„Grundsätze der Prävention“: Die DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift im Arbeitsschutz. Die Version vom 1. Oktober 2014 der BG RCI präzisiert Inhalte und schließt Lücken. Was bedeutet das für Unternehmen und Beschäftigte? Informationen finden Sie unten auf dieser Seite.

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Sicherheitsbeauftragte: Mehr Eigenverantwortung bei der Anzahl

Die neue DGUV Vorschrift 1 legt nur noch fest, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind. Die Anzahl definieren Unternehmer und Unternehmerinnen jetzt eigenverantwortlich anhand vorgegebener Kriterien.

Diese Kriterien sind

  • die Anzahl der Beschäftigten,
  • die im Unternehmen bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie
  • die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten.

Das neue BG RCI-Merkblatt „Sicherheitsbeauftragte auswählen, qualifizieren und bestellen“ (A 004-1) hilft bei der Ermittlung. Es enthält Empfehlungen und Erläuterungen für die Staffelung der Sicherheitsbeauftragten für einzelne Gewerbezweige. Diese Zahlen sind eine Richtschnur für die Mindestanforderung, um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Betrieb gut zu organisieren.

Empfohlene Bestellstaffel der BG RCI

Die von der BG RCI empfohlene Bestellstaffel für Sicherheitsbeauftragte in Abhängigkeit von Branche und Gewerbezweig finden Sie hier als PDF-Datei zum Download. Die Übersicht konkretisiert die Empfehlung gemäß der DGUV Regel 100-001.


Qualifizierungsanforderungen bei Aufgabenübertragung

Übertragen Unternehmer und Unternehmerinnen Aufgaben an Beschäftigte, müssen sie hierbei auch die körperliche und geistige Befähigung berücksichtigen, die zur Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften erforderlich sind, Je höher das Risiko einer Tätigkeit in der Gefährdungsbeurteilung bewertet wird, desto höher sind die Anforderungen.

Bei der Beurteilung können Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten.


Ersthelfer: relevante Berufsausbildung jetzt anerkannt

Als Ersthelfer können nun auch Personen eingesetzt werden, die über eine sanitätsdienstliche/rettungsdienstliche Ausbildung oder über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf des Gesundheitswesens verfügen.


Konkrete Hilfe bei der praktischen Umsetzung

Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 1 erscheint die neue DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“ (bisher BGR A1), die konkrete Erläuterungen zu den jeweiligen Paragraphen der Vorschrift enthält.

Für die Staffelung der Sicherheitsbeauftragten gibt das Merkblatt „Sicherheitsbeauftragte auswählen, qualifizieren und bestellen“ (A 004-1) fundierte Hinweise.