Investitionen aus der nachfolgenden Liste prämierbarer Produkte beziehen.
Wie hoch kann Ihre Prämie sein?
Es können maximal 2.000 Euro Prämie je Mitgliedsunternehmen und Kalenderjahr ausgezahlt werden, solange Finanzmittel aus dem Prämienbudget zur Verfügung stehen.
Was müssen Sie tun, um die Prämie zu erhalten?
Benutzen Sie zur Anmeldung Ihrer prämienwürdigen Maßnahmen bitte immer den Anmeldebogen zum Prämiensystem.
Ihre Unterlagen senden Sie per E-Mail an: praemien(at)bgrci.de